ATi verkürzt Garantiezeit für Desktopkarten

Karanso

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Also, entweser ist der neue Chip total Schrott oder wie soll ich mir das erklären?

Seit dem ersten September wurde Produktgewährleistung nun deutlich eingeschränkt. Abgesehen von Profi-Produkten beträgt die Garantiezeit allgemein nur noch ein Jahr. Zudem muss das Produkt ab Kaufdatum innerhalb von 30 Tagen registriert werden, da sonst jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt.

quelle:
http://www.computerbase.de/news/har...005/september/ati_garantiezeit_desktopkarten/
 
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In der Tat. Es geht um Karten, die ATI selber verkauft. Und das in erster Linie in ihrem Onlineshop auf ati.com. Also sog. "BBA" (built-by-ATi) Karten.

Bei Karten von Sapphire, Asus, MSI, Powercolor und wie sie alle heißen, gelten nach wie vor deren Garantiebedingungen. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nachziehen. Weil mittlerweile ist es ja anerkannter Volkssport, als erstes nach dem Kauf den Kühler auszutauschen, Pipelines freizuschalten und CHIP + RAM zu übertakten. Wenn es dann "peng" macht...na und..man hat doch Garantie. Alten Kühler wieder drauf, flugs in die Schachtel, ab zum Händler und treudoof "kapuut...bitte neue Karte" erzählen.
 
....gibt es hier bei uns in Deutschland nicht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24Monaten auf Neuware?

MfG,

Ostsol
 
das gilt hoffentlich erst für karten die ab dem 1.9. gekauft werden.

haben die kein vertrauen mehr in ihre produkte? o_O
 
h-h-e schrieb:
Das mehr NV-Karten verkauft werden :fresse:
..schonmal ne Buld by nVidia Karte gesehen bzw. in den Händen gehabt? ;) :fresse:

Ostsol schrieb:
....gibt es hier bei uns in Deutschland nicht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24Monaten auf Neuware?
..jup, allerdings ist Gewährleistung nicht gleich Garantie. Dazu kommt noch, das ATI in Europa sowieso keinr BBA Karten verkauft sondern das Geschäfft den Board Partnern überlässt (Sapphire, Asus, TuL, HIS, Club3D, Connect 3D, usw...)

cu
BUG
 
h-h-e schrieb:
Das mehr NV-Karten verkauft werden :fresse:

:lol:

ein bei ati hineingeschmuggelter nv spion/mitarbeiter hats bestimmt durchgesetzt um nv in die hände zu spielen :fresse:

im moment ist es ja gang und gebe zum beispiel bei digitalkameras die garantiezeit 1 jahr beträgt und 1 jahr gewährleistung gegeben wird, wo das hinführt weiss ich auch net.
ich hab nur äußerst glück gehabt, dass meine alte kamera nach 10 monaten den geist aufgegeben hat und ich von amazon mein geld zurückerstattet bekommen habe :bigok:
 
Ostsol schrieb:
....gibt es hier bei uns in Deutschland nicht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24Monaten auf Neuware?

MfG,

Ostsol

Hier geht es aber um die Verkürzung der freiwilligen Herstellergarantie. ;)

Bei der gesetzlichen Gewährleistung gibt es einen Pferdefuß, nämlich die Beweislastumkehr nach den ersten sechs Monaten. Bei den meisten Sachen wird sich die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung ob der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag nicht lohnen.

SniperMK :coolblue:
 
Ostsol schrieb:
....gibt es hier bei uns in Deutschland nicht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24Monaten auf Neuware?

