Thread Starter
- Mitglied seit
- 06.03.2017
- Beiträge
- 125.280
Gewährleistungsansprüche müssen gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Juristisch ist das Konsens. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die sich gerne aus ihrer Verantwortung stehlen wollen und direkt auf den Hersteller verweisen. Nun hat das Landgericht Ingolstadt der MMS E-Commerce GmbH, die unter anderem den Onlineshop von Media Markt betreibt, genau diese Praxis untersagt. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der eine entsprechende Mitteilung des Elektronikhändlers als irreführend beanstandet hatte.
... weiterlesen
... weiterlesen