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BGH kippt Preiserhöhung, Sammelklage läuft

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Von Martin Gerke

BGH kippt Preiserhöhung, Sammelklage läuft
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Amazon ist im Rechtsstreit um die Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 nun auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der III. Zivilsenat erklärte die damals verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts waren die Vertragsbedingungen nicht transparent genug formuliert. Für einen Teil der langjährigen Prime-Mitglieder bedeutet die Entscheidung, dass sie zunächst wieder einen niedrigeren Beitrag zahlen können. Über die Rückzahlung bereits entrichteter Mehrbeträge wird dagegen in einem gesonderten Verfahren gestritten.

Amazon hatte die Preise für Prime im September 2022 angehoben. Bei monatlicher Zahlung stieg der Beitrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Noch deutlich größer fiel der Unterschied beim Jahresabo aus: Statt zuvor 69 Euro verlangte Amazon anschließend 89,90 Euro. Eine ausdrückliche Zustimmung der bestehenden Kunden holte das Unternehmen für die Änderung nicht ein.

Grundlage für das Vorgehen waren Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Amazon berief sich seinerzeit auf eine Preisanpassungsklausel und eine weitere Bestimmung, nach der unter bestimmten Voraussetzungen von einer Zustimmung der Kunden ausgegangen werden konnte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt diese Konstruktion aber für unzulässig und zog gegen Amazon vor Gericht.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand dabei insbesondere die Frage, welche Möglichkeiten Prime-Mitglieder nach einer Preiserhöhung tatsächlich hatten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ließ sich den Vertragsbedingungen nicht eindeutig entnehmen, ob Kunden einer Erhöhung widersprechen und den Vertrag anschließend zum bisherigen Preis fortsetzen können oder ob ihnen lediglich die Kündigung bleibt.

Dieser Argumentation ist der Bundesgerichtshof auch gefolgt. Amazon durfte die Prime-Beiträge bestehender Verträge damit nicht einseitig erhöhen. Bereits das Landgericht Düsseldorf hatte 2025 zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung anschließend in zweiter Instanz, bevor der Fall den BGH erreichte.

Für betroffene Prime-Mitglieder eröffnet das Urteil grundsätzlich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Dabei spielt allerdings die Verjährung eine Rolle. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Ansprüche individuell geltend gemacht werden, wobei bei diesem Vorgehen grundsätzlich nur die noch nicht verjährten Forderungen berücksichtigt werden können.

Daneben läuft seit Januar 2026 eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW. Über dieses Verfahren sollen Rückzahlungsansprüche für die seit der Preiserhöhung entrichteten Mehrbeträge kollektiv durchgesetzt werden. Betroffene können sich dafür in das entsprechende Klageregister eintragen. Die Sammelklage ist insbesondere deshalb relevant, weil die Frage der Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge nicht Gegenstand der nun vom BGH entschiedenen Unterlassungsklage gewesen ist.

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