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Der Kurznachrichtendienst X beantwortet Auskunftsersuchen des Bundeskriminalamts zunehmend seltener und geht zudem verstärkt juristisch dagegen vor. Ermittler berichten, dass selbst korrekt über den Digital Services Act gestellte Anfragen mit anwaltlichen Schreiben abgewehrt werden. Dies betrifft vor allem Fälle aus dem Bereich der Hasskriminalität, in denen die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet auf Bestandsdaten angewiesen ist, um mutmaßliche Täter zu identifizieren. Bleiben diese Daten aus, müssen Ermittlungen häufig eingestellt werden.
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