Verbraucherschutz: Irreführende Verlängerungen für Virenschutzabos unzulässig

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Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die Praxis einer vermeintlichen automatischen Vertragsverlängerung nach einer Kündigung unzulässig ist. Im konkreten Fall ging es um den Anbieter NortonLifeLock, der unter anderem die Sicherheitssoftware Norton 360 Deluxe vertreibt.
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Ernsthaft?

Damit müssen sich unsere (chronisch überlasteten) Gerichte herumschlagen, daß ein Unternehmen einseitig längst gekündigte Verträge einfach fortführt?
Wenn ich der Richter wäre, ich hätte dem Unternehmen jegliche geschäftliche Tätigkeit verboten!

Zahlen Sie bitte 100 Euro Jahresgebühr!
Wofür?
Wir haben da einen Vertrag mit Ihnen!
Nee, haben wir nicht!
Doch, haben wir!
Aha? Und seit wann?
Seit wir das festgelegt haben....
 
Das ganze ist schon wesentlich komplexer als es hier beschrieben wird.
Soll halt Klicks generieren....
 
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