Ja, eine solche Werbung verstößt eindeutig gegen die Google Ads-Richtlinien. [1]
Konkret verletzt sie die Richtlinie zur
Falschdarstellung (Misrepresentation), welche irreführende Produktinformationen sowie unbewiesene oder ungenaue Behauptungen strikt verbietet. Werden harmlose Ventilatoren oder Verdunstungskühler als „Klimaanlage mit revolutionärer Kühlleistung“ beworben, liegt eine Täuschung der Nutzer vor. [2, 3, 4, 5]
Dass diese Anzeigen trotz der eindeutigen Warnungen von Institutionen wie der
Verbraucherzentrale dennoch im Netz auftauchen, hat strukturelle und technische Gründe: [6]
Warum der Nachweis scheinbar ignoriert wird
- Automatisierte Prüfung stößt an Grenzen: Google prüft Milliarden von Anzeigen primär über automatisierte Algorithmen und KI. Betrügerische Werbetreibende passen ihre Texte, Keywords und Landingpages gezielt so an (z. B. durch die Nutzung von Begriffen wie „Wunderkühler“ oder „Breeze“), dass sie die automatischen Filter zunächst unterwandern. [1, 7]
- Reaktive statt proaktive Löschung: Google agiert selten präventiv auf externe Berichte von Verbraucherschützern, sondern reagiert meist erst dann, wenn konkrete Anzeigen über das eigene System gemeldet werden oder die KI einen Verstoß auf einer Landingpage registriert. [1, 8]
- Das „Whack-a-Mole“-Prinzip (Hau-den-Maulwurf): Sobald Google ein Werbekonto wegen schwerwiegender Verstöße sperrt, eröffnen die Hintermänner in Sekundenbruchteilen neue Konten unter falscher Identität und mit leicht abgewandelten URLs. Das macht die dauerhafte Sperrung extrem schwer. [2]
- Profitorientierung vs. Prüfpflicht: Als Plattform verdient Google an jedem Klick auf diese Anzeigen. Obwohl Google beteuert, massiv gegen inakzeptable Geschäftspraktiken vorzugehen, hinkt die menschliche Überprüfung der schieren Masse an Sommer-Fake-Werbung hinterher. [8, 9]
Wie Sie aktiv dagegen vorgehen können
Verbraucher müssen sich nicht damit abfinden. Sie können direkt dazu beitragen, dass die Systeme von Google diese Anzeigen schneller blockieren:
- Anzeige direkt bei Google melden: Klicken Sie bei der entsprechenden Anzeige auf das kleine Drei-Punkte-Symbol (oder das Info-Icon) daneben und wählen Sie „Anzeige melden“. Wählen Sie als Grund „Irreführend oder Falschdarstellung“. [8]
- Käuferschutz nutzen: Sollten Sie bereits auf ein solches Angebot hereingefallen sein, nutzen Sie den Zahlungsdienstleister-Käuferschutz oder widerrufen Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen. [5]
- Meldung an die Verbraucherzentrale: Leiten Sie den Link des Fake-Shops an die Verbraucherzentrale Hessen oder Ihren regionalen Verband weiter, damit diese die Shops auf ihre offiziellen Warnlisten setzen können. [7, 8]
Möchten Sie wissen, wie Sie einen Fake-Shop für Klimageräte anhand des Impressums oder der Zahlungsmethoden in Sekunden entlarven? Oder interessieren Sie sich für die rechtlichen Schritte, die Verbraucherschützer gegen solche Werbenetzwerke einleiten können? [5, 10]
[1]
https://www.webdots.at
[2]
https://support.google.com
[3]
https://www.netpulse.ch
[4]
https://www.rbb-online.de
[5]
https://da.news
[6]
https://www.verbraucherzentrale.de
[7]
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de
[8]
https://support.google.com
[9]
https://www.vzth.de
[10]
https://www.it-recht-kanzlei.de