[Sammelthread] Immobilien - Miete und Eigentum

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Davon abgesehen wird die wahrscheinlich keiner der Beiden sagen "ist nicht möglich".
Wenn der Platz da ist und der Boden nicht gerade nur 20kg Belastung verträgt, lässt sich nen Kachelofen nahezu immer verbauen. Die Frage ist halt um welchen Preis. Wenn Geld keine Rolle spielt und es dir wuppe ist, dass der Ofenbauer dir das verkleidete Kaminrohr im Zweifel mitten durch 3 Etagen legt, wirst du nie ein Problem haben :-)

Ich würde wenn überhaupt den Ofenbauer fragen. Der sagt dir dann ob es ne zusätzliche Luftzufuhr braucht (moderne dichte Häuser) oder wie man den Schornstein realisieren könnte. Und ob das wirtschaftlich machbar ist.
 
Beim Schornsteinfeger brauchst du keine bedenken haben, der wird dir das schon abnehmen, und wen nicht, dann suchst du dir einen anderen.
 
Richtig, aber so weit wird es in der Regel nicht kommen, ein Ofenbauer, baut dir das schon ordentlich ein, der weiß ja was Sache ist.
Aber seit es die freie Schornsteinfeger Wahl gibt, sind die deutlich entspannter geworden.
Berreue es ein wenig bei meiner Sanierung keinen eingebaut zu haben wen ich die kosten so mittlerweile sehe.
Da ich als Jugendlicher immer im Wald Holz schleppen und hacken musste, wollte ich diese Arbeit einfach nicht mehr machen, jetzt wäre es aber schön^^
 
Unser Bezirksschornsteinfeger hat "seinen" Ofenbauer, der fast alles darf. Von einem anderen Ofenbauer hat er mir durch die Blume gesagt, hätte er bestimmte Änderungen nicht abgenommen.
War bei mir viel hin und her. Ende der Geschichte war: Alten Kamin abgerissen und neuen Edelstahlkamin selber außen montiert. Kein Hexenwerk und "musste" er so abnehmen.
 
Die allgemeinen Regeln beim Schornstein sind ja hinlänglich bekannt, oder können fix gegoogelt werden. Der Schornstein muss halt höher sein als die höchste Stelle vom Dach. Wenn du ein Edelstahlschornstein willst, muss dieser an der Außenwand passen und keinen Ärger mit dem Dachüberstand machen. Irgendwelche Außen oder Innenecken machen die Sache schwieriger. Wenn du das typische Einfamilienhaus mit dem Satteldach kaufst (also 2 Schrägen), ist der Schornstein an der Seite ohne Dach (also die beiden Seiten, wo bis ganz oben gemauert/verputzt ist) 100x einfacher anzubringen, an der Seite mit Dach könnte das ggf. ernsthaft schwierig werden.
Wenn man sich 1-2 Stunden dort einliest, weißt du schnell, was technisch machbar ist und was nicht. Sobald das klar ist, kannst du nach deiner Immo umgucken und dann dabei darauf achten. Bei konkreten Objekten dann zum Ofenbauer, wo die guten Verkäufer häufig selbst mal Schornis waren und/oder sich bestens in der Materie auskennen. Wie schon gesagt wurde, wird dir keiner was einbauen, was am Ende nicht durchgeht. Sobald Objekt und Kamin mit Schornstein ausgesucht wurde, musst du eh einen Feuerungsantrag stellen und wenn der dann genehmigt ist, bestellst du die Sachen erst. Im Grunde recht Risikolos.
Ich hatte einen Kamin. Im Neubau eher eine Spielerei (es wird sehr schnell viel zu heiß), bei meinen Vater in seiner alten Hütte eine ernsthaft geile Sache. Ansonsten ist es natürlich sehr nett mit "neuen Damen" vor dem Kamin mit etwas Wein. Es wird so schnell so warm :fresse2: Hätte ich die Möglichkeit hier, würde ich aber auch sofort wieder einen Kamin einbauen.

ps: Hier wird von einigen Kamin und Schornstein durcheinander geworfen. Das große Thema ist immer der Schornstein, also das Ab
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe in meinen Fall zuerst den Schornsteinfeger angerufen. Ich wusste allerdings vorher, dass sicher ein Zug im Schornstein frei ist.

