Mehr Speichern, Überwachen und Hacken: BND soll per Gesetz mehr Befugnisse erhalten

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Der Bundesnachrichtendienst soll nach Plänen des Kanzleramts deutlich erweiterte Befugnisse erhalten, um unabhängiger von ausländischen Geheimdiensten zu werden. Grundlage dafür ist eine geplante Überarbeitung des BND-Gesetzes, über die NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (Paywall) berichten. Im Kern geht es um eine Ausweitung der strategischen Internetüberwachung, insbesondere bei der Speicherung, Auswertung und Durchsuchung großer Datenströme aus internationalen Netzknotenpunkten.
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Also laut meiner Info: Der BND darf jetzt schon außerhalb unseres Grundgesetzes handeln. Zumindest bei Tätigkeiten im Ausland, vielleicht ist damit der Bessungsrahmen im Inland gemeint.
 
Die berühmten "Selektoren-Listen", die die Bundesregierung/der BND bis heute nicht herausrücken will. Dabei ist das seit Snowdens Aufdeckung Thema!

Da ging es übrigens um die "Selektoren", mittels derer der BND im Auftrag der NSA den Internetverkehr durchforstet. Damit umging und umgeht man bis heute die rechtliche Beschränkung auf ausländische Zielpersonen. Das läuft dann eben unter dem Label NSA. @SchneeLeopard hat vollkommen recht, man will sich jetzt die offizielle Genehmigung für das illegale Tun holen Mehr ist es gar nicht. Und die NSA (und damit die "Five Eyes") ist nach wie vor mit von der Partie.

Ergänzung: Die "Five Eyes" sind ein informeller Zusammenschluß der elektronischen Geheimdienste der USA, GBs, Australiens, Kanadas und Neuseelands:


Deutschland spielt da keine Rolle, die sind nur Zuträger. Und damit die Deutschen das nicht so auf die Nase gebunden bekommen, gibts den zugehörigen Wiki-Artikel auch gar nicht erst auf deutsch! :d
Stattdessen einen vergleichsweise kurzen Artikel über "UKUSA", in dem hauptsächlich abgewiegelt wird.

 
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Schon gruselig
 
Wenn die sowieso alles dürfen und die gesetze auf sie geschneidert werden, warum haben wir dann überhaupt eine verfassung? Rules and laws for thee, but not for me.
 
Bisher hatten solch gesammelten Daten nur inoffiziellen Charakter. Wird der Gesetzesentwurf so beschlossen, dürfen diese Daten auch vor Gericht verwendet werden und sind somit Beweiskräftig.

Ist ähnlich einer Dashcam. Gut wer sie hat, aber vor Gericht nur bedingt als Beweismittel möglich. Da ohne Zustimmung der Betroffenen, Daten über sie erfasst werden.
 
Ich denke der Hintergrund ist ein anderer. Bislang kann der BND solch illegal erlangte Informationen über deutsche Staatsbürger entweder gar nicht oder nur über den Umweg NSA einsetzen. Und ob die mitspielt, ist eher unklar, da die NSA (nicht erst seit Trump) nur US-Interessen verpflichtet ist. Also will man die vorhandenen Mittel nun auch offiziell im eigenen Interesse einsetzen.


Welche das sind, und ob es überhaupt um Straftaten geht, steht auf einem anderen Blatt.
Für den Bürger ändert sich damit erst mal nichts, was aber keine gute Nachricht ist, denn legal, illegal, sch...egal galt ja vorher schon....
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Genaugenommen haben wir ein Grundgesetz, eine Verfassung muss erst noch vom Volk gewählt werden, was aber von den da oben rausgezögert wird.
Was macht dann eigentlich der Verfassungsschutz den ganzen Tag?

...frage für einen Freund.... ;)
 
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Japp!

