Locutus of Borg
Enthusiast
Hi,
es gibt inzwischen sehr viele Programme, mit denen es kinderleicht ist, Videos (und vor allem deren Audiospuren) von YouTube oder ähnlichen Anbietern herunterzuladen. Dabei extrahieren die Programme die Tonspur eines geposteten Videos und wandeln sie benutzerfreundlich in mp3s um.
Ich habe mich jetzt mal gefragt, in welchem rechtlichen Rahmen sich das ganze eigentlich bewegt!? Denn Musikvideos unterliegen doch z.B. sicher dem Urheberrechtsschutz. Teilweise werden z.B. auch ganze Alben von Künstlern als Video hochgeladen. Die bestehen dann nur aus der Audiospur mit einem Standbild, z.B. dem Album-Cover.
Wie siehts da aus, macht man sich strafbar, wenn man solche urheberrechtlich geschützten Inhalte herunterläd (was man durch anschauen ja streng genommen eh tut --> Temp Ordner)?
Von YouTube selbst wird das ja z.B. noch nicht eingeschränkt, wäre aber wohl im kommen, wie ich las.
Was wisst ihr darüber?
Freundliche Grüße,
Locutus
es gibt inzwischen sehr viele Programme, mit denen es kinderleicht ist, Videos (und vor allem deren Audiospuren) von YouTube oder ähnlichen Anbietern herunterzuladen. Dabei extrahieren die Programme die Tonspur eines geposteten Videos und wandeln sie benutzerfreundlich in mp3s um.
Ich habe mich jetzt mal gefragt, in welchem rechtlichen Rahmen sich das ganze eigentlich bewegt!? Denn Musikvideos unterliegen doch z.B. sicher dem Urheberrechtsschutz. Teilweise werden z.B. auch ganze Alben von Künstlern als Video hochgeladen. Die bestehen dann nur aus der Audiospur mit einem Standbild, z.B. dem Album-Cover.
Wie siehts da aus, macht man sich strafbar, wenn man solche urheberrechtlich geschützten Inhalte herunterläd (was man durch anschauen ja streng genommen eh tut --> Temp Ordner)?
Von YouTube selbst wird das ja z.B. noch nicht eingeschränkt, wäre aber wohl im kommen, wie ich las.
Was wisst ihr darüber?
Freundliche Grüße,
Locutus