Aber nicht unbedingt wenn der Waschanlagenbetreiber sämtliche Haftung für Schäden durch seine Anlage ausschließt.
Und weis mal im Nachhinein nach, das der Wagen nicht ein paar cm falsch geparkt war oder sonstwas...
Im Endeffekt gibt das einen riesen Rechtsstreit an dessen Ende doch nicht wirklich was dabei rumkommt.
Und weis mal im Nachhinein nach, das der Wagen nicht ein paar cm falsch geparkt war oder sonstwas...
Im Endeffekt gibt das einen riesen Rechtsstreit an dessen Ende doch nicht wirklich was dabei rumkommt.




