Scheinbar seit 2012. vor allem bekommt man an "fremden" Zulassungsstellen scheinbar keine Schilder mehr. Nur noch im eigenen Bezirk. Kann mir mal wer erklären wie das gehen soll? Auto steht +200km entfernt, ohne Kaufvertrag oder Fahrzeugschein bekomm ich kein Kennzeichen hier. Vor Ort beim Auto auch keins, da falscher Landkreis/Stadt.
Zitat:
"Seit dem 01. November 2012 gilt, dass Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich von der „Wohnsitz-Zulassungsbehörde" ausgegeben werden. Somit können Kurzzeitkennzeichen nur noch an Personen (oder Gewerbetreibende) ausgegeben werden, die Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Rhein-Erft-Kreis haben. Antragsteller/innen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschlang haben, können ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland nachweisen können.
Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen ist der tatsächliche Bedarf nachzuweisen. Aus diesem Grund ist grundsätzlich die Vorlage des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
Alternativ kann auch ein Kaufvertrag oder für Neufahrzeuge eine Rechnung vorgelegt werden. Der Kaufvertrag oder die Rechnung muss die Fahrzeugidentnummer für das Fahrzeug, das überführt bzw. probegefahren werden soll, enthalten."
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