MfG,

Ostsol


Doch! Aaaaaber:

1. Gewährleistung hat - wie schon erwähnt - der Verkäufer zu tragen, nicht der Hersteller.
2. Gewährleistung ist keine Garantie. Grob gesagt
- Garantie bedeutet, der Hersteller verspricht: "wenn innerhalb einer bestimmten Zeit ein Fehler an den Produkt auftaucht, komme ich dafür auf"
- Gewährleistung = Sachmängelhaftung. Heisst, der Verkäufer einer Sache haftet für Fehler, die der Sache beim Verkauft bereits anhaften. Grundsätzlich musst du also beweisen, dass der Fehler, der zum abrauchen deiner Grafikkarte geführt hat, bereits beim Kauf bestanden hat. Nur während der ersten 6 Monate wird zu deinen Gunsten grundsätzlich angenommen, dass dies der Fall ist und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. In der Praxis bedeutet das, dass Gewährleistungsfälle nach mehr als 6 Monaten kaum durchsetzbar sind.
 
leute ganz ruhig, das gilt nur für Karten die direkt bei Ati produziert werden, alles was man hier in de im laden bekommt is von den bekannten herstellern, asus , ... die haben ganz andere regelungen zu Garantiezeiten
 
jawoll, kack industrie

scheisse für die leute, wo die karten auf standart laufen lassen und die aber trotzdem nach en paar monaten abrauchen
 
völlig egal. der gesetzgeber schreibt hier 2 jahre vor. und wenn ati hier nen kopfstand macht. ist wurscht. Auch BBA karten haben 2 jahre garantie wenn sie in Germany verkauft werden. Ati kann sich nicht einfach über geltende gesetze hinwegsetzen.
 
Also diese Gewährleistungsanspruch der verkürzt ist kann nur für Händler gelten. Also von einem Händler zu Händler verkauf. Eine Privatperson wird durch die 24 monaltichen Garantie für technische Geräte gesetzlich geschützt! Da kann niemand etwas schrauben, nur verlängern ist Verkäuferseitig möglich.
Man muss immer Prinzipell die Kaufvertragsarten unterscheiden,

Händler zu Händler oder Händler zu Privatperson.

Krasses Beispiel bei Arlt. Haben gesagt, dass ich für mein gekauften DVD Player 6 Monate Garantie habe bei Arlt alles was drübernaus geht dann zu Plextor! Und das ist schwachsinn, ich habe einen Vertrag mit Arlt und nicht mit Plextor, den hat Arlt deshalb muss Arlt 2 Jahre meine Ware annehmen.
 
chemical1981 schrieb:
Also diese Gewährleistungsanspruch der verkürzt ist kann nur für Händler gelten. Also von einem Händler zu Händler verkauf. Eine Privatperson wird durch die 24 monaltichen Garantie für technische Geräte gesetzlich geschützt! Da kann niemand etwas schrauben, nur verlängern ist Verkäuferseitig möglich.
Man muss immer Prinzipell die Kaufvertragsarten unterscheiden,

Händler zu Händler oder Händler zu Privatperson.

Krasses Beispiel bei Arlt. Haben gesagt, dass ich für mein gekauften DVD Player 6 Monate Garantie habe bei Arlt alles was drübernaus geht dann zu Plextor! Und das ist schwachsinn, ich habe einen Vertrag mit Arlt und nicht mit Plextor, den hat Arlt deshalb muss Arlt 2 Jahre meine Ware annehmen.

Es gibt aber Unterschiede zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung, dass wurde hier ja auch schon erwähnt.
Nach 6 Monaten gilt bei der Gewärhleistung Beweislastumkehr, das heißt, dass du dem Händler nachweisen musst, dass der verdeckte Mangel schon beim Kauf des Gerätes vorlag.
Das macht zwar kaum ein Händler aber theoretisch können die sich heir querstellen und von dir einen Nachweis verlangen!
 
@chemical1981 Genauso siehts aus, aber anscheind checken das manche nicht :lol:

@KeekBBB Was hat das mit dem Thema zutun?
 
Ich seh das ganz entspannt. Bei den Festplatten gab es doch mal was ähnliches. Erst wurde die Garantie verkürzt um Kosten zu sparen, dann sind die Kunden abgesprungen. Nu gibts wieder längere Garantie. Bei ATI wird das ähnlich laufen.
 
KeekBBB schrieb:
Es gibt aber Unterschiede zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung, dass wurde hier ja auch schon erwähnt.
Nach 6 Monaten gilt bei der Gewärhleistung Beweislastumkehr, das heißt, dass du dem Händler nachweisen musst, dass der verdeckte Mangel schon beim Kauf des Gerätes vorlag.
Das macht zwar kaum ein Händler aber theoretisch können die sich heir querstellen und von dir einen Nachweis verlangen!


