Falsche Speicherpreise?

Demolition-Man

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15.10.2006
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Hi,
ich hab gestern bei hardwareschotte 4GB Ram für ingesamt 32Euro gesehen, und direkt bestellt.

Kingston Hyper X zu dem Preis, dass hat mich schon stutzig gemacht.

Ich habe Vorkasse gewählt, und wollte eigentlich morgen überweisen.

Der Preis hat sich jetzt gerade verdoppelt. Auf ein realistisches Niveau...

Was meint ihr, soll ich mal überweisen, und kucken was passiert?

Kann das ärger geben? Ich habe keine Ahnung von solchen Sachen.

Da steht bestimmt irgendwo Irrtürmer vorbehalten, und ich überweise umsonst oder?

Oder soll ich die mal anschreiben?

Was würdet ihr machen?

mfg
Kai
 
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Jab aber Kingston Hyper X 800MHz ist etwas teurer....

Ich weiss nicht, ich über weise es mal, die werden das schon wieder zurückschicken hoffe ich mal....

mfg
Kai
 
Der Kaufmann hat für die Richtigkeit seiner Angaben sorge zu tragen.
Lies Dir die AGBs vom Anbieter durch und da wird meist was anderes stehen.

Vielleicht hast Du Glück !
 
Eigentlich muss der Anbieter auch zu dem Preis verkaufen, welcher zum Bestellzeitpunkt angegeben war. Ich würde einfach mal überweisen, mehr als ablehnen und dir dein geld zurücküberweisen kann er ja nicht machen, du hast ja keinen Fehler gemacht...:wink:
 
Jipp, wenn die Bestellbestätigung da ist, einfach überweisen.

Wir Atari schon schrieb, so außergewöhnlich finde ich den Preis auch nicht. Ich verbaue auch nur noch dieses 2x2GB Kit für 34€.
 
überweisen kannst du, wenn der händler zu dem preis nicht liefern will muss er das geld zurück überweisen. er ist nicht verpflichtet den handel einzugehen weil es sich hierbei um eine anpreisung und nicht um ein angebot handelt, in dem fall machst du das angebot. privatman-kaufmann ist leider nicht so toll wie kaufmann-kaufmann aber solange ein kaufmann am geschäft beteiligt ist, ist fast alles über die AGB abgesichert. es sei denn es steht irgendwo " wenn sie und geld schicken ist es ihr problem :P"

ich verweise sehr gerne auf das problem das quelle mal hatte als die nen lcd fernseher für 1999€ für 199€ ausgeschrieben und diesen tatsächlich für diesen betrag auch ausgeliefert haben :d leider sind die meisten kunden darauf reingefallen als quelle den nachstehenden betrag eingefordert hat und haben entweder bezahlt oder das gerät zurück geschickt. hier war es eindeutig: beide seiten des kaufvertrages wurden erfüllt und auf gut deutsch, wenn jemand geld oder ware verschickt ohne leistung dafür zu bekommen ist er selbst schuld^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider müssen wir ihnen mitteilen, das bla bla bla.....

Naja Versuch wars Wert, sag ich immer!

mfg
Kai
 
Eigentlich muss der Anbieter auch zu dem Preis verkaufen, welcher zum Bestellzeitpunkt angegeben war. Ich würde einfach mal überweisen, mehr als ablehnen und dir dein geld zurücküberweisen kann er ja nicht machen, du hast ja keinen Fehler gemacht...:wink:

so sieht es aus!


ach das erinner mich an die aktion wo es die 8800GTS für 69€ neu gab, wo sie aber preislich noch bei ~200€ lag. :bigok:

alle haben bestellt, aber nie was bekommen, fast jeder Anbieter im I-net schliesst sich gegen druck- und schreibfehler aus!
 
Es nervt schon ein bisschen, bei Mix kann man nicht bestellen, die bescheissen dermaßen mit dem Porto.

Bei 20 Teilen macht das kaum was, aber für 2 Ram-Riegel.

Also kein Ram für Kai! -> :heuldoch: -> :wayne:

Verdammt so bekomm ich mein Supreme Commander Savegame nie fertig!

..........Kai
 
Hi,
Spiel stürzt ab da die kompletten 1.5GB freier Ram belegt sind...

Ich verbrate im Leerlauf schon bald 500MB!

Aber mit zumindest 3GB kann ich noch andere Sachen machen.

mfg
Kai
 
aso okay... hm dannw erden ja 4Gb bald mal angesagt bei dir was?

so nun mal ab ins bettchen.
 
so sieht es aus!


ach das erinner mich an die aktion wo es die 8800GTS für 69€ neu gab, wo sie aber preislich noch bei ~200€ lag. :bigok:

alle haben bestellt, aber nie was bekommen, fast jeder Anbieter im I-net schliesst sich gegen druck- und schreibfehler aus!


Der Shop muss gar nicht zu dem Preis verkaufen, der auf der HP angegeben ist

Leut ihr solltet mal nen Grundkurs im Privatrecht belegen:

Das angebotene Produkt auf der Homepage eines Herstellers ist KEIN konkretes Angebot im Sinne eines Bestandteils des Kaufvertrags.
Es ist eine sogenannte "Invitation ad offerendum", d.h. die Einladung ein Angebot abzugeben. Das eigentliche Angebot wird dann vom Nutzer, sprich von euch, gegeben.

Erst wenn der Anbieter dann den Artikel versendet und die Transaktion billigt, ist das Angbot angenommen.

Soviel zum Deutschen Recht :)
 
sagte ich ja bereits dass die angaben auf der seite des verkäufers kein angebot sondern eine anpreisung sind. hier, im MM, k&m oder aldi^^ macht immer der käufer das angebot indem er sagt ich möchte diese ware zu dem was ich ihnen zahle kaufen. es wäre ein angebot wenn dich der verkäufer anspricht, anruft, nen brief oder ne mail schreibt wo drinsteht: herr so-und-so wir möchten ihnen diese wunderschönen riegel zum preis X verkaufen.
 
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