Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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morumbinas

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Hallo,

in dieser Woche habe ich meine mündliche Prüfung und somit endet meine Ausbildung. Ich wäre zwar übernommen worden, sehe allerdings kein Zukunft im Betrieb und habe mich deshalb entschieden, weiterhin auf die Schule zu gehen, die allerdings erst mitte September anfängt, sprich ich muss jetzt ungefähr 2 1/2 Monate überbrücken (fahr aber auch nach Spanien und in die USA in Urlaub).
Hab ich den generell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Meine Lehre hat jetzt 3 Jahre gedauert und davor bin ich mit der Realschule fertig geworden.
Das ALG möchte ich auch nur bis zum Schulanfang beziehen, danach erhalte ich Bafög.
Falls es Möglich ist das ich ALG beziehen kann, kann ich dann noch zusätzlich einen 400 Euro Job aufnehmen?


Danke für Antworten
 
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sorry, aber ich verstehe echt nicht warum du so etwas hier fragst. Geh doch einfach zur ARGE... Zumal dir das reichlich früh einfällt, normalerweise bist du imo verpflichtet, dich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt zu melden.
 
sorry, aber ich verstehe echt nicht warum du so etwas hier fragst. Geh doch einfach zur ARGE... Zumal dir das reichlich früh einfällt, normalerweise bist du imo verpflichtet, dich 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt zu melden.

Gilt aber, so weit mir bekannt ist, nicht bei Ausbildungsverhältnissen.

Desweiteren hast du natürlich nach Ende einer betrieblichen Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst zur nächsten Agentur für Arbeit. Die regeln alles weitere.
 
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und wenn du in Urlaub fährst MUßT du dem Arbeitsamt bescheid geben (wie lange und wohin und wer es bezahlt), desweiteren MUßT du wenn sie dir ein arbeitsangebot geben es annehmen sonst wird dir das geld gestrichen.

also nur geld kassieren und schön in den urlaub fahren ist da nicht.

und 400€ job geht nicht wenn du arbeitslos bist, du darfst dir eine bestimmte summe im monat dazu verdienen (bei mir waren es damals 150€/monat und nicht mehr als 20std/monat).
 
Zuletzt bearbeitet:
und wenn du in Urlaub fährst MUßT du dem Arbeitsamt bescheid geben (wie lange und wohin und wer es bezahlt), desweiteren MUßT du wenn sie dir ein arbeitsangebot geben es annehmen sonst wird dir das geld gestrichen.

also nur geld kassieren und schön in den urlaub fahren ist da nicht.

und 400€ job geht nicht wenn du arbeitslos bist, du darfst dir eine bestimmte summe im monat dazu verdienen (bei mir waren es damals 150€/monat und nicht mehr als 20std/monat).
Absolut richtig, wenn du dich (TO) dort meldest, dann wirst du oft als junger Mensch sofort in eine Bewerbungs-Nachhilfe-Maßnahme gestopft... Ich rede aus Erfahrung :rolleyes:

Ich wurde nach meiner ersten Lehre dort auch reingesteckt und hab dem Dozent dann nebenbei noch Excel beigebracht und den "Mitschülern" gezeigt wie ne richtige Bewerbung aussieht. :lol:

Also entweder Geld kriegen und höchstwahrscheinlich kein Urlaub, oder kein Geld und Urlaub.

So einfach geht das nicht ;)
 
Würde mich sowieso mal intressieren, was denn die Arbeitsagentur dazu sagt, dass du ALG I verlangst, aber dann zwei Mal in den Urlaub fliegst...

btw: Hat man nicht eine drei monatige Sperre für ALG, wenn man selbst verschuldet gekündigt wird, bzw. selber kündigt..?!
 
Hallo morumbinas,
wir würden dir empfehlen Kontakt mit der jeweilig zuständigen Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen.

somit *closed*
 
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