Digitale Ausweise bekommen eine neue Plattform: d-you startet mit rund 40 Partnern

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
124.766
Die deutsche EUDI-Wallet bekommt einen Namen: d-you. Nach Angaben von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger soll die Anwendung im Januar 2027 starten und zunächst vorwiegend den digitalen Personalausweis aufnehmen. Weitere Dokumente und Funktionen sollen anschließend sukzessiv ergänzt werden.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Nicht schlecht. Hoffentlich lässt man den CCC und das BSI die App mal richtig auseinander nehmen und auf Schwachstellen prüfen. Und nicht nur einmal, sondern regelmäßig. Dann kann das richtig gut werden.
 
Dann mal gucken, ob das was vernünftiges wird
 
Wenn mein Smartphone den Geist aufgibt, verliere oder geklaut wird, dann kann ich mich nicht mehr ausweisen. Das Smartphone wird immer wichtiger im Alltag, Bezahlen, ausweisen, bestellen, Punkte sammeln, Ticket-Nachweis usw. Es ist ja nicht schlecht, macht auch vieles einfacher, aber beim Verlegen und nicht finden des Smartphones könnte Panik entstehen. Ich sehe schon Handys mit Unterarmschleife und Klettverschluss, um das Handy am Unterarm zu befestigen. Wasserdicht bis 60 m im Meer ...
Was mich stört, dass das Smartphone zunehmend lebenswichtig wird. Ich bin für ein Augen- und Fingerscanner gleichzeitig, mit der Verifizierung, dass man lebendig ist, um eindeutig die Identität nachzuweisen. :fresse2:
 
Der Name ist sowas von unseriös, interessant ist auch wer dafür Geld kassiert hat und in welcher Funktion. Werd ich mir 100% nicht antun hat ePA flair.
 
Wenn mein Smartphone den Geist aufgibt, verliere oder geklaut wird, dann kann ich mich nicht mehr ausweisen.
OK... Wo steht, dass der Ausweis der digital hinterlegt wird dann der einzige ist und man seinen physischen im Tausch dazu abgibt bzw dieser dann ungültig ist?
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh