7900GT lässt sich unter Win 64x viel besser OC, warum!!

Buggyfield

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
06.11.2006
Beiträge
5.683
Ort
Franken
HI meine Gainward Bliss 7900GT 256MB lässt sich im Win 64x besser übertacken ;) als unter Win 32x.

Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?

War sonst in den 3dmarks immer dank der Graka hinten dran. CPU Punkte lieg ich Vorne. Jetzt mit dem 64x Win bin ich endlich mal besser oder gleich auf zu vergleichbaren Systemen.

Nicht das daß so wichtig wäre hat mich halt nur immer verwundert. Konnte ja sonst alles auf Hoch flüssig zocken.

Kennt jemand den Grund?
Ich habe unter 32x Win mehr als einen Treiber probiert.

Aber mit dem 64x Treiber gehts einfach besser.

Würde mich mal interessieren......
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Einfach mit dem Nvidia Control Center. Da war auf so einer Heft CD ein Forceware unlocker. Damit ließ sich die Funktion freischalten.
 
@Buggyfield

poste doch mal bitte deine oc ergebnisse unter win xp x86 und x64!
hast du wirklich getest ob diese stabil sind??
d.h mit 3dmark durchläufen und ati tool oder nur ob diese taktraten im treiber einstelbar sind?

MFG
 
Lesen würd vll ma ned schaden ;)
Deswegen schreibt er ja, dass sein Sys jetz ma mehr Punkte hat in 3D Murks und die wird er kaum haben weil er sie geschätzt hat sondern warum?
GENAU weil ers durchlaufen hat lassen....
 
Die muss man ja erst mit dem Registy Eintrag "coolbits" freischalten
 
@damonkey


sry hab mich leider nicht ganz 100%tig ausgedrückt, aber vielleicht solltest du auch besser mal nachdenken....


Meinte mit meinen satz ob er 3dmark im loop (d.h. mehrmals, @damonkey deshalb auch die mehrzahl durchläufen!!!) durchlaufen hat, weil die graka vielleicht erst wenn sie heiss wird instabil wird...ein durchgang sagt kaum etwas über die stabilität!


MFG
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh