[Sammelthread] Automobile

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Wenn man ernsthaft weniger Tote haben möchte, sollte man Handys und essen am Steuer komplett verbieten.
 
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Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.
Alkoholeinfluss bis 0.5 Promille ist auch erlaubt, kann aber ebenfalls für Umfälle zuträglich sein - wird über 0.0 Promille diskutiert?
War Mal bei 0,0... Hat aber nichts geändert

freundliche Grüße :)
 
Jegliche Verwendung elektrischer Geräte ist verboten.. Theoretisch darfst du während der Fahrt auch weder was am Navi oder Radio einstellen..




freundliche Grüße :)
 
Mein Anwalt hat genau das Gegenteil gesagt.
Zahlung ist eine Einigung, das Verfahren ist damit gegenstandslos, weil der Schaden bereits verglichen wurde. Der Verklagte hat freiwillig gezahlt, der Kläger bekommen was er wollte. Eine deutlichere Einigung gibt es gar nicht.
Er sagt auch, dass das keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel.
Und dass die Kosten beim Kläger bleiben hat er definitiv verneint.
Das Gericht erlässt einen Kostenentscheid. Danach richtet sich, wer zahlt.
Das ist eine Abwägung. Wenn der Beklagte komplett zahlt, kann man sich leicht ausrechnen, in welche Richtung das geht.

Wie oft soll ich das noch erklären?
Du musst das dem Anwalt auch richtig erklären, damit er dir das korrekt beantworten kann.
Die Versicherung zahlt, aber sie zahlt nicht die Summe, die du einklagst, sondern die Schadensumme, die sie "ohne Klage" hätte bezahlen sollen.
Die Differenz (zus. Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren) erhältst du nicht von der gegnerischen Versicherung, denn denn sie hat nur die Schadensumme "ohne Klage" gezahlt. Die musst du dir anderweitig besorgen. Entweder von deinem Girokonto, deiner Rechtsschutzversicherung oder durch erneute Klage.
Das Gericht erlässt auch keinen Kostenentscheid, wenn du die Klage zurückziehst. Der ergeht nur, wenn die eine Seite die Klage anerkennt und zahlt.
Der Beklagte hat dann aber nicht "komplett bezahlt".

Im Fall, über den du mit dem Anwalt gesprochen hast, ist die Sache anders.
Da erfolgt keine Zahlung "aus blauem Dunst", sondern mit konkretem Bezug zur Klage, welche anerkannt wird. Danach ergeht der Kostenentscheid, sehr oft zu Lasten des Beklagten.
Das sind aber grundlegend verschiedene Paar Schuhe.
Oft genug durch gemacht, immer mit Anwalt, immer lief es so, wie ich es beschrieben habe.
 
Wenn es Verhältnismäßig ist? und: werden denn tatsächlich Unfälle vermieden?

Dann müsste man auch dagegen rechnen, ob das Limit insgesamt auch weniger Unfälle und Stress verursacht.

Guck dir die A2 oder A40 an. Da sind Limits, trotzdem maximaler Stress (A40) , bzw. eine Autobahn mit sehr vielen (tödlichen) Unfällen (A2).

Man könnte ja mal untersuchen, ob jemand der jeden Tag die A2 fährt ein höheres Risiko für Herzinfarkt hat als jemand der jeden Tag die A31 nutzt. Dann käme man sicher ganz schnell auf den Nenner, dass nicht die Geschwindigkeit sondern die Menge der Autos das Problem ist.

Käme man nicht. Es ist doch a priori bereits klar, dass die Menge der Autos das Problem für dein Beispiel ist und nicht die Geschwindigkeit; sowas untersucht man doch nicht. Aber wieso spricht dieses Beispiel gegen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn? Weil in diesem Fall die Geschwindigkeit kein Problem darstellt, sondern die Menge der Autos; das ist dein Argument. Also eigentlich ist dieses Argument gar kein Argument. Es ist, als ob du einen Strohmann aufbaust, diesen dann selbst umtretest und ihn für schlecht erklärst. Du müsstest schon ein Beispiel geben, in dem eine erhöhte Geschwindigkeit ein Problem darstellt und dann hier gegen eine Begrenzung argumentieren. Die Argumentation kann dann ja korrekt sein, aber in deinem Beispiel...

