Das ist nur teilweise richtig. Es gibt kein „Gesetz“, das offene Klappen innerorts verbietet.
Wie die gesteuert werden (müssen), ist durch die Zulassung vorgegeben. Die sind perse erst mal nicht immer offen, selbst im Sportmodus nicht. Die müssen so gesteuert sein, dass sie zwischen ca 30-70 km/h zu sind (oder 25 bis 60 km/h, nagelt mich da nicht aufs km/h genau fest), auch im Sportmodus (davon ausgenommen ist eine bestimmte Motorlast, die man innerorts nicht hat, also ab etwa 50% Drehzahl gehen die wieder auf, damit der Motor „atmen“ kann. Fährt natürlich keiner innerorts mit deratig viel Stoff)
Das heisst, egal welcher Modus, das Auto muss zwischen ca 30 und 70 km/h leise sein. Das heisst aber auch, dass es bis 30 km/h laut sein darf/kann. Zum Beispiel bei der Anfahrt an der Ampel oder in der Lärmberuhigten 30er Zone
Was hingegen geahndet werden kann, ist das erzeugen unnötigen Lärms, sprich das Auto so zu beschleunigen, dass die Klappen aufgehen oder (Beispiel Ampel) Lärm erzeugt wird.
Ich darf also sehr wohl im Sport Modus durch die Stadt, was ich nicht machen soll/darf, ist so viel Gas zu geben, das es unnötig laut wird.
Was bei so einem Fahrzeug mit KlappenAbgasAnlage aber unglaublich verlockend ist, für einige Besitzer, ist die nicht StVO konforme „externe“ Steuerung der Klappen, sprich das manuelle Steuern der Klappen. Diese oft sehr leicht zu implementierenden verbotenen Steuerungen (via Canbus etc) erlauben es dem Besitzer die Klappen dauerhaft zu öffnen, also auch im Bereich zwischen 30 und 70 km/h
DAS ist verboten, nicht aber das Fahren mit original Steuerung, auch wenn die hier und da auf ist/macht. Was jetzt „erzeugen unnötigen Lärms“ ist, ist nicht wirklich festgelegt und daher defakto Auslegungssache. Beschleunige ich seicht aber zügig, ist das nicht unbedingt laut, aber eben auch nicht „so leise wie es geht.
Dieser Auslegung ist man leider oft ausgesetzt, prinzipiell kann man dir immer vorwerfen ein Rennen gegen dich selbst gefahren zu sein. Gleiches gilt für „auffälliges“ Fahrverhalten, sprich Schlangenlinien etc., ab 0.3Promille reicht „auffälliges Fahrverhalten“, obwohl erst 0.5Promille wirklich strafbar wären.
Aber ja, solange man sich und sein Auto im Griff hat, hat man denke ich nicht viel zu befürchten, auch wenn man mal gemütlich mit dem Sportmodus unterwegs ist