Der kam dann vorbei, bzw. hat mir telefonisch schon die Hausaufgabe gegeben zu prüfen, dass im Radius von 20(?) m kein Fenster auf gleicher Höhe oder höher ist (Radius auf Maps).

In meinem Fall war er recht umgänglich und hat mit mir den Schornstein inspiziert und einen kurzen Blick auf das geplante Modell und die örtlichen Gegebenheiten geworfen. Ich meine, er hat dafür sogar nicht mal ne Rechnung gestellt.
 
So wieder ein stück weiter ...
 

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Hier in meinem Mietshaus werden nun mit neuem Eigentümer einzelne Wohnungen verkauft, meine wohl auch.
Für die nächsten 14 Tage haben wir Mieter jetzt mündlich gesagt bekommen:

"Ihr habt Vorkaufsrecht."

Es war die letzten 10+ Jahre immer ein gutes und bequemes Wohnen, ich bin aber maximal aufgeschmissen was und wie ich jetzt vorgehen sollte.
Ich habe nicht geplant gehabt auszuziehen, es sei denn es hätte sich eine Immobilie ergeben.

Sehe ich das richtig das es am besten wäre mit der Hausbank erst einmal den Wert taxieren zu lassen und über die Finanzierung zu sprechen?
Und es ohne Eigentümergemeinschaft dann nichts wird?
Ich sehe auch die große Gefahr, das wenn er meine Wohnung an den falschen verkauft, ich auf Eigenbedarf rausgedrückt werde, dem würde ich damit entgegen wirken.

Interesse wäre schon da, allerdings kam das jetzt doch etwas unerwartet.
Ich versuche meine Gedanken grade in die richtige Richtung zu ordnen und wäre über Anschubser in die richtige Richtung wirklich wirklich WIRKLICH dankbar.
Das Internet ist voll, dieser Thread wird auch grade fleißig studiert, da das Angebot aber nur kurze Zeit gilt... bis ich die 958 Seiten durch habe ist viel Zeit rum, Hilfe :/. Gerne auch nur ein paar Stichpunkte und ich such mir den Rest.
:hail:
 
Hast Du denn schon nen Preis genannt bekommen? Ohne macht es für mich wenig Sinn, sich konkret weiter damit zu beschäftigen. Würde einfach Interesse beim neuen Eigentümer kundtun und erstmal seine Preisvorstellung erfragen. Dann kannste ja schonmal selbst mit aktuellen Online-Angeboten vergleichen und Dir über Weiteres mit Bank/Gutachter oder whatever Gedanken machen.
Vielleicht besteht zudem die Möglichkeit, sich mit Nachbarn über deren Angebotspreise auszutauschen?
 
Ich habe Vergleichspreise durch Suchen in den letzten Monaten, da der Eigentümerwechsel meine Nachbarn und mich dazu bewegte zu schauen.
Es wurde ein Preis in den Raum gestellt, der im mittleren Drittel der Vergleichspreise liegt.
Allerdings alles auf Verhandlungsbasis, da lässt sich noch was machen.

@Icke das Interesse wurde bekundet, allerdings unter Vorbehalt der Informationsbeschaffung und Bankberatung.

@plutoniumsulfat Der neue Eigentümer hat das Haus mit mehreren Parteien übernommen, seinen Kaufpreis wollte er nicht nennen.
 