Und noch was zum Herzinfarkt, falls es dich interessiert, schreibe ich dir noch kurz auf:
Sowas hat man schon längst empirisch mehrfach über Längs- und Querschnittsstudien untersucht (das macht die Gesundheitspsychologie):
Stress und Depressivität fördern eher Krebserkrankungen und "weniger" koronare Herzerkrankungen wie Atherosklerose und Arteriosklerose (die meist gemeinsam bestehen) und dann final zu einen Herzinfarkt führen können.

Koronare Herzerkrankungen korrelieren wiederum signifikant mit einem Persönlichkeitstyp, der die Merkmale Ärger, Feindseligkeit, Aggression (auch bei Unterdrückung dieser) und Abhängigkeit signifikant ausgeprägt beinhaltet. Der Persönlichkeitstyp beeinflusst die statistische Wahrscheinlichkeit für die Erkrankung sogar besser bzw. ist ein besserer Prädiktor als Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck, Cholesterinspiegel usw. Aber das sind halt statistische Wahrscheinlichkeiten, die nie direkt auf den Einzellfall übertragbar sind. In der Regel ist das alles multifaktoriell bedingt (biopsychosoziale Faktoren).

Ansonsten denke ich tatsächlich, dass die Anzahl der Unfälle sich verringern wird bzw. bestimmte Unfälle ausbleiben werden. Ob die signifikant ins Gewicht fallen, wenn man das einzelne Leben missachten möchte und es rein statistisch betrachtet, ist ein anderes Thema. Und natürlich werden Menschen weiterhin schneller als erlaubt fahren und Unfälle bauen; es wird aber auch einzelne Fälle (über die Zeit hunderte, tausende, ...) geben, die dann eben 140 statt 180 fahren und ein Unfall wird gegebenenfalls vermieden. Absolute Sicherheit wird es natürlich eh nie geben; dafür müsste man den Menschen schon selbst abschaffen (worauf wir meiner Ansicht nach eh zusteuern; wir sind die Neandertaler von morgen :fresse:). Einem Staat, der zunehmend immer mehr Gesetze aufstellt und den Menschen einengt, sehe ich auch als äußerst schlecht an.
Nur sehe ich dieses Problem in einem nur geringen Maße bei einem Tempolimit auf der Autobahn. ;)

Wenn man mit viel Geld pokert und eine Chance von 15% auf einen Gewinn hat, dann sollte man es nicht machen. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, die Erfolgschance bei nur 15% steht, ohne dass es weitere signifikante Verluste gibt, dann allerdings schon. Und welche großen und gewichtigen Verluste haben wir denn, wenn man nicht mehr mit 200 km/h über die Autobahn fahren kann...

Ich glaube generell nicht dass sich ein Anwalt für 50€ von dir nehmen lässt, egal wo er wohnt.

:fresse: :D

Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.

Du verwechselst Korrelation mit Kausalität. Wenn eine Korrelation vorliegt, dann kann eine entsprechende Kausalität gegeben sein, sie muss es aber nicht. Dies muss man erst einmal empirisch überprüfen. Woher möchtest du bei diesem Vergleich wissen, welche zig weiteren Variablen (Störfaktoren als Konfundierung) die Rate der Verkehrstoten beeinflussen, sodass sie in Österreich trotz Tempolimit höher liegt? Ein paar Beispiele stehen ja sogar in diesem Wikiartikel und es gibt noch viel, viel mehr.

Vielleicht wäre die Rate der Verkehrstoten ohne Tempolimit in Österreich noch höher und mit in Deutschland noch niedriger. Ich möchte damit nicht ausdrücken, dass ich dies glaube bzw. zu wissen meine, sondern nur, dass es möglich wäre. Du hättest ja auch Irland mit 3,7 als Vergleich mit Deutschlands 4,3 heranziehen können und dann wäre es genau so unsinnig zu behaupten, dass eine Verallgemeinerung gegeben wäre und dass ein Tempolimit die Straßen sicherer machen würde. Man kann in beiden Fällen anhand dieser Variable, die man dann einfach zwischen den Ländern vergleicht, diese Schlussfolgerung in beide Richtungen nicht ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Anwalt hat genau das Gegenteil gesagt.
Zahlung ist eine Einigung, das Verfahren ist damit gegenstandslos, weil der Schaden bereits verglichen wurde. Der Verklagte hat freiwillig gezahlt, der Kläger bekommen was er wollte. Eine deutlichere Einigung gibt es gar nicht.
Er sagt auch, dass das keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel.
Und dass die Kosten beim Kläger bleiben hat er definitiv verneint.
Das Gericht erlässt einen Kostenentscheid. Danach richtet sich, wer zahlt.
Das ist eine Abwägung. Wenn der Beklagte komplett zahlt, kann man sich leicht ausrechnen, in welche Richtung das geht.

