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Amazon ist im Rechtsstreit um die Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 nun auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der III. Zivilsenat erklärte die damals verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts waren die Vertragsbedingungen nicht transparent genug formuliert. Für einen Teil der langjährigen Prime-Mitglieder bedeutet die Entscheidung, dass sie zunächst wieder einen niedrigeren Beitrag zahlen können. Über die Rückzahlung bereits entrichteter Mehrbeträge wird dagegen in einem gesonderten Verfahren gestritten.
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