Über den Verfassungsschutz habe ich ohnehin ein seit Jahren gefestigtes Weltbild. Volker Pispers hat mal den schönen Satz geprägt. "Woran erkennt man Funktionäre der NPD? Am Gehaltsscheck vom Verfassungsschutz". Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
Ich denke der Hintergrund ist ein anderer. Bislang kann der BND solch illegal erlangte Informationen über deutsche Staatsbürger entweder gar nicht oder nur über den Umweg NSA einsetzen. Und ob die mitspielt, ist eher unklar, da die NSA (nicht erst seit Trump) nur US-Interessen verpflichtet ist. Also will man die vorhandenen Mittel nun auch offiziell im eigenen Interesse einsetzen.


Welche das sind, und ob es überhaupt um Straftaten geht, steht auf einem anderen Blatt.
Für den Bürger ändert sich damit erst mal nichts, was aber keine gute Nachricht ist, denn legal, illegal, sch...egal galt ja vorher schon....
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Was macht dann eigentlich der Verfassungsschutz den ganzen Tag?

...frage für einen Freund.... ;)

Aus deinem Kommentar heraus, entnehme ich eine gewisse Ironie.

Setz dich doch mal ernsthaft mit dem Verfassungsschutz auseinander, dann wüsstest Du auch wofür dieser gut ist.
Ich bin froh das es den VS gibt. Sonst wäre so manches Attentat geschehen und unschuldigen Menschen Leid zugefügt worden.
Auch dem ist nichts hinzuzufügen.

PS: Volker Pispers ist ein wirklich guter Beobachter und Satiriker.
 
Ich bin froh das es den VS gibt. Sonst wäre so manches Attentat geschehen und unschuldigen Menschen Leid zugefügt worden.
Dem würde ich energisch widersprechen. Der NSU wäre ohne den VS gar nicht möglich gewesen, und die klar verfassungswidrige NPD konnte bekanntlich WEGEN der VS-"V-Leute" nicht verboten werden.
Mißt man den VS an seinen postulierten Aufgaben, so wirkte er schon immer massiv kontraproduktiv.

Und das ist noch eine freundliche Einschätzung! Googele mal nach "Aktion Konfetti", dann ahnst du vielleicht was da so alles lief/läuft. Darüber haben selbst namhafte Medien sehr kritisch berichtet.

Nein, die deutschen Geheimdienste, der BND inklusive, geben kein gutes Bild ab. Aber seit kurzem gilt es ja schon "Verschwörungstheorie" den VS überhaupt als "Inlandsgeheimdienst" zu bezeichnen. ;)
 
Der bislang weitgehende Schutz von Journalisten soll relativiert werden, insbesondere bei Mitarbeitern staatlich kontrollierter Medien autoritärer Staaten, die aus Sicht des Kanzleramts nicht als unabhängig gelten.

Na das wird doch garantiert auch auf die hiesigen Journalisten angewandt. Solange man nicht dem Mainstream nachplappert gilt man dann " aus Sicht des Kanzleramts nicht als unabhängig ".

Geil, bald dann nur noch ARD und ZDF als vertrauenswürdige Nachrichtenquellen.
Man hat ja schon letztens gehört von denn einem SH Politiker bei einer Talkshow was er von Pressefreiheit denkt.
 
Genaugenommen haben wir ein Grundgesetz, eine Verfassung muss erst noch vom Volk gewählt werden, was aber von den da oben rausgezögert wird.
Sorry, aber das hört sich arg nach Geschwurbel aus der Reichsbürgerecke an. Nur weil es "Grundgesetz" und nicht "Verfassung" heißt verliert das Grundgesetz nicht seinen Verfassungschrakter. §146 zeigt hier auf unter welcher Voraussetzung die bestehende Verfassungsordnung durch eine andere ersetzt werden kann, nicht dass die bestehende Verfassung keine Verfassung ist. Seieh dazu auch Eingangsformelm, Präambel sowie die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes.
 
Das ist kein "Geschwurbel", das ist ein völkerrechtlicher Fakt. Bitte unterlaß doch die Beleidigungen, wenn du dich so wenig auskennst.

Das Grundgesetz entstand ausdrücklich als Provisorium eines unter Besatzungsrecht stehenden westdeutschen Teil-Bundesstaates. Daß es keine Verfassung war, ließ sich unter anderem am letzten Artikel 146 ablesen, der ursprünglich folgendermaßen lautete:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Damit ist ziemlich klar gesagt, daß das Grundgesetz eben keine (vollwertige) Verfassung ist und daß das deutsche Volk auch keine freie Entscheidung dabei hatte. Es wurde ja auch von einem durch die westlichen Alliierten einberufenen Gremium ausgearbeitet und von den Alliierten in Kraft gesetzt. Jeder Staatsrechtler und jeder westdeutsche Politiker hat das damals auch klar so ausgelegt, daß wenn Deutschland offiziell seine Souveränität (und Einheit) wiedererlangt hätte (also nicht mehr unter alliiertem Besatzungsrecht stünde) das deutsche Volk aus eigener Kraft eine Verfassung bestimmen könne, und diese dann das Grundgesetz als Provisorium an Verfassungs Statt ablöst.


Das ist leider nie passiert. Stattdessen wurden einfach die Artikel 23 und 146 und die Präambel abgeändert, und man tat so, als sei das genug. Man hatte damals schon Angst vor dem Volk, das etwa Mitbestimmungsrechte in der neuen Verfassung (Volksabstimmungen bspw.) einfordern könnte. Dabei hätten die Deutschen damals im Einheitstaumel wohl alles abgenickt. Es war pure Feigheit der Politik. Man fürchtete allein schon die "drohende" basisdemokratische Diskussion darüber.

Das hat weder was mit "Reichsbürgertum" noch einer angeblichen "BRD-GmbH" zu tun, das ist einfach nur rechtlich/völkerrechtlicher Fakt. Die Bundesrepublik ist ein Staat mit allen Rechten, aber eine echte Verfassung hat sie bis heute nicht. Leider.
 
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Das ist kein "Geschwurbel", das ist ein völkerrechtlicher Fakt. Bitte unterlaß doch die Beleidigungen, wenn du dich so wenig auskennst.
Es tut der Sache ja nicht weh. Es gibt auch viele Firmen die keine Betriebsverfassung haben. Es ist nicht notwendig.
Der theoretisch Vorteil ist hier, das man ohne Verfassung schneller agieren kann.

Die USA hat eine Verfassung, aber eben auch die umfassenden Ausnahmen um diese gewissermaßen zu pausieren und zu umgehen. Genau in so einem Momentum hat das die NSDAP auch ausgenutzt um damals sich die Alleinherrschaft/Entscheidungsgewalt einzuverleiben. (Ein bisschen komplexer, aber das ist hier nur eine vereinfachte Darstellen)

Man wollte und will nicht das jemals wieder so einfach eine Diktatur in Deutschland entstehen könnte. Durch die Idee der Europäischen Union in einen größeren Zusammenschluss, käme einer Verfassung als Vereinigten Staaten von Europa nahe.

Aktuell gibt es viele Gesetze und Rechte die sich aus der EU ergeben und in Nationales Recht umgewandelt werden.

Ich denke das ist der Grund warum man damals auf eine Verfassung verzichtet hatte, es gab damals schon Pläne Europa zu vereinen und langfristig eine größere Vereinigung zu erzielen.

Wenn man sich das Deutsche Parlamentarier System anschaut ist das ziemlich ähnlich einer Aktiengesellschaft. (Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionäre)

Aktionäre = Parlamentarier, Aufsichtsrat (Länderrat + Bundespräsident), Vorstand = Kanzleramt und Minister.

Ja es gibt eine Deutschland GmbH oder zumindest so ähnlich, das kommt daher das man damit Geschäftstätigkeiten auslagert.
Selbst wenn wir keinen Kanzler und Minister hätten, würden die Körperschaften des Bundes und der Länder alles Notwendiger an Geschäften weiter tätigen.
Das heißt die tätigen Geschäfte ohne das eine Unterschrift vom Minister notwendig sind. (Das ist der Sinn dahinter).
Ihr zweck ist immer wiederkehrende Aufgaben zu übernehmen, diese entfallen auch an wenn es keine Politische Führung gibt. z. B in Gemeinden Nahverkehr, Abwasser, etc. teilweise sind das hybride Firmen aus Öffentlicher und privater Beteiligung. Meistens aber mit überwiegendem Anteil an Öffentlicher Hand.

Die Frage stellt sich am ende doch nur, welchen Vorteil hätten wir von einem System einer Verfassung gegenüber dem jetzigen mit Grundgesetz?
Defacto nach meinem Verständnis: Nur das in Verfassungen die Bürger des jeweiligen Landes darunter fallen, aber keine Ausländer. (Das Recht eine Waffe zu Tragen haben in den USA nur Amerikanische Staatsbürger, Ausländer eigentlich nicht.
Das Grundgesetz gilt ferner für jeden Menschen der in Deutschland ist. Wäre in Deutschland im Grundgesetz verankert das jeder eine Waffe tragen dürft, würde das auch für nicht Deutsche innerhalb der BRD gelten.

Das heißt eine Verfassung hätte indirekt schon einen Nationalistischen Hintergrund oder als anderes Wort "Patrioten". Wie in den USA, aber unterschwellig das gleiche.
 
Überaschungen
Dein gelaber ja, aber solchen wie dir braucht man ja nicht mit Fakten kommen, denn die tun es als geschwurbel und Reichsbürgertum ab, weil das Oberstübchen komplett unmöbliert ist.
Da schein ich ja in ein Wespennest gestochen zu haben. "Die Fakten" widersprechen dir halt nunmal - das Grundgesetzt hat Verfassungschrakter und erfüllt alle Anforderungen selbiger, inbesondere nachdem das GG nach der Wiedervereinungung für Gesamtdeutschland gilt. §146 regelt einzig die Ablösung der bestehenden Verfassungordnung durch eine neue.

Kleiner Hinweis: Auch das Grundgesetz wurde von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen.

Die Frage stellt sich am ende doch nur, welchen Vorteil hätten wir von einem System einer Verfassung gegenüber dem jetzigen mit Grundgesetz?
Defacto nach meinem Verständnis: Nur das in Verfassungen die Bürger des jeweiligen Landes darunter fallen, aber keine Ausländer. (Das Recht eine Waffe zu Tragen haben in den USA nur Amerikanische Staatsbürger, Ausländer eigentlich nicht.
Das Grundgesetz gilt ferner für jeden Menschen der in Deutschland ist. Wäre in Deutschland im Grundgesetz verankert das jeder eine Waffe tragen dürft, würde das auch für nicht Deutsche innerhalb der BRD gelten.
Äh, nein?
Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember
1937 Aufnahme gefunden hat.
Und dann bitte mal nachlesen welche Abschnitte des GG sich explizit auf Deutsche beziehen. Stichwort Freizügkeit, Stichwort Versammlungsfreiheit, Stichwort Arbeitsrecht, Stichwort Vereinsrecht...

Natürlich unterschiedet das GG zwischen Menschen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Währenddessen in den USA...

In 1903, the Court in the Japanese Immigrant Case reviewed the legality of deporting an alien who had lawfully entered the United States, clarifying that “an alien who has entered the country, and has become subject in all respects to its jurisdiction, and a part of its population” could not be deported without an “opportunity to be heard upon the questions involving his right to be and remain in the United States.” 1 In the decades that followed, the Supreme Court maintained the notion that “once an alien lawfully enters and resides in this country he becomes invested with the rights guaranteed by the Constitution to all people within our borders.”

Eventually, the Supreme Court extended these constitutional protections to all aliens within the United States, including those who entered unlawfully, declaring that “aliens who have once passed through our gates, even illegally, may be expelled only after proceedings conforming to traditional standards of fairness encompassed in due process of law.” The Court reasoned that aliens physically present in the United States, regardless of their legal status, are recognized as “persons” guaranteed due process of law by the Fifth and Fourteenth Amendments. Thus, the Court determined, “[e]ven one whose presence in this country is unlawful, involuntary, or transitory is entitled to that constitutional protection.” 5 Accordingly, notwithstanding Congress’s indisputably broad power to regulate immigration, fundamental due process requirements notably constrained that power with respect to aliens within the territorial jurisdiction of the United States

Hört sich fast danach an als könnte man keine pauschale und übersimplifizierte Unterscheidung zwischen Grundgesetz und Verfassung basierend darauf treffen dass ersteres "für alle Menschen" und letztere "nur für Staatsbürger" gelten würde.
 
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Überaschungen

Da schein ich ja in ein Wespennest gestochen zu haben. "Die Fakten" widersprechen dir halt nunmal - das Grundgesetzt hat Verfassungschrakter und erfüllt alle Anforderungen selbiger, inbesondere nachdem das GG nach der Wiedervereinungung für Gesamtdeutschland gilt. §146 regelt einzig die Ablösung der bestehenden Verfassungordnung durch eine neue.

Kleiner Hinweis: Auch das Grundgesetz wurde von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen.
Wurde es nicht!

Es gab noch nie eine Volksabstimmung in Deutschland! Schon gar nicht über das Grundgesetz. Die Landesparlamente (der 3 westlichen Besatzungszonen, die das GG formell verabschiedet hatten) sind per Definition NICHT "das Volk"! Nur (auf Zeit gewählte) Volksvertreter. Da mag für dich keine Bedeutung haben, formaljuristisch ist es jedoch essentiell.
Und du hast ja gerade die Definition des deutschen Staatsvolkes zitiert. Da steht nichts von Parlamenten, oder?

Das ist übrigens durchaus vom Bedeutung. So hatten ja Bundestag und Bundesrat 2005 für die "EU-Verfassung" gestimmt, was sie aber gar nicht gedurft hätten. Siehe Art, 146GG. Das hätte nur das Volk machen dürfen, da eine übergeordnete Verfassung ja das GG in Teilen abgelöst hätte. In Frankreich und den Niederlanden mußte abgestimmt werden, und das Volk sagte "nein".
 
Wurde es nicht!

Es gab noch nie eine Volksabstimmung[...]
Wurde es doch, nennt sich repräsentative Demokratie. Art. 146 lässt explizit offen auf welchem Wege selbige Entscheidung zu treffen wäre.

Da mag für dich keine Bedeutung haben, formaljuristisch ist es jedoch essentiell.
Formaljuristisch ist an der Stelle essentiell dass die Ausgestaltung offengelassen wurde - aus gutem Grund. Aus der einschlägigen Rechtsauffassung und Beurteilung ergibt auch nichts anderes (sieh bspw. Staatsrecht, Klaus Stern).
 
@Viper63 mag ja ausnahmen geben, aber vom Grundsatz ist liege nicht ganz so falsch in den USA dürfen die Bundestaaten nochmal eigene Grundgesetze oder Verfassungen haben... ggf. stechen sogar einige Bundesgesetze aus in dem man während der Gerichtsbarkeit in Texas oder einem anderen Bundesstaat diese ignoriert.

Ein gutes Beispiel: Bayern

1768065034003.png

Quelle:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf/true

Laut Bayrischer Verfassung Art. 8 haben alle Bürger der Bundesrepublik in Bayern die gleichen Rechte. Was wäre, wenn hier der Art 8 nicht drin stehen würde?
Oder ne Gegenfrage, warum muss das explizit erwähnt werden.


Nachtrag:
1768065436254.png

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Also in den ersten 3 Grundrechten steht nichts von Deutschen Bürgern (Staatsangehörigen) sondern bewusst "Jeder" "Jeder Mensch" bzw. jede Menschliche Entität.

Interessant ist dabei hier ab Art 8

Hier steht alle "Deutschen", interessanterweise interessiert das niemanden, den Pro Palestina oder what ever Demos sind nicht unbedingt von "Deutschen", wenn man den Begriff Bürger Deutscher Staatsangehörigkeit nimmt ausgelöst und trotzdem werden sie scheinbar rechtlich anerkannt.

