Wenn du es genau wissen willst:
StGB § 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 303c Strafantrag
In den Fällen der §§ 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Und trotz dem gelaber ein paar Post über mir, "die Bullerei" KANN nicht nichts machen, sie MUSS, den es besteht nach Anzeige eine StrafverfolgungsPFLICHT!
Eine Anzeige würde ich auf alle Fälle erstatten, natürlich gegen unbekannt. Im Ermittlungsverfahren ist der Provider dann verpflichtet die personenbezogenen Daten anhand der IP den Ermittlungsbehörden auszuhändigen! Einziger Haken an deiner Geschichte: Täter ist 14?!? Hmm, anzeigen würde ich trotzdem .....
Greetz
NetworkerZ