Aber die Vorstellung dass jeder Terrorist einfach nur nen Code rausrücken muss um die Endgeräte zu löschen und dann nen freier Mann ist kanns auch net sein...
Naja, wenn man es so sieht, hat ja nicht die Person das Gerät gelöscht, sondern der Beamte der den Code am Ende tatsächlich eingegeben hat.

Jetzt haben die Beamten ja gelernt, das es auch Codes geben kann, die das ganze Gerät löschen, statt es zu entsperren. Heisst also, wenn man wirklich ernsthaft Beweise für was auch immer auf so einem Gerät vermutet, sollte man nicht unbedingt irgendeinen Code eingeben, nur weil der Besitzer diesen Code genannt hat. Dann muss es halt direkt in die (IT-)Forensik und dort womöglich irgendwie anders entsperrt werden oder sowas. Wenn das zuviel Aufwand ist, kann der Verdacht ja nicht so schlimm gewesen sein.
Ich finde die Funktion schon sinnvoll. Privatsphäre/Freiheit sollte über Strafverfolgung/Kontrolle stehen. Wenn das nichtmehr so ist, hat man seine Freiheit schon abgegeben.
Ausserdem wie du ja schon sagtest: Wenn man der Person jetzt "absichtlicher Vernichtung von Beweißmitteln" oder dem Versuch das zu tun unterstellt, muss man jetzt erstmal beweisen, das da tatsächlich irgendwelche Beweise drauf waren. Indem man die Daten vielleicht doch wieder herstellen kann oder so.
Andernfalls kann man ja immer sagen, eine beliebige Person hätte irgendwelche Beweise auf dem Handy gespeichert, sie sind nur nichtmehr da, weil sie gelöscht wurden.