Weiß nicht, ob ne Bank Dir direkt ein wirklich gutes Finanzierungsangebot machen wird. Wir hatten damals über einen Baufinanzierer mit vielen Vergleichsmöglichkeiten das mit Abstand günstigste Angebot bekommen. Waren dann bei der Ing gelandet - deren direktes Angebot war schlechter. Leider ist unser spezialisierter Baufinanzierer vor vier Jahren in Rente gegangen, sonst hätte ich den gerne für nen Vergleich empfohlen. Würde auf jeden Fall auch bei baufi24 oder ähnlich spezialisierten Vergleichsportalen konkrete Angebote anfragen.
 
Ich habe Vergleichspreise durch Suchen in den letzten Monaten, da der Eigentümerwechsel meine Nachbarn und mich dazu bewegte zu schauen.
Es wurde ein Preis in den Raum gestellt, der im mittleren Drittel der Vergleichspreise liegt.
Allerdings alles auf Verhandlungsbasis, da lässt sich noch was machen.

@Icke das Interesse wurde bekundet, allerdings unter Vorbehalt der Informationsbeschaffung und Bankberatung.

@plutoniumsulfat Der neue Eigentümer hat das Haus mit mehreren Parteien übernommen, seinen Kaufpreis wollte er nicht nennen.

Ich finde da sowas:

Um dieser Pflicht gerecht zu werden, muss der Mieter über den gesamten Inhalt des Kaufvertrages informiert werden – in der Regel ist hierfür die Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages an den Mieter zwingend erforderlich.

Der Preis müsste dir also vorliegen, sonst beginnt die Frist nicht.

Alles andere würde ja nur dazu führen, dass der neue Eigentümer den Preis absurd hoch ansetzt, damit der Mieter vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.
 
Wenn du ein langes Dokument hast ist evtl auch ki eine Option da mal rüber gucken zu lassen? Mag für sowas ja notebookLM von Google, kann dir evtl das eine oder andere rausziehen.
Ansonsten - hast denn einen Kaufpreis bekommen? Was ist das Hausgeld, Rückstau ggf. Bei Modernisierungen etc ?
 
Alles andere würde ja nur dazu führen, dass der neue Eigentümer den Preis absurd hoch ansetzt, damit der Mieter vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.
Naja spätestens wenn die Bude inseriert wird, wirst du deren Preis ja sehen. Damit das Vorkaufsrecht erfüllt werden kann, muss der Verkäufer natürlich schon seine Preisvorstellung nennen. Wir sind doch nur auf dem Basar mit der "was sind Sie denn bereit zu zahlen" Methode, welche sowieso nie klappt, da man einfach viel zu tief ansetzt.

Ob du kaufen willst oder nicht, hängt ja schon an sehr vielen Faktoren ab. Völlig unerwartet und ohne Planung so einfach innerhalb von 14 Tagen kaufen wollen ist schon eine ernsthafte Nummer. Es gibt so viele Faktoren, die man vorher klären muss.

Du selbst:
1.) Passt die Wohnung überhaupt für dich und deine zukünftige?! Lebensplanung? Was ist mit Partnerin, was mit Kindern? Wie sicher ist der Job vor Ort, willst du ggf. nochmal umziehen?
2.) Würdest du vermieten wollen, wenn du die Bude nicht mehr selbst bewohnst?
3.) Hast du unbefristeten Angestelltenvertrag außerhalb der Probezeit? Verdienst du genug, um eine Rate zahlen zu können? Die wird sicherlich höher als deine Rente jetzt

die Wohnung selbst gibt noch viel mehr Punkte:

1.) Wie viele Parteien gibt es - Bei vielen Eigentümern wird es schwer, irgendwas durchzusetzen
2.) Was steht in der Teilungserklärung? (Mehrfamilienhaus) - unbedingt anfordern! hat der Eigentümer auf jeden Fall - In der Teilungserklärung steht, was eigentlich dann deins ist, was allen gehört und welche besonderen Pflichten es ggf. gibt.
3.) Einblick in die Wirtschaftspläne der letzten Jahre unbedingt Erforderlich - Dazu gehören auch die Protokolle der letzten Jahre, was aktuell so ansteht oder geplant ist und was schon beschlossen wurde in Abweichung zur Teilungserklärung - zb das Fenster nun jeder selbst macht nach eigenen Willen statt Gemeinschaft, es aber Bedingungen gibt wie gleiche Farbe und Fensterteilung oder sowas.
4.) Baujahr, Sanierungsstand/Stau, Was steht an, was wurde gemacht usw...
5.) Schnitt der Bude, ist dieser wirklich in Ordnung?
6.) Warum verkauft jemand, nachdem er gerade erst gekauft hat? Ganz klares Alarmsignal - sollte schon Plausibel sein

Hier mal eine ganz grobe Pauschalrechnung für den möglichen Kaufpreis (ohne den Zusatzkosten, nur das Geld, was der Verkäufer von dir direkt bekommt)

Deine monatliche Kaltmiete
bis x 200 = guter Kaufpreis
ab x 250 = noch in Ordnung
ab x 300 = hier wird es langsam Kritisch

bei 1000€ Kaltmiete sind 200k Kaufpreis super, 300k allerdings ggf. schon zu viel. Du musst den realistischen Neuvermietungspreis anrechnen, nicht deinen, wenn dein Vertrag uralt ist mit alten Preisen. Wenn jemand anderes kauft und deine Miete ist sehr niedrig, wird unweigerlich ne Mieterhöhung reinflattern -da gibt es auch Tricks bei alten Mietverträgen

Wenn es bei der Bank dann konkreter wird, brauchst du eine ganze Latte an Unterlagen. Der Verkäufer muss dir diese alle zur Verfügung stellen (Flurplan, die Teilungserklärung, Flächenberechnung, aktuellen Energieausweis usw... ) Für ein "gebt ihr mir Geld" kann man sehr gut bei den Online Vermittlern anfragen. Wichtig ist halt unbefristet Angestellt und keine Probezeit und positive Schufa. Dann klappt das normal, wenn man nicht gerade Mindestlöhner ist

Ansonsten wirft doch mal paar Zahlen und Fakten auf dem Tisch. Wie groß, Alt, Zustand, wie ist die Lage, Anzahl Eigentümer bzw. Wohnungen usw...

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit 4 Parteien und kenne mich da etwas aus
 
Da will jemand "unnötigen?" Druck aufbauen: 14Tage mitten ins Osterwochenende rein zu terminieren ist doch auch schon sehr "verzichts gewollt gewählt".
Für die nächsten 14 Tage haben wir Mieter jetzt mündlich gesagt bekommen:

"Ihr habt Vorkaufsrecht."
3. Frist zur Entscheidung
Bei Grundstücken und Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich zwei Monate. Beim öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrecht ist eine längere Frist von drei Monaten vorgesehen.

Und es ohne Eigentümergemeinschaft dann nichts wird?
Die muss durch diese Teilverkäufe eh gebildet werden. Mit allen Hausverwalter und Co Folgen.

Falls in deiner Region nicht auch noch ein Umwandlungsverbot BauGB §250 aktiv ist.
 
Danke @Icke dort Vergleiche einzuholen ist auf jeden fall ein sehr wichtiger Punkt, notiert!

@Cyrrel ich habe bisher kein Dokument, der neue Vermieter hat sich im persönlichen Gespräch vorgestellt und dabei gedropt das er plant einzelne Wohnungen in Eigentum umzuwandeln.
Das Haus ist 60 Jahre alt, dieHeizung, Anlage mit neuem Brenner, aber altem Kessel, Ölheizung. Dach -angeblich- in Ordnung. Aber außer das es die letzten Jahre immer mal wieder teilsaniert wurde -nie komplett neu gemacht- weiß ich da nicht mehr. Es ist leider nicht ohne weiteres Möglich den Dachboden ohne Schutzkleidung zu betreten, da der 30cm mit Glaswolle befüllt ist.
Das letzte Mal als ich "oben" war, war die Dachstruktur in Ordnung, aber auch schon 2 Jahre her.

