Frage an HDD Profis bezüglich des Energiemanagements von HDDs

J.R.

Semiprofi
Thread Starter
Mitglied seit
22.10.2004
Beiträge
1.004
Hiho,

habe mir die 2504c geholt und möchte sie in den nächsten Tagen einbauen. Bei meinem alten System habe ich im Energiemanagement von Windows eine Abschaltung der HDD bei nicht gebrauch innerhalb von 25min eingestellt.

Die Frage ist: Ist es für die PLatte besser am Stück zu laufen oder sollte man das Feature für die Abschaltung nutzen und die Platte dadurch eventuell entlasten?

Wie stark belastet die Platte solch ein "an aus" Vorgang.


mfG
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Gewöhnlich wird gesagt, dass häufiges runter- und wieder hochfahren der Platte mehr schadet, als wenn sie am Stück (bei niedriger Auslastung) läuft. Das gilt zumindest für 3,5" ATA und SCSI Platten. Bei Laptop Platten sieht das wieder etwas anders aus, da diese darauf ausgelegt sind, häufig in den Energiesparmodus zu fallen und wieder aufzuwachen. Sprich: Sie halten mehr Start-/Stop-Zyklen aus.
 
ich denke ein guter kompromiss aus beidem ist die optimale lösung. bei scsi platten würde ich alles möglichst schön durchlaufen lassen und unnötige start und stoppzyklen vermeiden. bei ide platten, die ja im grunde nicht so für dauerbetrieb ausgelegt sind könnte man ja nach 1 stunde abschalten lassen. wenn dann wirklich keiner nach dieser zeit am pc ist dann ist es ja unnötig, dass sie weiterläuft


@all: funktioniert das bei euch überhaupt mit dem abschalten? bei win2k und xp läuft das irgendwie nicht mehr, es finden auch ständige hintergrundaktivitäten seitens windows statt wenn man die hdd led so anschaut. die blinkt für nen paar ms kurz auf und dann ist für 10-20sekunden pause.
 
Ja es funktioniert und zwar sehr gut, meine Platten schalten sich ab und wenn ich sie wieder benötige, dann brauchen sie 2 sek zum anlaufen und sind wieder da.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh