Gewährleistung gilt ggü. dem Verkäufer: Media Markt darf Verantwortung nicht auf Hersteller abwälzen

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Gewährleistungsansprüche müssen gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Juristisch ist das Konsens. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmen, die sich gerne aus ihrer Verantwortung stehlen wollen und direkt auf den Hersteller verweisen. Nun hat das Landgericht Ingolstadt der MMS E-Commerce GmbH, die unter anderem den Onlineshop von Media Markt betreibt, genau diese Praxis untersagt. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der eine entsprechende Mitteilung des Elektronikhändlers als irreführend beanstandet hatte.
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Die Praxis ist ja leider weit verbreitet. Als Beispiel sei hier z.B. die Fahrradbranche genannt, wo auch gerne auf den Hersteller verwiesen wird, obwohl der Händler ja mein Vertragspartner ist.
 
man hat den Eindruck das es fast jeder Händler versucht, besonders im online Handel wird gerne auf die Hersteller Garantie verwiesen.
 
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Hab ich bei Amazon auch schon erlebt. Der Hersteller war "not amused".

Was ich aber nicht verstehe: Wenn ein Produktfehler vorliegt, muß am Ende doch sowieso der Hersteller ran - nur eben über den Händler. Oder?
 
Lustig, so ziemlich genau das Gleiche habe ich mit MM und einer Soundbar durch.
Nach 2 erfolglosen Reparaturen bin ich dann zurückgetreten, Aber das Wort Gewährleistung kennen sie bis Heute nicht.
Immer schön zum Hersteller abgeschoben, der natürlich nen Scheiss interessiert für die Probleme.
 
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MediaMarkt/Saturn ist besonders dreist, bei allem. Einfach mal danach googlen, was die Bude so treibt und mit welchen "Reparaturbuden" die so zusammen arbeiten.
Ich habe die Erfahrung auch schon machen müssen. Eine Sendung wurde ganz normal an der Haustür zugestellt, stand auch so im System bei DHL. OVP unbeschädigt, der Inhalt hatte allerdings von Werk aus einen Defekt.

Antwort Saturn:
Laut DHL haben Sie einen gültigen Ablagevertrag geschlossen. In diesem bestätigen Sie, dass bei Verlust oder Beschädigung der Sendungen nach erfolgter Ablage keine Haftung der Deutschen Post AG und ihrer Erfüllungsgehilfen besteht.

Des Weiteren stellen Sie die Deutsche Post AG auch von Ansprüchen Dritter einschließlich des Absenders der jeweiligen Paketsendung frei. Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den AGB zu Ihrem Ablagevertrag der Deutschen Post AG.

Danke für Ihr Verständnis.
Da blieb mir temporär echt die Spucke weg ...
Für mich war die eigentliche Option "Austausch" damit vom Tisch und es wurde eine Rückabwicklung.
Aber Gewährleistung bzw. Service bei der Bude? 404 - not found.
 
Was ich aber nicht verstehe: Wenn ein Produktfehler vorliegt, muß am Ende doch sowieso der Hersteller ran - nur eben über den Händler. Oder?

Das ist eine Kette, aufgrund der Relativität von Schuldverhältnissen. Du kaufst vom Händler, der Händler vom Hersteller. Letzeres ist dann kein Verbrauchsgüterkauf mehr, weshalb dort die allgemeinen Regeln des Kaufs gelten.
 
Bei Media Markt ist Garantie aus der Hölle.. zu 95% versuchen sie einen abzuwimmeln, deshalb kauf ich dort schon gar nichts mehr.. Saftladen.

