Mountainking
Neuling
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- Mitglied seit
- 02.08.2006
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Hi, kann mir mal jemand sagen, was sich für mich mit der Abgeltungssteuer ändert? Ich habe nämlich Post von meiner Bank bekommen. Hier kann ich folgenden Satz ankreuzen:
Ich beantrage folgende Kirchensteuer für sämtliche bei dem Kreditinstitut geführten privaten Konten ab dem 01.01.09/ab Beginn der Geschäftsbeziehung einzubehalten.
Jetzt frage ich mich, was bedeutet dieser Satz? Denn man kann ihn auf zwei Arten interpretieren.
1.) Ich möchte die Kirchensteuer einbehalten, also keine Steuern an die Kirche zahlen. So habe ich es auch verstanden gehabt. Nur habe ich jetzt im Internet ein wenig gelesen und ich glaube es ist eher folgendes gemeint:
2.) Das Kreditinstitut behält die Steuer ein, was heißt ich muss die Steuer zahlen.
Nur was ist jetzt richtig. Außerdem wäre für mich ein Kirchensteuersatz von 9% fällig. Das kann doch nicht sein, oder? Ich habe bis jetzt noch nie gehört, dass das so viel ist, geschweige denn, dass ich überhaupt der Kirche Geld schenke.
Ich beantrage folgende Kirchensteuer für sämtliche bei dem Kreditinstitut geführten privaten Konten ab dem 01.01.09/ab Beginn der Geschäftsbeziehung einzubehalten.
Jetzt frage ich mich, was bedeutet dieser Satz? Denn man kann ihn auf zwei Arten interpretieren.
1.) Ich möchte die Kirchensteuer einbehalten, also keine Steuern an die Kirche zahlen. So habe ich es auch verstanden gehabt. Nur habe ich jetzt im Internet ein wenig gelesen und ich glaube es ist eher folgendes gemeint:
2.) Das Kreditinstitut behält die Steuer ein, was heißt ich muss die Steuer zahlen.
Nur was ist jetzt richtig. Außerdem wäre für mich ein Kirchensteuersatz von 9% fällig. Das kann doch nicht sein, oder? Ich habe bis jetzt noch nie gehört, dass das so viel ist, geschweige denn, dass ich überhaupt der Kirche Geld schenke.
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