Du willst es offenbar nicht verstehen, also ist das Thema beendet für mich.
Du hast mit deinem Anwalt über einen komplett anderen Sachverhalt gesprochen.
 
[...]
Du verwechselst Korrelation mit Kausalität. Wenn eine Korrelation vorliegt, dann kann eine entsprechende Kausalität gegeben sein, sie muss es aber nicht. Dies muss man erst einmal empirisch überprüfen. Woher möchtest du bei diesem Vergleich wissen, welche zig weiteren Variablen (Störfaktoren als Konfundierung) die Rate der Verkehrstoten beeinflussen, sodass sie in Österreich trotz Tempolimit höher liegt? Ein paar Beispiele stehen ja sogar in diesem Wikiartikel und es gibt noch viel, viel mehr.

Vielleicht wäre die Rate der Verkehrstoten ohne Tempolimit in Österreich noch höher und mit in Deutschland noch niedriger. Ich möchte damit nicht ausdrücken, dass ich dies glaube bzw. zu wissen meine, sondern nur, dass es möglich wäre. Du hättest ja auch Irland mit 3,7 als Vergleich mit Deutschlands 4,3 heranziehen können und dann wäre es genau so unsinnig zu behaupten, dass eine Verallgemeinerung gegeben wäre und dass ein Tempolimit die Straßen sicherer machen würde. Man kann in beiden Fällen anhand dieser Variable, die man dann einfach zwischen den Ländern vergleicht, diese Schlussfolgerung in beide Richtungen nicht ziehen.

Das Problem ist, dass eine Korrelation vorhanden ist. Statistisch ist es nicht eindeutig darzustellen, wie sich ein Limit auswirken würde. Die Darstellung zwischen Deutschland und Österreich wurde gewählt, da die Bevölkerung meiner Meinung eine größere Ähnlichkeit besitzt, als zum erwähnten Irland.

Was ich aber insgesamt ausdrücken wollte: Das Ganze ist keine WENN DANN Angelegenheit.
 
So, Gutachten ist da

Wiederbeschaffungswert 1.275,00€
Restwert 255,00€
Schadenshöhe 1.203,09€


Seh ich das richtig dass ich da knapp am wirtschaftlichen Totalschaden vorbei bin? Glück gehabt, oder?
 
Würde ich auch so sagen :D

Dann nimm die ~1010€ von der Versicherung und fahre die Gurke weiter :)
 
Wär ja dumm das nicht zu machen, 255€ Restwert sind schon hart lächerlich für n Auto was lenkt, bremst und noch TÜV bis November hat außerdem hat der Motor grad mal 140.000 runter. Da geht noch einiges. Von der Kohle kann ich den Zahnriemen machen lassen. Ist in den nächsten 2 Jahren fällig.

Bin gespannt was der TÜV im November zu meckern hat.
 
Das Problem ist, dass eine Korrelation vorhanden ist. Statistisch ist es nicht eindeutig darzustellen, wie sich ein Limit auswirken würde. Die Darstellung zwischen Deutschland und Österreich wurde gewählt, da die Bevölkerung meiner Meinung eine größere Ähnlichkeit besitzt, als zum erwähnten Irland.

Was ich aber insgesamt ausdrücken wollte: Das Ganze ist keine WENN DANN Angelegenheit.