Bei Amazon aber tatsächlich auch schon erlebt, das mir gesagt wurde ich soll den Händler kontaktieren, aber da hat es dann immer gereicht wenn ich gesagt hab "Der Antwortet nicht..." Das ist natürlich nicht wahr gewesen, aber ja :P
 
Ich habe auch schon dann und wann mal bei MM eingekauft. Allerdings meist im Geschäft. Hatte dort noch nie Probleme gehabt, wenn ich einen Mangel angegeben hatte. (War allerdings auch erst zweimal der Fall.)
Einmal bei einem Joystick. Hat, ich glaube drei Wochen gedauert. Und im zweiten Fall war es eine Maus. Mit etwas freundlichen Druck ("ich brauche dei Maus aber schnellstmöglich zurück...") wurde mir sofort eine andere mitgegeben.
Da scheine ich echt Glück gehabt zu haben.
Einmal bei Saturn online bestellt und das zog sich über Wochen hin und am Ende auch mit viel unangenehmen Druck von meiner Seite aus. Zwei Einwurfeinschreiben mit Androhung weiterer rechtlicher Schritte.
Hat man da eher Probleme, wenn man online einkauft?
 
Bei mir war das mal ein Spiel mit einem MP3-Player. Die sind alle innerhalb von 2 Jahren irgendwie kaputt gegangen. Mal hat man mir den vollen Betrag als Gutschrift erstattet und ich habe mir ein neues Gerät gekauft, mal hat man das nur mit Abzügen nach Zeit gemacht. Ziemlich inkonsistent. Das ist schon lange her, aber wenn man das hier so liest, könnte man den Eindruck bekommen, dass die Mitarbeiter bei MediaSaturn bis heute nicht wissen, wie mit Reklamationen umzugehen ist.
 
dass die Mitarbeiter bei MediaSaturn bis heute nicht wissen, wie mit Reklamationen umzugehen ist.
Denke dass liegt nicht an den Mitarbeitern. Den Verkäufern wird das herzlich egal sein.
 
Mahlzeit,

also die Gewährleistung hat der Endkunde bei dem Händler. Mitterlweile hat sich die Gewährleistugn verändert und wurde zu Gunsten der Käufer verbessert.
Für weitere Inforamtionen einfach google nutzen.

Die Garantie hat der ENdkunde beim Hersteller. Die Garantie ist generell eine freiwillige Leistung und kann auch nur auf einzelne Bereiche greifen. D.H. Akku 6 MOnate Geräte 24. Oder TV Panel 24 Monate und den EInschalter am TV 48 Monate etc.

In diesem Fall was ich oben rauslese geht es um ein Großgerät Weissware (Herd, Waschmaschine, Kühlschrank etc. ), trifft zum Teil auch auf Großgeräte Brauneware (TV) zu. Die haben in der Regel einen Vor Ort Service und reparieren vor Ort oder holen das Gerät beim Endkunden vor Ort ab. Das ist einfacher bezüglich Terminabsprachen und von VOrteil, da das Gerät vor Ort getestet werden kann. Z.B. bei einer Waschmaschine nach der Reparatur wird ein Probelauf auf Dichtigkeit durchgeführt. Das wäre vor Ort beim Einzelhändler nicht ohne weiteres möglich.

Bei dem genannten Fall, wäre das Gespräch interessant.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei mir war das mal ein Spiel mit einem MP3-Player. Die sind alle innerhalb von 2 Jahren irgendwie kaputt gegangen. Mal hat man mir den vollen Betrag als Gutschrift erstattet und ich habe mir ein neues Gerät gekauft, mal hat man das nur mit Abzügen nach Zeit gemacht. Ziemlich inkonsistent. Das ist schon lange her, aber wenn man das hier so liest, könnte man den Eindruck bekommen, dass die Mitarbeiter bei MediaSaturn bis heute nicht wissen, wie mit Reklamationen umzugehen ist.
Die Nutzungszeit kann abgerechnet werden. Zum Beispiel Notebook auf 3 Jahre. Dabei wird nachtürlich der Zeitraum der Repartur positiv eingerechnet.

Verallgemeinern würde ich die Aussage so nicht, ich denke es kommt immer darauf an bei wem du landest :)
 
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