Hallo
Ich bin seit dem ersten august zivi in einem altenheim als hausmeister.
an sich ist der arbeitsbereich auch wirklicgh okay und mir gefällt es da habe da nur 2 kleine fragen bzw probleme.
ich bekomme von der dienststelle vollverpflegung, arbeite jedoch nur von 7h bis 16:30h dementsprechend esse ich dort frühstück unbd mittagessen. das abendbrot ist dort jedoch erst um 18h-19h. bin ich dann gezwungen diese mahlzeit wahrzunehmen / bzw sie ungenutzt zu lassen oder kann ich mir diese mahlzeit auch ausbezahlen lassen?
am ersten tag hat mich mein "vorgesetzter" herum geführt und mir alles gezeigt, dabei hat er erwähnt, dass ich nach etwa 1 bis 2 monaten auch bereitschaftsdienst am wochenende machen soll. ich arbeite aber in der woche bereits 38,5std. ich habe irgendwo mal gelesen, dass zivis maximal 40std in der woche arebiten dürfen. wie wird denn bitte bereitschaftsdienst angerechnet? meiner meinung nach ist das ja wie arbeit da ich nichts machen kann am wochen ende... nichteinmal fussballspielen da ich innerhalb einer halben stunde nach anruf im altenheim sein muss... demensprechend hätte ich ja nach einem wochenende 48std gearbeitet und deshalb danach mehr als eine woche frei.... oder irre ich mich da...
die verwaltung von dem heim ist seit heute im urlaub deshalb wende ich mich erstmal an euch...
danke schonmal
gruß
ST
Ich bin seit dem ersten august zivi in einem altenheim als hausmeister.
an sich ist der arbeitsbereich auch wirklicgh okay und mir gefällt es da habe da nur 2 kleine fragen bzw probleme.
ich bekomme von der dienststelle vollverpflegung, arbeite jedoch nur von 7h bis 16:30h dementsprechend esse ich dort frühstück unbd mittagessen. das abendbrot ist dort jedoch erst um 18h-19h. bin ich dann gezwungen diese mahlzeit wahrzunehmen / bzw sie ungenutzt zu lassen oder kann ich mir diese mahlzeit auch ausbezahlen lassen?
am ersten tag hat mich mein "vorgesetzter" herum geführt und mir alles gezeigt, dabei hat er erwähnt, dass ich nach etwa 1 bis 2 monaten auch bereitschaftsdienst am wochenende machen soll. ich arbeite aber in der woche bereits 38,5std. ich habe irgendwo mal gelesen, dass zivis maximal 40std in der woche arebiten dürfen. wie wird denn bitte bereitschaftsdienst angerechnet? meiner meinung nach ist das ja wie arbeit da ich nichts machen kann am wochen ende... nichteinmal fussballspielen da ich innerhalb einer halben stunde nach anruf im altenheim sein muss... demensprechend hätte ich ja nach einem wochenende 48std gearbeitet und deshalb danach mehr als eine woche frei.... oder irre ich mich da...
die verwaltung von dem heim ist seit heute im urlaub deshalb wende ich mich erstmal an euch...
danke schonmal

gruß
ST