Zurück zu Bayrischen Verfassung:

Art.2
(1) 1Bayern ist ein Volksstaat. 2Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2) 1Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. 2Mehrheit entscheidet.

Ist schon ein feiner Unterschied in der Sache.

Art 12​

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Ich kenne kein Gesetz das einem Ausländer oder Flüchtling/Ukrainer irgendwie verbietet sich zu entscheiden welchen Beruf er auswählen muss.
Deshalb meine Vermutung das Deutscher hier im Prinzip jeder Mensch in der BRD gemeint ist.

Sonst wäre ja die Pflicht zur Hilfsarbeit zu was auch immer z. B Gemeinnütziger Tätigkeit in Kommunen legal. Aber scheinbar ist das juristisch nicht durchsetzbar.
Weil Jeder Mensch Art 1-3 > "Deutsche" einfach aussticht.


Letzter Nachtrag: Deshalb ist es in den USA auch scheinbar legitim Straftäter in Zwangsarbeit zu stecken, während in Deutschland nicht mehr nicht Deutschen Staatsbürgern Zwangsarbeit im Gefängnis erlaubt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann ich mir ob deiner fehlenden Argumente und Faktenlage meinen Teil.

mag ja Ausnahmen geben, aber vom Grundsatz ist liege nicht ganz so falsch in den USA dürfen die Bundestaaten nochmal eigene Grundgesetze oder Verfassungen haben...
Das hat mit dem Thema aber nichts zu tun. Deine Aussage war dass sich die Verfassung (der USA) nur an Staatsbürger richtet und das GG an alle Menschen. Dass ist nachweislich falsch. Beide Unterscheiden zwischen eigenen und fremden Staatsangehörigen. Was du hier behauptest ist nicht nur übersimplifiziert sondern auch grundsätzlich falsch.

Was wäre, wenn hier der Art 8 nicht drin stehen würde?
Siehe Art. 31 GG.

Können wir das hiermit abhaken?
 
Ich rat Euch nachdem PerfectPrivacy seit 1 Jahr Unbrauchbar geworden ist dringendst alles über Mullvard laufen zu lassen und sämtliche Datenträger zu veracrypten.

Wir sehen Tag 4 Day wieso
 
..
Siehe Art. 31 GG.

Können wir das hiermit abhaken?

Art. 98 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-98
1Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte dürfen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. 2Einschränkungen durch Gesetz sind nur zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordern. 3Sonstige Einschränkungen sind nur unter den Voraussetzungen des Art. 48 zulässig. 4Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.

Art. 48 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-48
(1) Die Staatsregierung kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Recht der öffentlichen freien Meinungsäußerung (Art. 110), die Pressefreiheit (Art. 111), das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis (Art. 112) und die Versammlungsfreiheit (Art. 113) zunächst auf die Dauer einer Woche einschränken oder aufheben.


Durch die Hintertür sagt aber das Landesrecht das Bundesrechte diese nicht einschränken darf. Wenn sie gegen die Verfassung stehen.

Ein Polizeibeamter in Bayern handelt erstmal grundsätzlich auch nach beiden Gesetzesgrundlagen. Da wird es halt Tricky.
 
Wurde es doch, nennt sich repräsentative Demokratie. Art. 146 lässt explizit offen auf welchem Wege selbige Entscheidung zu treffen wäre.
Nein, "das deutsche Volk" ist ein eindeutiger Rechtsbegriff. Und Art. 146 läßt hier gar nichts "offen". Schon gar nicht "explizit".

Wer hatte vorhin was von "schwurbeln" geschrieben?
Also ehrlich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bundesrecht bricht Landesrecht, die zweite.

Hast du deinen ursprünglichen Ausführungen bzgl. Constitution vs. Grundgesetz außer Falschaussagen noch was hinzuzufügen oder wird das jetzt zum Gish-Gallop?
Nein, "das deutsche Volk" ist ein eindeutiger Rechtsbegriff.
Und Art. 146 lässt explizit offen auf welchem Wege [eindeutiger Rechtsbegriff] diese Entscheidung herbeiführen kann.
 
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