@plutoniumsulfat der alte Besitzer hat bei mehreren Nachfragen durch andere Parteien und mich immer die Möglichkeit ausgeschlossen die Wohnungen zu übernehmen.
Es gab vor dem Eigentümerwechsel keinerlei Beteiligung oder Frage an die bisherigen Mieter ob dort Interesse bestehen würde. Im Gegenteil wurde abgelehnt und darauf verwiesen die Immobilie nicht zu zerschlagen und unnötig für einzelne Parteien zu verteuern - es sollte günstig bleiben.
Das der neue Vermieter natürlich erstmal die Kaltmiete hochschrauben möchte und mit Zahlen um sich wirft wo einem als langjähriger Mieter schlecht werden kann... ja, wurde vom alten Besitzer verneint, der neue machts trotzdem - aber gleichzeitig bietet er an einen Kaufpreis zu finden mit dem er und ich leben können. Was auch immer das bedeutet.
Nach dem Gespräch drehte sich dann aber auch erstmal mein Kopf.

@PayDay
Alles sehr wichtige Punkte, auch dir ein dickes Danke!
Die Wohnung passt wie die Faust aufs Auge, die Arbeit ist bisher sicher, die Kurzarbeit ist rum - langjähriger (20+ Jahre) Angestellter ohne Zeitvertrag.
Es wird soweit ich weiß eine Eigentümergemeinschaft aufgezogen sobald hier verkauft wird.
Es stand dabei im Raum ungefähr 3-5 von 9 Wohneinheiten zu verkaufen, je nachdem wie die bisherigen Mieter reagieren.
So wie ich das sehe wurde die Immobilie zu einem Schweinepreis gekauft -der alte Besitzer hatte mal eine Zahl genannt die viel viel viel zu niedrig sein müsste- und der neue Besitzer verkauft jetzt eine handvoll Mietswohnungen und hat damit seine Ausgaben und die geplanten Renovierungen wieder drin.
Einblicke in Wirtschaftspläne, Baujahr etc. habe ich mir notiert, werde ich anfragen.

Den Preis den er mir dann per Taschenrechner genannt hat sehe ich so nicht, muss aber ehrlicherweise auch sagen - hier werde ich meine Hausbank interviewen und mir einen Unabhängigen suchen (wen?) in meine Wohnung lassen der die taxiert.
Wir wären bei diesem mündlich vorgeschlangene Preis bei ~290 x Kaltmiete. Ich sehe das ganze eher bei 240 x Kaltmiete.
Die Unterlagen werden mir laut Vermieter zur Verfügung gestellt, der Sachbearbeiter wurde mir genannt der auch bei meiner Bank dann Zugriff hätte.

@amdfreund ja, ich meinte auch zu ihm das es so schnell nicht gehe, es geht schließlich um eine Menge Holz.
Im Endeffekt wird eine belastbare Angabe ob Kaufinteresse besteht oder nicht, aber so schnell wie möglich gewünscht.
Allerdings kann und werde ich ja auch mit ihm weiterhin in Kontakt bleiben und mich austauschen, alleine dadurch wird er ja eine Art Stand erfahren.

"So oder so müssen wir Ihre Miete erhöhen, da ansonsten -wenn ich die Wohnung verkaufen sollte- eventuell kein Investor sondern ein privater kommt, der sie auf Eigenbedarf vor die Tür setzt".
Dieser Spruch kam so.
Der neue Besitzer wurde von einigen meiner Nachbarn als Hausflipper verschrien und auch wenn ich es nicht wahr haben möchte, so ist der Eindruck bisher... zwar "netter Mensch", aber er setzt im Falle eines Falles harte Bandagen ein.
Dadurch entsteht hier bei mir natürlich auch ein gewisses Unbehagen was der Sache nicht förderlich ist, denn einen Auszug hatte ich eigentlich nicht geplant.
 
