• Hallo Gast!
    Noch bis zum 10.05. kannst Du an unserer Hardwareluxx Hardware-Umfrage 2026 teilnehmen! Als Gewinn verlosen wir unter allen Teilnehmern dieses Mal ein Notebook für bis zu 1.800 EUR - über eine Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Bringens wassergekühlte Rams?

gamadeus

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
19.08.2005
Beiträge
68
Normalerweise reicht ja ne aktive kühlung, auch bei hohen Spannungen. Nur ist bei wirklich böser Übertaktung nicht eine wakü doch effektiver?

Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht? Irgendwelche tests/threads zu dem thema?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
würde ehr direkt zur trockeneis kuehlung raten
wasser kuehlt kaum besser als luft
trockeneis hingegen ermöglichte mir weitere 0,125 mhz!!!!
 
Das kommt natürlich darauf an wie warm der Speicher im Betrieb wird. Lohnt es sich einen Speicherriegel zu kühlen, der nur handwarm wird? Ich bin der Meinung, das sich das nicht lohnt. Bei Speicherriegeln, deren Chips sehr warm werden, könnte sich eine Kühlung evtl. als hilfreich erweisen. Man sollte sich davon aber nicht irgendwelche OC Wunder erhoffen.
 
würde ehr direkt zur trockeneis kuehlung raten
wasser kuehlt kaum besser als luft
trockeneis hingegen ermöglichte mir weitere 0,125 mhz!!!!
Äm , das ist aber QUATSCH wenn man ein Anständigen Wasser-Ram Kühler hat und alles ordentlich verbaut bringt es das schon.....
 
Hallo erstmal
Also ob es was bringt kann ich Dir nicht sagen aber eins kann ich Dir sagen !
Wenn Du Ram hast der von Natur aus sehr Warm bzw heiß ist wird es sicherlich nicht schaden auf jeden fall bleibt er Damit Kühler vorrausgesetzt der Ram Kühler liegt direckt auf den Rambausteinen auf und es ist Wärmeleitpaste zwischen Ram und Kühler .Meine Darmaligen non Tracer Ballistx waren laut tempfühler gut 15-20 grad Kühler .Nur höher als HT 300 bei 2,8 wollten die nicht und sollten auch nicht .
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh