"Kauf" von Spielen: Gamer klagen gegen Sony wegen unklarer Formulierung

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06.03.2017
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Die Frage, was Käufer beim Erwerb eines digitalen Spiels tatsächlich erhalten, beschäftigt erneut die Gerichte. In den USA haben vier PlayStation-Nutzer eine Sammelklage gegen Sony eingereicht, in der sie dem Unternehmen vorwerfen, Kunden im PlayStation Store nicht ausreichend darüber zu informieren, dass beim Kauf digitaler Spiele kein Eigentum an der Software an sich erworben wird.
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Naja man kann es versuchen, wenn mich nicht täuscht muss man die AGB bestätigen wenn man das erste mal einen Kauf im Store tätigt und die Abfrage kommt dann ja nicht mehr beim Hinterlegen der Zahlungsmodalitäten.

"Aka" Nutzungsbedingungen.
 
Hoffentlich muss man bald beim Kauf 10mal auf akzeptiert und verstanden klicken damit es auch der letzte honk versteht. Ist auch viel besser als einmal was zu lesen und den Kopf einzuschalten...
 
Das ist bei physischen Medien bzw. Disks doch auch nicht anders. Wenn man die DVD/Blu-Ray ins Laufwerk legt und das Abspielen wird durch die Konsole aktiv verweigert, nutzt einem die Disk auch nichts.

Dass Ubisoft damals 'The Crew' aktiv aus den Konten der Spieler gelöscht und somit einseitig den Kaufvertrag ohne Voranmeldung widerrufen hat ohne Entschädigung, das ging allerdings zu weit.
 
An Softwareprodukten hat man noch nie das Eigentum erwerben können. Zumindest nicht als ganz normaler Endnutzer.
 
Die "Lücke" ist, wenn man Datenträger kauft, kann einem die Lizenz quasi nicht wieder entzogen werden. Solange ich irgendeine passende(!!) Konsole und den Datenträger habe, kann ich das Spiel auch spielen.

Der Unterschied bei digitalen Käufen ist aber, das einem dort die Lizenz schon wieder entzogen werden kann. Das Spiel verschwindet dann einfach aus der Bibliothek. Oder man kann es nachdem man seine Konsole zurückgesetzt hat oder eine neue gekauft hat nichtmehr installieren. Und einen Datenträger hat man ja nicht. Ich finde die Sachlage ist da bei digitalen Käufen schon etwas anderes gelagert.

Generell merkt man aber auch hier wieder, das einem normalen Kunden wohl mittlerweile nichtmehr zumutbar ist, das er seitenlange AGB liest und noch viel weniger auch versteht. Vielleicht sollte man dort mal ansetzen. Wenn man einem Kunden erst einen Katalog vorlegen muss, in dem drin steht, was er darf, was er nicht darf, etc... dann ist so ein Produkt imho eigentlich nicht marktreif. Zumindest nicht für einen Privatkundenmarkt.

Wir wissen zwar, das bei Software idR nur ein Nutzungsrecht erworben wird, aber wir sind hier ja auch in einem Nerd-IT-Forum. Wenn ich nicht so IT-affine Menschen in meinem Umkreis fragen würde, bin ich mir ziemlich sicher, das mindestens 2/3 davon nicht klar ist, das sie an "gekaufter" Software keinerlei Eigentumsrechte "gekauft" haben.
 
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