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Apple ist vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen die Einstufung zentraler Dienste nach dem Digital Markets Act (DMA) gescheitert. Die Richter in Luxemburg bestätigten die Entscheidung der EU-Kommission, den App Store und iOS als sogenannte Gatekeeper-Dienste einzustufen. Damit bleiben für Apple besondere Pflichten nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte bestehen.
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