Du meinst Versteckte Mängel! Verstehe nicht was man mit gesetzliche Gewährleistung meint??? Wenn ich ein CPU kaufe und der geht nach 6 monaten nicht mehr, ist doch der Vertrag der sagt, das der CPU mind. 2 Jahre halten muss nicht gewährleistet oder nicht? also enstpricht das ebenfalls eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren in diesem bereicht.
 
Es gibt "Gewährleistung" (vom Händler) und "Garantie" (vom Hersteller). Gewährleistung ist Gesetz, Garantie freiwillig. Zunächst zieht "Gewährleistung", weil Kaufvertrag hat man mit dem Händler, nicht mit ATI. Der deftige Haken....Gewährleistung ist 2 Jahre...ja....und in den ersten 6 Monaten gilt bei Defekt, dass unterstellt wird, er hat schon im Zeitpunkt des Verkaufes vorgelegen. Daher ist in den ersten 6 Monaten Umtausch recht problemfrei. Ab dem 7. Monat gilt aber Beweislastumkehr..ich als Kunde muss dem Händler beweisen, dass der dann aufgetretene Defekt schon im Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Die Chance das zu beweisen...fast bei Null. Allenfalls mit Gutachten und selbst das muss nicht klappen.

Deswegen winken eigentlich alle Händler nach 6 Monaten ab und verweisen an den Hersteller. Besonders dumm ist es dann, wenn jetzt wie bei ATI die Garantie kürzer als Gewährleistung ist. Wenn bspw. die Karte nach 18 Monaten hops geht, winkt der Händler ab (6 Monate um) und ATI auch (12 Monate um). Und obwohl man noch 6 Monate Gewährleistung hätte heißt es "Neukauf".

Ich vermute ATI reagiert damit vielleicht auf eine hohe Rückläuferquote. Und wie schon erwähnt...das liegt auch an den Moddern, die die Karten absichtlich schrotten und das über Garantie abwickeln wollen. Wenn jetzt auch die Hersteller nachziehen, dann allerdings würde ich mir um die kommende R5XX Generation hinsichtlich der Fertigungsqualität doch schon leichte Sorgen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem ist nun zum Glück fst nichts mehr hinzuzufügen.

Gewährleistung:
hat man 24Monate, aber die Gewährleistung besagt nur, daß das Gerät in dem Zustand, in dem es übergeben wurde und über den der Vertrag geschlossen wurde, 24Monate funktionieren muss. Nach 6 Monaten tritt Beweislastumkehr ein.
Heisst im Klartext (Garantie mal außer acht gelassen):
ich kaufe eine neue Grafikkarte, und erhalte auf diese 24Monate Gewährleistung. Geht diese nach 5 Monaten kaputt, gehe ich zum Händler und dieser muss mir nun nachweisen, daß der Fehler der zum Defekt geführt hat beim Kauf noch nicht bestanden hat. Geht die Grafikkarte z.B. im 7ten Monat drauf, muss ich dem Händler nun nachweisen, daß der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat. Ein nahezu unmögliches Unterfangen bei Computerhardware.
Diese Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, und ist beim Vertragspartner des Kaufvertrages, nicht beim Hersteller.

Garantie ist sozusagen eine Vollkaskoversicherung, denn innerhalb der Garantiezeit muss dir ein Hersteller unsachgemäße Handhabung oder Einwirkung von außen nachweisen können (festplatte gefallen, Blitzschlag, etc.) ,um aus seiner Garantiepflicht freizukommen. Als Endnutzer ist man hier in keiner Beweispflicht.
 
ATI weis ganz genau das der Rxxx abrauchen wird bei dem Tackt :fresse: deswegen die bba karten weniger Garantie das ist alles genau berechnet :fresse:


Mal im ernst warum macht son Hersteller das???? Würde mich mal interessieren , weil wenn ich sowas mache habe ich mein vertrauen zum eigenen Produkt verloren!!!
 
