Die "Lücke" ist, wenn man Datenträger kauft, kann einem die Lizenz quasi nicht wieder entzogen werden. Solange ich irgendeine passende(!!) Konsole und den Datenträger habe, kann ich das Spiel auch spielen.
Der Unterschied bei digitalen Käufen ist aber, das einem dort die Lizenz schon wieder entzogen werden kann. Das Spiel verschwindet dann einfach aus der Bibliothek. Oder man kann es nachdem man seine Konsole zurückgesetzt hat oder eine neue gekauft hat nichtmehr installieren. Und einen Datenträger hat man ja nicht. Ich finde die Sachlage ist da bei digitalen Käufen schon etwas anderes gelagert.
Generell merkt man aber auch hier wieder, das einem normalen Kunden wohl mittlerweile nichtmehr zumutbar ist, das er seitenlange AGB liest und noch viel weniger auch versteht. Vielleicht sollte man dort mal ansetzen. Wenn man einem Kunden erst einen Katalog vorlegen muss, in dem drin steht, was er darf, was er nicht darf, etc... dann ist so ein Produkt imho eigentlich nicht marktreif. Zumindest nicht für einen Privatkundenmarkt.
Wir wissen zwar, das bei Software idR nur ein Nutzungsrecht erworben wird, aber wir sind hier ja auch in einem Nerd-IT-Forum. Wenn ich nicht so IT-affine Menschen in meinem Umkreis fragen würde, bin ich mir ziemlich sicher, das mindestens 2/3 davon nicht klar ist, das sie an "gekaufter" Software keinerlei Eigentumsrechte "gekauft" haben.