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Gericht stärkt Unlimited-Kunden: 1&1 scheitert mit AGB-Klausel

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06.03.2017
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Das Oberlandesgericht Koblenz hat Vertragsklauseln von 1&1 zu Mobilfunktarifen mit unbegrenztem Datenvolumen für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die Formulierungen gegen das Transparenzgebot, weil sie Kunden nicht eindeutig erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen ihres Tarifs drohen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Und wo genau ist nun die Stärkung für den Verbraucher?

Genau, nirgends... .
Die Firmen dürfen weiterhin machen was sie wollen müssen es nur anders verpacken das ist alles
 
Tarife mit "unbegrenztem Datenvolumen" düften generell nicht eingeschränkt werden. Das ist eben unternehmerisches Risiko, wenn die dann in Einzelfällen auch überproportional genutzt werden. Umgekehrt nutzen viele ihr Volumen gar nicht aus. Ich habe bspw. mittlerweile 30GB, nutze aber selten mehr als 2 davon im Monat.
 
Geht mir genauso. Von 60 nutze ich 2-4
 
1&1 kann von mir aus mit Klagen & Urteilen überschüttet werden.

2022 damals den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin 2023 gekündigt, man musste zur Kündigungsbestätigung Anrufen, die Call Center Mitarbeiterin fragte wieso, was mit "für mich schlechte Konditionen, Congstar bietet bessere zum niedrigeren Preis" Beantwortet wurde, sie notierte das und das Gespäch wurde beendet.

1 Woche später kam Post von 1&1 "Ihre neue Karte und ihr neuer Tarif sind da", nie Bestellt oder sonstiges.
1&1 Kontaktiert "Ja, sie wollten doch einen neuen Tarif und der kam nun mit einer neuen Karte und neuen Tarif, samt Vertrag", jeglichen Widerspruch blockte der Typ ab, bis auf "Dann hat mein Anwalt wieder was zu tun", da kam nur "Unsere Rechtsabteilung ist Erfolgreicher".

Tja, fast 4 Monate später zeigte das Gericht, das deren Rechtsabteilung doch nicht so gut war, denn Beweise für einen Vertragsabschluss blieben sie Schuldig.

Saftladen hoch 1 und bei ihrer ach so tollen gestellten Kundenzufriedenheitswerbung, bekomme ich nur noch einen lachanfall.
 
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