Recht hattest du. Heut kam Post von der Staatsanwaltschaft

[...] weil das Fehlverhalten des Beschuldigten nicht als grober Verkehrsverstoß anzusehen ist. Er hat dem Geschaedigten zwar zunaechst - ohne konkrete Gefaehrdung - die Vorfahrt genommen und ihn anschließend ausgebremst und damit genoetigt, der Geschaedigte konnte jedoch ohne viel Aufhebens an dem Beschuldigten und dessen Fahrzeug vorbeifahren und die Situation aufloesen. [...]
Logik? Haha. Staatsanwalt schreibt, dass ich genoetigt wurde, aber das is ja nich so schlimm weil ich schnell reagiert hab und weggefahren bin. Bahngleise wurden in keiner Silbe erwaehnt.
Heißt im Umkehrschluss. Kannst auf der Straße machen was du willst. Road rage frei. Passiert eh nix