Mit dem letzten Satz hast du natürlich Recht.
Bezüglich der Korrelation: Natürlich nicht; aber bei der Aussage, wie du sie getroffen hast, gehst du implizit davon aus, dass die Zahlen sich rein aus Tempolimit (ja/nein) ergeben. Dabei ergeben sich diese Unfalltoten ja auch aus zig anderen Faktoren; aber gut, ich habe jetzt verstanden, dass du das mit dem DE und Ö Vergleich passend machen wolltest. Ich bezweifel nur, dass das möglich ist. Statistisch kann man das schon eindeutig darstellen, aber dafür benötigt es einen riesigen Aufwand mit passend umgesetzter Studie.

Ganz stark vereinfacht sähe eine Studie diesbezüglich so aus:
- UV (unabhängige Variable): Tempolimit (ja/nein). Bei der UV hast du meist qualitativ wenige Ausprägungen der Variable.
- AV (abhängige Variable): Anzahl der Unfalltoten und/oder Unfälle. Bei der AV hast du meist sehr viele quantitative Ausprägungen der Variable; beides eben so, wie auch hier im Beispiel.

Jetzt besteht aber eine endlose Reihe von Störfaktoren, die hier im Hintergrund bestehen und die Unfälle kausal mitbeeinflussen. Diese müsstest du alle: ausschalten, minimieren, oder anders kontrollieren (z.B. in beiden Abstufungen der UV konstant halten). Erst wenn das alles berücksichtigt wird, die Studie richtig durchgeführt, alle Gütekriterien (zumindest die primären der Validität, Reliabilität und Objektivität) ausreichend erfüllt sind, könntest du diese Aussage treffen. Genau so etwas wird bei Studien am laufenden Band gemacht, anderenfalls könnte man ja nie genaue statistische Aussagen über irgend etwas treffen. Aber der reine Vergleich über die zwei Werte der Variablen aus der Wikiliste lässt halt keine Schlussfolgerung bezüglich der Frage zu, ob das Tempolimit sinnvoll ist oder nicht.
 
Man kann in den Vergleich DE - AU noch viel mehr mit einbeziehen.
Oder eben auch mit anderen Ländern.

Was in Kuba z.B als Autobahn gilt und wie die im DE AU CH Raum daherkommen (Zustand). Oder wo die Leute mehr Fahrpraxis haben. Oder wo mehr moderne (und dadurch vielleicht sicherere) Autos gefahren werden. Und und und.. Das alles macht einen Vergleich nur schwer möglich. Aber eben die Tatsache, dass ein Land trotz fehlender Höchstgeschwindigkeit auf der Bahn trotzdem weniger Verkehrstote (Relativ) haben kann als eines mit, bestätigt eben auch die Aussage, dass eine Begrenzung nicht zwingend das Allheilmittel ist bzw. das eine fehlende Begrenzung zwingend mehr tote fordert.


Vernunft brauch es halt. Und daran mangelt es vielen.
 
Ich bin oft in den Niederlanden. Ich finde dort trotz Tempolimit den Verkehr wesentlich unentspannter und teilweise sogar gefährlicher.
Da wird dicht aufgefahren wie sonst was, damit dann der eine mit 4 km/h mehr vorbei schleicht. In jede kleinste Lücke wird reingezogen und es ist total unentspannt. Da die Leute auch gefühlt davon ausgehen können, dass die Tempodifferenz des ankommenden Autos wird nicht gross sein wird, wird jede Möglichkeit genutzt um irgendwie sich durch den Verkehr zu schlängeln. Vorraussetzung natürlich es ist etwas los und normaler Verkehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fand die Autobahn in den Niederlanden auch schlimm, 4 spurig in eine Richtung und auf 100 begrenzt. Links fahren sie 99,3, in der Mitte 103,2 und rechts 101,5, total behämmert. Und dazu kommen dann noch die Leute denen das Limit komplett Scheißegal ist.

