[Sammelthread] Automobile

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Die Zulassungstelle tippt auch nur das ab was auf dem Abnahmeschein steht. Aber mal ernsthaft. Lasst ihr die vorhergehende Radreifen Kombi austragen wenn ihr andere Reifen/Felgen eintragt?
 
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Lasst ihr die vorhergehende Radreifen Kombi austragen wenn ihr andere Reifen/Felgen eintragt?

Warum auch... Solange bei beiden die Radabdeckung und Freigängigkeit gegeben ist, ist es doch Wurst ob ich einen Satz, 2 oder 50 im Schein stehen habe.

@Gizzle
Besagter Typ wechselt wohl Fahrwerk + Reifen wenns Sommer bzw. Winter wird :D
 
Ich glaube zwei Fahrwerke sind nicht zulässig, der Prüfer hätte eigentlich ein Fahrwerk streichen müssen.

Eigentlich müsste der Prüfer auch ein Protokoll der Vermessung zur Eintragung haben, aber zum Glück sind die meistens nicht so kleinlich.
 
Ich habe heute die Pagid RS 29 Beläge eingebaut, eingebremst, und dann öfter getestet auf der Landstrasse.
Kein Vergleich zum Serienbelag von Brembo... Dabei ist der Serienbelag sogar teurer.
Die Reifen fangen jetzt so früh an zu quietschen, bzw. bei einem Pedaldruck wo mit dem Serienbelag noch gar nichts los war.
Jetzt bremst es sich ordentlich. :D

Bisschen BBS porn.
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:D
 
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Eigentlich müsste der Prüfer auch ein Protokoll der Vermessung zur Eintragung haben, aber zum Glück sind die meistens nicht so kleinlich.

Das ist absoluter Quatsch... den Prüfer hat es einen Scheiß zu interessieren ob das Fahrzeug vermessen wurde, seine Aufgabe ist es festzustellen ob das Fahrwerk fachgerecht eingebaut wurde und ob die Rad/Reifen Kombination damit freigängig ist. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Habt ihr ein Glück, hier müssen wir zu dem Vermessungsprotokoll noch eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte vorweisen können :fresse:
 
Wenn man Fahrwerke hin- und herwechselt, empfiehlt sich vielleicht KEINE Eintragung in die Papiere, sondern nur das Rumfahren mit den Änderungsbelegen. Müssen dann natürlich die entsprechenden Felgen jeweils auch abgenommen werden. So eine Kombi hatte ich früher mal an einem Auto.
 
Wenigstens hat das Warnsystem angeschlagen. Hatte aber schon einiges verloren.

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An der Tanke wieder vollgeballert, nach Hause und runter reißen. Reserve rauf und noch schnell beim Reifenhändler abgegeben. Hoffentlich reparabel, der Satz muss eh nächstes Jahr weg. Montag weiß ich mehr.
 
Wenigstens hat das Warnsystem angeschlagen. Hatte aber schon einiges verloren.

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An der Tanke wieder vollgeballert, nach Hause und runter reißen. Reserve rauf und noch schnell beim Reifenhändler abgegeben. Hoffentlich reparabel, der Satz muss eh nächstes Jahr weg. Montag weiß ich mehr.
Dürfte nicht reparabel sein, sieht mir nach mehr als 6mm und zu weit außen an der Flanke aus, zudem "Hochgeschwindigkeitsreifen" das machen eh nicht alle muss man heißvulkanisieren.
 
Dürfte nicht reparabel sein, sieht mir nach mehr als 6mm und zu weit außen an der Flanke aus, zudem "Hochgeschwindigkeitsreifen" das machen eh nicht alle muss man heißvulkanisieren.

Er zieht sie Montag von der Felge und guckt von unten. Wenn nicht, hab ich Pech gehabt. Wenn ja, fahre ich sie noch durch und kaufe kommendes Jahr neue Felgen, samt Pellen.
 
Alles ab V-Reifen darf eh nicht geflickt werden, zu weit außen ist die Schraube sowieso...
Und du fährst doch einen Superb, oder? Da sollte das ein V- oder W-Reifen sein.
 
Alles ab V-Reifen darf eh nicht geflickt werden, zu weit außen ist die Schraube sowieso...
Und du fährst doch einen Superb, oder? Da sollte das ein V- oder W-Reifen sein.

In Paragraph 36 habe ich nichts zu dieser Einschränkung gefunden. Kläre mich bitte auf.

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Bezieht sich dein Wiki(?)-Artikel auf Reparatur durch Vulkanisieren oder einfaches Flicken?
 