Also das ist ja alles verbraucherrechtlich nicht vertretbar was ihr da erzählt.
Ihr redet ständig von unachtsamer verhalten, dazu gehört auch oc!!! Ich muss garnichts nachweisen ich bin Verbracherzentraltechnisch geschützt! Arlt oder Mediamarkt, schnappt sich die ware und muss diese Überprüfen, das machen sie auch, habe vor kurzem einen mp3 player 1,5 Jahre alt zurückgebracht, der wird eingeschickt und überprüft. Dann wird entschieden ob Garantie oder nicht, die Nachweispflicht hat der Händler, ist doch klar, BWL unterricht ausgibig gebüffelt. Der rest interessiert mich nicht, wenn man mir schrott verkauft, dann ist das mir doch egal. Habe noch nie einen Kaufvertrag in einem Arlt oder Mediamarkt unterschrieben oder betätigt, wo ich auf ohne Gewähr hingewiesen wurde!. Das gibts beim Lotto.

Ihr habt viel mehr rechte glaubts mir, aber immer ist eine Rechtschutz von vorteil, denn dem Verkäufer kann man viel erzählen.
 
Ausgenommen bei oc natürlich das ist eine Beschädigung, und auch vertändlich meiner seits. oder ander Modifikationen. Darauf kann keiner eine Gewähr oder Garantiegeben.
 
Das dürfte in einigen Ländern aber riesen Ärger geben für ATI , bei Neuware ist es NICHT möglich die Gewährleistung einfach so zu beschränken , auch nicht mit Hinweis den man per AGB akzeptiert.

Zumindest glaube ich nach Deutschem Recht gibts im Schadensfall nen Schlichtungsprozess +lacht+

Deseiteren ist "Lüfterwechsel" nachweisbar , der normale User kennt nicht die chemische Zusammensetzung der WLP & Pads , und übersieht auch gerne mal ne signierte Schraube ... oder setzt diese an die falsche Stelle.

Ein "OC" Schaden an einer Karte festzustellen ist nicht so einfach.

Desweiteren scheinen viele nicht zu wissen wie die Rechtslage / Verträge der Distrubtoren sind , die Kaufen von ATI ... auch die gelieferten defekten Karten mit , auch ein Teil der Kosten der Garantieabwicklung unter Umständen , gut für die BBA-Karten zählt das natürlich nicht ... und da kann man den Grund erahnen warum ATI es bei eigens verkauften Produkten macht , da kann man keine Kosten abwälzen , vor allem wenn die Qualität nicht stimmt ;o)

Na ATI geht ja voll den falschen Weg , irgendwie "verstümmelt" sich ATi im Moment selbst.

Greetz Koyote008
 
Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung unterscheiden sind grundlegend. Eventuell wird es hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

etwas klarer.

@ chemical1981

Bei der gesetzlichen Gewährleistung kann man nach den ersten 6 Monaten nur auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers hoffen. Da nutzt auch die Verbraucherschutzzentrale nichts. ;)

Edit: Im Eröffnungspost ist übrigens nur ein Artikel verlinkt, in welchem von einer Verkürzung der Herstellergarantie seitens ATI die Rede ist. Da die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung ist kann diese auch eingeschränkt werden. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt trotzdem bei 24 Monaten.

SniperMK :coolblue:
 
Zuletzt bearbeitet:
@SniperMK

Ja , da hast Du Recht , weil man nach 6 Monaten in der Nachweispflicht ist , das der Schaden noch nicht da war.
Bei einer Grafikkarte ist dies aber problemlos möglich , bei anderen Artikeln bei verschiedenen Streitpunkten und Schadensfällen eben schwierig.

Es geht hierbei ja nicht um Qualität oder anderen zugesagten Eigenschaften , sondern vielmehr um einen Defekt .... und das erleichtert die Sache ungemein ;o)

Ausserdem wendest Du ja die gesetzliche Gewährleistung auf den Hersteller an , weil Du bei diesen gekauft hast , und nicht auf einen Distrubtor oder Händler, da iss doch keiner mehr zwischen , schön einfach ist das !

Greetz Koyote008
 
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