War froh als ich nach der Grenze wieder reintreten konnte :fresse:
 
Wie sehen denn da sie Strafen aus... In Deutschland ist es ja jetzt auch so, 2 man im Jahre über 26 drüber, egal ob Innerorts oder Außerorts, dann darfst erst Mal einen Monat laufen.... Das finde ich auch okay, besser als generelles Limit

freundliche Grüße :)
 
kleiner Saisonstart, mein Kadett spielt bei einem deutschen Fernsehfilm mit:
whatsappimage2019-0fdrjkk.jpeg


Nächste Woche habe ich frei, dann wird er auf die Saison vorbereitet. Bzw. wird er neu verheiratet
 
Zuletzt bearbeitet:
Wär ja dumm das nicht zu machen, 255€ Restwert sind schon hart lächerlich für n Auto was lenkt, bremst und noch TÜV bis November hat außerdem hat der Motor grad mal 140.000 runter. Da geht noch einiges. Von der Kohle kann ich den Zahnriemen machen lassen. Ist in den nächsten 2 Jahren fällig.
Bin gespannt was der TÜV im November zu meckern hat.
Ist halt echt so. Ich würde aber mit dem Zahnriemen warten, bis nach dem TÜV im November. Nicht, dass er da mehr zu beanstanden hat und es sich am Ende doch nicht lohnt. Aber in solchen Fällen muss man einfach auch mal Glück haben. Ich warte auch darauf, dass mir Innerorts jemand in mein Winterauto neifährt oder so. Nix, was groß schaden macht. Totalschaden wäre die Kiste bei bisschen Kaltverformung aber trotzdem. TÜV zu ende fahren und/oder in Polen bissl gerade ziehen und weiternutzen :haha:

Ich hab offensichtlich was verpasst... :vrizz:
Ich auch. Seine letzten Beiträge waren so lala wie immer, aber trotzdem einfach banned. Karma :vrizz:
 
Man kann in den Vergleich DE - AU noch viel mehr mit einbeziehen.
Oder eben auch mit anderen Ländern.

Was in Kuba z.B als Autobahn gilt und wie die im DE AU CH Raum daherkommen (Zustand). Oder wo die Leute mehr Fahrpraxis haben. Oder wo mehr moderne (und dadurch vielleicht sicherere) Autos gefahren werden. Und und und.. Das alles macht einen Vergleich nur schwer möglich.

Das sind ein Teil der Störfaktoren, die ich erwähnt hatte bzw. meinte.

Aber eben die Tatsache, dass ein Land trotz fehlender Höchstgeschwindigkeit auf der Bahn trotzdem weniger Verkehrstote (Relativ) haben kann als eines mit, bestätigt eben auch die Aussage, dass eine Begrenzung nicht zwingend das Allheilmittel ist bzw. das eine fehlende Begrenzung zwingend mehr tote fordert.


Genau das bestätigt dieser Vergleich eben nicht; weder in die eine, noch in die andere Richtung. Wie du schon selbst geschrieben hast, kennst du die endlos vielen Faktoren nicht, die dazu führen, dass in Österreich mehr Verkehrstote pro 100.000 Einwohner bestehen, als in Deutschland. Trotzdem ziehst du anhand dieses Vergleichs dann die Schlussfolgerung, dass ein nicht bestehendes Tempolimit nicht zwingend dazu führt, dass mehr Verkehrstote bestehen; du widersprichst dir also selbst, freilich ohne es zu merken: denn du weißt nicht, wieso die Zahl in Österreich auf 100.000 Einwohner höher ist.

Du müsstest überprüfen, ob die Anzahl der Verkehrstoten auf der Autobahn durch eine Begrenzung sinkt, gleich bleibt oder steigt. Dann kannst du die Frage beantworten. Über diese eine Variable mit ihren zwei Ausprägungen für beide Länder geht das einfach nicht, egal wie es irgendwer drehen und wenden möchte. Sie hat einen heuristischen Wert; nicht aber mehr.
PS: Es kann durchaus sein, dass du Recht hast (oder sonst wer) und ein Tempolimit z.B. bei uns tatsächlich nichts signifikant ändern wird. Nur die Schlussfolgerung kannst du aus den zwei Daten nicht ziehen, aber jetzt wiederhole ich mich schon wieder...
 