Steht doch drinn. Geschwindigkeitsindex spielt heute keine Rolle, wichtig ist nur das die dafür passende Variante angewandt wird. Du sagtest aber "Alles ab V-Reifen darf eh nicht geflickt werden...." und das is einfach Schmarn ^^
 
Das fand ich noch.

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Ich warte jetzt Montag ab.
 
Das fand ich noch.

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Ich warte jetzt Montag ab.
Ich war letztens mit einem kleinen Nagel bei Reifen.com und die haben mich gleich weiter verwiesen wegen der Geschwindigkeit und bei dem Empfohlenen der heißvulkanisieren kann wurde mir gesagt das es zu weit außen ist, da ist dann kein Drahtgeflecht mehr sondern nur noch Nylon und weil der Reifen da noch walkt hält der Stopfen nicht.
 
Ich gebe Bescheid, ob das noch was geworden ist. Beeinflussen kann ich es so, oder so nicht.
 
Mal 'ne Frage zu der neuen Kurzzeitkennzeichenregelung:
Kann ich im Straßenverkehrsamt meines Wohnortes mit einem Foto vom letzten HU-Bericht und Foto vom Fahrzeugschein und vorhandener EVB-Nummer Kurzzeit-KZ beantragen oder braucht man dafür zwingend das original?
 
Ich meine, dass die Originaldokumente vorgelegt haben wollen.

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Schon sehr sexy.

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Mal 'ne Frage zu der neuen Kurzzeitkennzeichenregelung:
Kann ich im Straßenverkehrsamt meines Wohnortes mit einem Foto vom letzten HU-Bericht und Foto vom Fahrzeugschein und vorhandener EVB-Nummer Kurzzeit-KZ beantragen oder braucht man dafür zwingend das original?

Hier wird nur die Fahrgestellnummer abgefragt, alles weitere steht sowieso in Ihrem Computer.
 
Mal 'ne Frage zu der neuen Kurzzeitkennzeichenregelung:
Kann ich im Straßenverkehrsamt meines Wohnortes mit einem Foto vom letzten HU-Bericht und Foto vom Fahrzeugschein und vorhandener EVB-Nummer Kurzzeit-KZ beantragen oder braucht man dafür zwingend das original?

Das steht normalerweise bei jedem Straßenverkehrsamt auf der Homepage, aber mir wäre es jetzt neu, dass Kopien oder Fotos akzeptiert werden.

Bei uns heißt es:

• Antrag auf Kurzzeitkennzeichen (Antrag)
• Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP)
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) die für Kurzzeitkennzeichen verwendet werden darf
• Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugklasse, Aufbauart und Fahrzeugidentifikationsnummer) – kann durch Vorlage der Fahrzeugdokumente nachgewiesen werden
• Ausweis oder Reisepass (Original)
• Antragsteller hat im blabla-Kreis seinen Hauptwohnsitz / Betriebssitz bzw. das Fahrzeug hat nachweislich seinen Standort im blabla-Kreis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
Bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten
• Bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original); Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, müssen persönlich erscheinen. (Vollmacht)
 
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Alle anderen von dir genannten Dinge wie Ausweis, Antrag und EVB sind selbstverständlich. Aber zur neuen Regelung hat sich bei uns nur das mitbringen der Fahrgestell Nummer geändert. Papier brauchts dafür nicht, weder HU noch Fahrzeugpapiere.
 
Der Knackpunkt wird einfach der Besitznachweis samt Originalpapiere sein.

Gehen wir mal davon aus man schaut sich ein Fzg. in xxx-km Entfernung an (ohne gleich € dabei zu haben) und entscheidet sich den zu nehmen. Mann muss also noch ein 2. mal antanzen (macht denke ich der normale gelegentliche Autokäufer auch so)
Nach der alten Regel konnte man nun bequem am heimischen PC evb-Nr. und co. beantragen ohne irgend etwas vom Auto bereits vorher besitzen zu müssen.
Bloß noch ab zum Objekt der Begierde samt vorläufigem Fzg-schein in rosa und den Nummernschildern und ab nach Hause.

Jetzt ist man gezwungen vor Ort zu bezahlen, bekommt ja dann erst die Originalpapiere und muss dann am Kaufort in die nächste Zulassungsstelle (mit unter auch wieder sonst wo gelegen) die dann auch noch offen haben muss (Behördezeiten kennt man ja). Am Wochenende fällt damit schonmal flach.
Dann könnte man das Auto aber auch gleich komplett zulassen und sich extra Kennzeichen und Aufwand sparen.
 
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