Verbraucherschutz: Irreführende Verlängerungen für Virenschutzabos unzulässig

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Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die Praxis einer vermeintlichen automatischen Vertragsverlängerung nach einer Kündigung unzulässig ist. Im konkreten Fall ging es um den Anbieter NortonLifeLock, der unter anderem die Sicherheitssoftware Norton 360 Deluxe vertreibt.
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