Dann sehen wir uns doch mal einige Faktoren an:

  • DE hat mit die schlechtesten Straßen in Europa
  • DE hat die Straßen mit dem höchsten Überlastungsgrad, wobei die absolute Menge an Verkehr geografisch bedingt immer hoch ist und sein wird
  • in DE sind Bau- und Erhaltungsmaßnahmen mit am langsamsten oder bleiben tendenziell öfter ganz aus
  • DE hat quasi keine beleuchteten Straßen
  • DE hat mit die schlechteste Rennleitung, da diese ausschließlich irrelevanten, aber lukrativen Faktoren nachgeht
  • in DE herrscht keine gute Fahrdisziplin und auch kein besonders guter Fahrstil vor, auch bedingt durch den vorherigen Punkt
  • DE hat einen überdurchschnittlich guten Fahrzeugbestand wegen strengem TÜV und periodischen Konjunkturmaßnahmen (:p)

Aus diesen Faktoren ergibt sich ein Profil an Grundvoraussetzungen, das allgemein eine erheblich schlechtere Unfallstatistik und Sterblichkeit im Straßenverkehr als in anderen einigermaßen vergleichbaren Ländern konstituieren muss. Es ist klar, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines aTL kein eindeutiger Faktor ist (anders als eine schlechte Straße, die IMMER und NUR schlecht für die Sicherheit ist), also können wir nicht von vornherein hieb- und stichfest sagen, ob so etwas die Lage schlimmer oder besser macht.

Daher müssen wir schlussfolgern, um auf Ergebnisse zu kommen, die wie folgt aussehen:
  • ein fehlendes aTL wirkt sich NICHT negativ auf die deutsche Unfallstatistik aus, denn dann müsste diese ob der schwierigen Grundvoraussetzungen (s.o.) noch viel schlechter aussehen als gedacht
  • ein fehlendes aTL wirkt sich NICHT marginal/vernachlässigbar auf die deutsche Unfallstatistik aus, denn dann müsste diese entsprechend der Grundvoraussetzungen irgendwo im Bereich Bosniens, Nordmazedoniens oder Siziliens liegen
  • ein fehlendes aTL wirkt sich POSITIV (wenn auch nicht exakt quantifizierbar) auf die deutsche Unfallstatistik aus, da diese wesentlich besser aussieht als es die Grundvoraussetzungen vermuten lassen
 
DE hat mit die schlechtesten Straßen in Europa
DE hat die Straßen mit dem höchsten Überlastungsgrad, wobei die absolute Menge an Verkehr geografisch bedingt immer hoch ist und sein wird
in DE sind Bau- und Erhaltungsmaßnahmen mit am langsamsten oder bleiben tendenziell öfter ganz aus
DE hat quasi keine beleuchteten Straßen


Die Straßen die du ansprichst sind doch eh zu 99% limitiert? Und beleuchtete Autobahnen wirken sich negativ! auf die Unfallstatistik aus. Wüsste nicht wieso dies dann in eine Argumentation pro / contra "aTL" einfließen sollte.
 
Die Straßen die du ansprichst sind doch eh zu 99% limitiert? Und beleuchtete Autobahnen wirken sich negativ! auf die Unfallstatistik aus. Wüsste nicht wieso dies dann in eine Argumentation pro / contra "aTL" einfließen sollte.
Die ganze Diskussion ist in Deutschland religiöser Natur. Hier mit Fakten zu kommen ist schwierig - Vor allem, wenn einige viel reinintepretieren.
Persönlich bin ich als Fan großer, schneller Kisten dagegen. Verkehrsfluss wird mit der ganzen Menge wegen des Transitverkehrs ohnehin nicht besser. Nur in der Schweiz und Polen bin ich bisher mitm TL gemütlich gefahren. Überall anders ist es ein Elefantenrennen oder (z. B: IT) hält sich ähh keiner dran und gibt dir permanent Lichthupe.
 
Die Schweiz ist eh zu klein für ohne Tempolimit.. Aber Ausserorts 100 würd ich begrüssen. V.a. als Motorradfahrer
 
Eigentlich gibt es kein sinnvolles Argument gegen Tempolimits.

Aber ich will auch keine aus dem einfachen Grund das es Spaß macht Mal Gas zugeben.
 
Du willst es offenbar nicht verstehen, also ist das Thema beendet für mich.
Du hast mit deinem Anwalt über einen komplett anderen Sachverhalt gesprochen.

Ich liebe es, wenn andere Leute, die nicht dabei waren, wissen, was ich getan habe.

Nochmal für dich: ich habe meinen Anwalt gefragt, was passiert, wenn man eine Klage einreicht, um einen Schaden ersetzt zu bekommen und der Gegner kurz nach Einreichen der Klage nur den Schaden, aber nicht Anwalt und Gericht bezahlt.

