nur mal ganz langsam:
rein rechtlich gesehen ist der hersteller/händler dir nicht zum austausch gegen eine NEUE karte verpflichtet!!!!
er muss dir nur den kaufvertrag erfüllen: das heißt
- es kann eine gebrauchte karte sein
-die karte muss die gleichen leistungen erfüllen wie im kaufvertrag vereinbart
eine gebrauchte karte bei einem gewährleistungs/garantie fall zu bekommen ist somit durchaus rechtmäßig.....
also würde ich mcih an deiner stelle nicht aufregen...
einziger kritikpunkt ist:
-wenn die austauschkarte nicht die versprochenen/vereinbarten leistungen erfüllt....
dann liegt wieder ein mangel vor...
viel spaß mit deiner neuen(alten) karte
