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Das Oberlandesgericht Koblenz hat Vertragsklauseln von 1&1 zu Mobilfunktarifen mit unbegrenztem Datenvolumen für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Formulierungen gegen das Transparenzgebot, weil sie Kunden nicht eindeutig erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen ihres Tarifs drohen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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