Antwort:
Das ist unterschiedlich, bei KFZ gehört der Anwalt zum Schaden, bei Hausratschaden zum Beispiel nicht.

Wenn das also ein Kfz Schaden ist, bekommt man auch die Kosten für Gericht und Anwalt ersetzt und zwar nach Kostenentscheid des Gerichts.
Für das Ende des Verfahrens gibt es 4 Gründe. Die habe ich oben schon beschrieben.
Das Gericht würde dann wegen Gegenstandslosigkeit kein Verfahren mehr machen, aber den Kostenentscheid erlassen.

Dazu habe ich oben auch noch einen Link gepostet.

Wenn das nicht so wäre und du recht hättest, dann könnte man es als Beklagter unendlich lange treiben:
Immer nur den Schaden, aber nicht Anwalt und Gericht zahlen.
Der Kläger mußte dann neu klagen.
Im 1000ten Prozess würde der Kläger dann die Kosten vom 999ten Prozess einklagen.
Da merkt jeder, dass das nicht so gedacht sein kann.


Vielleicht war dein Bruder schlecht beraten.

Mir ist das übrigens noch nie passiert, dass ich Anwaltskosten oder Gerichtskosten nochmal einklagen musste.

Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich einen Richter und einen Anwalt in der Familie habe. Die haben täglich mit Prozessen zu tun und genug Erfahrung. Die schauen immer drüber, was der Anwalt tun möchte.
Das klappt bislang sehr gut.

- - - Updated - - -

Wie oft soll ich das noch erklären?
Du musst das dem Anwalt auch richtig erklären, damit er dir das korrekt beantworten kann.
Die Versicherung zahlt, aber sie zahlt nicht die Summe, die du einklagst, sondern die Schadensumme, die sie "ohne Klage" hätte bezahlen sollen.
Die Differenz (zus. Anwaltgebühren, Gerichtsgebühren) erhältst du nicht von der gegnerischen Versicherung, denn denn sie hat nur die Schadensumme "ohne Klage" gezahlt. Die musst du dir anderweitig besorgen. Entweder von deinem Girokonto, deiner Rechtsschutzversicherung oder durch erneute Klage.
Das Gericht erlässt auch keinen Kostenentscheid, wenn du die Klage zurückziehst. Der ergeht nur, wenn die eine Seite die Klage anerkennt und zahlt.
Der Beklagte hat dann aber nicht "komplett bezahlt".

Im Fall, über den du mit dem Anwalt gesprochen hast, ist die Sache anders.
Da erfolgt keine Zahlung "aus blauem Dunst", sondern mit konkretem Bezug zur Klage, welche anerkannt wird. Danach ergeht der Kostenentscheid, sehr oft zu Lasten des Beklagten.
Das sind aber grundlegend verschiedene Paar Schuhe.
Oft genug durch gemacht, immer mit Anwalt, immer lief es so, wie ich es beschrieben habe.

Lies mal:

https://www.recht.help/informationen/kostenrecht/kosten-des-rechtsstreits-hoehe-berechnung-streitwert-gerichtskosten-anwaltskosten/

"Kosten bei Klagerücknahme und Erledigung:
Wird die Klage zurückgenommen oder erledigt sich der Rechtsstreit, nachdem beispielsweise die Klage erhoben wurde, so bestimmt das Gericht nach billigem Ermessen, wer die Kosten zu tragen hat. In diesem Falle prüft das Gericht die jeweiligen Erfolgsaussichten für den Kläger und den Beklagten und trifft dann eine Kostenentscheidung.


Zum Beispiel: Der Kläger klagt 1000 € von dem Beklagten ein. Nachdem dem Beklagten die Klage zugestellt wurde, zahlt er an den Kläger die 1000 €. Beide Parteien erklären sodann den Rechtsstreit für erledigt und beantragen jeweils, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das Gericht prüft nun die Erfolgsaussichten und kommt dabei zu dem Schluss, dass die Klage an sich begründet war. Folglich erlegt es dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf."


Ihr habt oft genug etwas falsch gemacht...

Da steht deutlich: wurde die Klage zurückgenommen, dann entscheidet das Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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