[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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Aus irgendeiner Laune heraus hatte ich Freitag Nachmittag mein Auto gewaschen.
Ja. Soviel dazu.

Vielleicht kaufe ich als nächstes ein ausrangietes Postauto. Wäre jedenfalls pflegeleichter von der Farbe her...

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Ein "Voljurist" (Selbstbezeichnung), der wohl glaubte, er könne nicht falsch liegen, nur weil er "Volljurist" ist...

Ich bin mit meinem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren, keine 100 Meter gekommen und habe erst 20 km/h (in einer Tempo-30-Zone) drauf, als er zwischen zwei Autos auf über die Fahrbahn trat ging und mich somit zum Bremsen und Ausweichen zwang, obwohl die Autos keinerlei Sichtbehinderung zwischen ihm und mir waren. Ich habe ihn gefragt, ob er das genauso machen würde, wenn ich ein Auto gefahren hätte, er antwortet, dass ich als Fahrradfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen müsse und er "Volljurist" sei. Auf meine Rückfrage, was denn so rücksichtslos von mir gewesen sei, als ich gebremst habe, um ihn nicht anzufahren, hat er nur wiederholt, dass er Volljurist sei. Anschließend geht er zu seinem Auto, welches auf dem Gehweg rechts neben dem schwarzen Golf geparkt ist. :wall:

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Klarer ausgedrückt, was der "Volljurist" getan hat...
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Dürfte ja eigentlich nicht vorkommen, oder?
Für das Überholen von Fußgängern mit dem Fahrrad schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine konkrete Meterzahl vor. Gerichte und der ADFC empfehlen jedoch einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern. Der tatsächliche Abstand sollte stets dem Tempo angepasst sein:
Denk, ist beim Vorbeifahren ähnlich. Als Auto und Motorradfahrer bekommst du prüfungsrelevant eingetrichtert, dass du immer mit Fußgängern zu rechnen hast. Unerheblich, ob der grade falsch parkt.
Aber ich kann mich irren....
 
Das ist ja kein überholen :fresse:
 
Häh? Habe ich das irgendwie unklar beschrieben oder wie kommst Du jetzt auf solche Rückfragen?

Er kam von der anderen Seite der Fahrbahn und ist über die Fahrbahn gegangen, um zu seinem (falsch geparkten) Auto zu gelangen. Ich habe ihn gesehen, er musste mich gesehen haben, weil da keine Sichtbehinderung war, die Autodächer sind auf Brusthöhe, da kein Lieferwagen o.Ä. an dem Fahrbahnrand stand, wo er her kam. Ich konnte ja auch noch locker bremsen, um ihn nicht anzufahren. Wieso wirfst Du mir denn jetzt vor, dass ich "kein Miteinander will"? Nur weil ich jemanden angemault habe, der mir sehenden Auges den Vorrang genommen hat, und der dann auch noch falsch parkt?
 
Einfach das falsche Parken weglassen und schlicht auf die Sachlage schauen; auch Fußgänger haben ihre Pflichten. Zitiert aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 2018, Fußgängerpflichten beim Überqueren einer Straße:

"Die Klägerin hat einen gewichtigen Verkehrsverstoß begangen, indem sie entgegen § 25 Abs. 3 S. 1 StVO die Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs überschritten hat.

Nach dieser Vorschrift haben Fußgänger sowohl beim Betreten als auch beim Überschreiten der Fahrbahn auf sich nähernde Fahrzeuge zu achten und den fließenden Verkehr nicht zu behindern (KG MDR 2010, 1049). Der Fußgänger hat vor dem Betreten und beim Überschreiten der Fahrbahn besondere Vorsicht walten zu lassen, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient, dem deshalb grundsätzlich der Vorrang zukommt (BGH NJW 2000, 3069)."
 
Ein "Voljurist" (Selbstbezeichnung), der wohl glaubte, er könne nicht falsch liegen, nur weil er "Volljurist" ist...

Ich bin mit meinem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren, keine 100 Meter gekommen und habe erst 20 km/h (in einer Tempo-30-Zone) drauf, als er zwischen zwei Autos auf über die Fahrbahn trat ging und mich somit zum Bremsen und Ausweichen zwang, obwohl die Autos keinerlei Sichtbehinderung zwischen ihm und mir waren. Ich habe ihn gefragt, ob er das genauso machen würde, wenn ich ein Auto gefahren hätte, er antwortet, dass ich als Fahrradfahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen müsse und er "Volljurist" sei. Auf meine Rückfrage, was denn so rücksichtslos von mir gewesen sei, als ich gebremst habe, um ihn nicht anzufahren, hat er nur wiederholt, dass er Volljurist sei. Anschließend geht er zu seinem Auto, welches auf dem Gehweg rechts neben dem schwarzen Golf geparkt ist. :wall:

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Klarer ausgedrückt, was der "Volljurist" getan hat...
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wasn das für ein Idiot (ok hat er dir ja mitgeteilt).
Rennt ohne kucken über die Straße und andere sind in der Pflicht ihn gewähren zu lassen weil er "Volljurist" sei?
*lol*
 
Einfach das falsche Parken weglassen und schlicht auf die Sachlage schauen
Das Falschparken war nur die Kirsche auf der Torte. Er wusste mit ziemlicher Sicherheit, dass er etwas falsch gemacht hat.

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wasn das für ein Idiot (ok hat er dir ja mitgeteilt).
Rennt ohne kucken über die Straße und andere sind in der Pflicht ihn gewähren zu lassen weil er "Volljurist" sei?
*lol*

Seiner Ansicht nach sei ich in der Pflicht gewesen, ihn gewähren zu lassen, weil er Fußgänger war, nicht weil er Volljurist ist. Er wird die "Volljuristen-Karte" nur deswegen ausgespielt haben, weil er keine stichhaltigen Argumente bringen konnte und mich einschüchtern wollte.
 
  • Danke
Reaktionen: Pym
Einfach nen scheiß drauf geben, um den Heini drum herum fahren und sich nicht darüber aufregen. :)

Alternativ für maximale Eskalation:
Foto von seiner falsch geparkten Karre machen und den Anzeigenhauptmeister spielen. Er als Volljurist regelt das dann schon. :fresse2:
 
Das Falschparken war nur die Kirsche auf der Torte. Er wusste mit ziemlicher Sicherheit, dass er etwas falsch gemacht hat.



Seiner Ansicht nach sei ich in der Pflicht gewesen, ihn gewähren zu lassen, weil er Fußgänger war, nicht weil er Volljurist ist. Er wird die "Volljuristen-Karte" nur deswegen ausgespielt haben, weil er keine stichhaltigen Argumente bringen konnte und mich einschüchtern wollte.
  • Sorgfaltspflicht des Fußgängers: Fußgänger müssen den Fahrverkehr beachten und die Straße unter Umständen zügig überqueren. Wer unvermittelt zwischen parkenden Fahrzeugen hervortritt, ohne auf den Verkehr (auch Fahrräder) zu achten, handelt grob fahrlässig.
  • Sichtfahrgebot für Radfahrer: Radfahrende müssen im Straßenverkehr jederzeit "auf Sicht" fahren. Das bedeutet, dass sie so aufmerksam und mit einer solchen Geschwindigkeit unterwegs sein müssen, dass sie rechtzeitig abbremsen können, wenn ein Hindernis auftaucht. Vor allem in Wohngebieten oder Straßen mit vielen geparkten Autos müssen Radler deshalb bremsbereit sein und mit plötzlichen Auftauchen von Personen oder Kindern rechnen.
 
Ich bin mir zu 90% sicher, dass wir gar keine Diskussion darüber führen würden, wäre @Eye-Q Auto statt Fahrrad gefahren:fresse: da würde keiner von euch „Pflichten als Radfahrer“ auspacken, der andere Idiot wäre einfach der Idiot der er ist
 
Ich bin mir zu 90% sicher, dass wir gar keine Diskussion darüber führen würden, wäre @Eye-Q Auto statt Fahrrad gefahren:fresse: da würde keiner von euch „Pflichten als Radfahrer“ auspacken, der andere Idiot wäre einfach der Idiot der er ist
Ja und Nein. Beim Pkw kommt die Betriebsgefahr hinzu sollte es zum Unfall kommen. Ansonsten ist der Fußgänger der Idiot. Aber in Eye-Q s Fall wäre der Fußgänger der Idiot falls Eye gestürzt wäre. Das Sichtfahrgebot sollte nur als Beiwerk dienen.
 
Terra Technical Cloud Center, aber so richtig...

Von der Idee eine echt nette Sache, installierst auf dem Client/Server und siehst dann ob alles up to date ist...
Sogar Treiber lassen sich remote aktualisieren...
Blöd halt, wenn das Ding dann einen falschen Netzwerktreiber installiert und erstmal gar nichts geht...
Da ich keine Lust hatte vor Ort zu fahren den Treiber in ein ISO gepackt ums remote zu mounten...
Jetzt ist mir auch klar, warums kostenlos ist...

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Auto statt Fahrrad gefahren
Hab mir genau das gleiche gedacht :d Sobald ein Fahrrad irgendwo beteiligt ist, ist immer der Fahrradfahrer schuld. Hat nur noch die Frage gefehlt, warum er auf der Straße statt aufm Radweg gefahren ist :poop:
 
Bist du wohl auch Volljurist? :fresse:
 
Du hast eine klar ironisch gemeinten Kommentar beigepflichtet, das ist nichts Positives...

Nur zur Sicherheit, nicht dass Du versuchst mir daraus einen Strick zu drehen: ich behaupte nicht, dass ich mich 100% an alle Verkehrsregeln halte, das tut quasi niemand, und trotzdem verwirke ich dadurch nicht das Recht, von anderen einzufordern, sich an die StVO zu halten, so funktioniert die StVO nicht. § 1 StVO ist ganz klar Auslegungssache, allerdings wird der viel zu oft als "Supertrumpf" gezogen, nachdem offensichtlich vorsätzlich gegen einen oder mehrere andere Paragraphen der StVO verstoßen wurde. Ich berufe mich niemals auf § 1, weil ich weiß, dass das ein Gummiparagraph ist, sondern auf andere Paragraphen, meistens §§ 2, 5, 6 und 8. Ich verstoße vielleicht subjektiv gesehen gegen den Gummiparagraphen, der andere Mensch hat aber gegen den Gummiparagraphen und objektiv (mindestens) einen weiteren Paragraphen verstoßen, im geschilderten Fall § 25.
 
Ja das hat mein Vater auch immer gesagt und damit Recht behalten 👍


Auch sagte er immer "Es wird sich erst abgeschnallt, wenn das Auto steht und er Motor aus ist!"
Und wehe er hat ein Gurtschloss vorher klicken gehört, dann gab's ne ordentliche Standpauke :fresse:
 
Du hast eine klar ironisch gemeinten Kommentar beigepflichtet, das ist nichts Positives...
Meinst du meinen Kommentar? Den meinte ich nicht ironisch. Es ist doch wirklich so, sobald ein Radfahrer im Spiel ist glauben alle sofort zu wissen, dass der Radfahrer schuld war.
 
Meinst du meinen Kommentar? Den meinte ich nicht ironisch. Es ist doch wirklich so, sobald ein Radfahrer im Spiel ist glauben alle sofort zu wissen, dass der Radfahrer schuld war.
Eher "es ist immer der andere Schuld", unabhängig vom Verkehrsmittel.
 
Na bei SIXT hab ich jedenfalls alle Fahrzeuge bekommen die ich bestellt hatte.
Also fast, einmal hab ich ein Upgrade bekommen und einmal einen Transporter mit defekten ersten Gang, aber ich konnte immer fahren🤟
 
Hör mir auf mit Sixt und Upgrades, ich werd schon wieder sauer wenn ich nur dran denke :fresse:
 
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