Zuletzt bearbeitet:
und mir einen Unabhängigen suchen
Wir hatten bei unserer Hauskaufnummer nen Bausachverständigen beauftragt. Hatte uns bei zwei infrage kommenden Einfamilienhäusern je ca. 900 bis 1000 € gekostet. Keine Ahnung, was die bei Wohnungen aufrufen. Letztlich müssten sie ja auch teils die restliche Substanz des MFH bewerten. Vielleicht einfach mal 1-2 in Deiner Region unverbindlich anfragen:
 
Immer auch hinterfragen warum verkauft wird. Was man hier so mitbekommt werden zwei von drei Immobilien dann verkauft, wenn größere Investitionen ins Haus stehen die der Eigentümer nicht vornehmen möchte oder es sonstige Schwierigkeiten gibt.
Sollte alles sauber sein, bevor man Eigentümer wird.
 
@plutoniumsulfat der alte Besitzer hat bei mehreren Nachfragen durch andere Parteien und mich immer die Möglichkeit ausgeschlossen die Wohnungen zu übernehmen.
Es gab vor dem Eigentümerwechsel keinerlei Beteiligung oder Frage an die bisherigen Mieter ob dort Interesse bestehen würde. Im Gegenteil wurde abgelehnt und darauf verwiesen die Immobilie nicht zu zerschlagen und unnötig für einzelne Parteien zu verteuern - es sollte günstig bleiben.
Das der neue Vermieter natürlich erstmal die Kaltmiete hochschrauben möchte und mit Zahlen um sich wirft wo einem als langjähriger Mieter schlecht werden kann... ja, wurde vom alten Besitzer verneint, der neue machts trotzdem - aber gleichzeitig bietet er an einen Kaufpreis zu finden mit dem er und ich leben können. Was auch immer das bedeutet.
Nach dem Gespräch drehte sich dann aber auch erstmal mein Kopf.

Das bedeutet wahrscheinlich, dass er dir die Bude zu einem höheren Preis andrehen möchte, damit er durch das Vorkaufsrecht dennoch Gewinn an dir machen kann. Das wäre dann aber kein Vorkaufsrecht im gesetzlichen Sinne, sondern wahrscheinlich ein separater Weiterverkauf, bei dem er deine Rechte umgehen kann.


Informationsrecht des Mieters​

Zu den wichtigsten Rechten gehört das Informationsrecht des Mieters. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Mieter über den Verkaufsfall und die Modalitäten des Verkaufs umfassend zu informieren. Das bedeutet, dass der Vermieter dem Mieter den gesamten Kaufvertrag vorlegen muss. Nur so kann der Mieter eine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob er sein Vorkaufsrecht ausüben möchte oder nicht.

  • Bereitstellung des gesamten Kaufvertrages.
  • Offenlegung aller Verkaufsmodalitäten und -bedingungen.
  • Information über den geplanten Verkauf und den Kaufpreis.

Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts​

Ein weiteres wichtiges Recht des Mieters ist die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Nach Erhalt der vollständigen Informationen über den Verkaufsfall hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Mieter der vollständige Kaufvertrag vorgelegt wurde. Innerhalb dieser Frist muss der Mieter schriftlich erklären, dass er sein Vorkaufsrecht ausüben möchte.

Gleichwertiger Kaufvertrag​

Wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt, tritt er in den bestehenden Kaufvertrag mit denselben Bedingungen und Konditionen ein, die auch für den Dritten gelten würden. Das bedeutet, dass der Mieter keinen nachteiligen oder vorteilhaften Vertrag aushandeln kann – er übernimmt den Vertrag zu den bereits vereinbarten Bedingungen. Dies gewährleistet einen fairen und transparenten Prozess sowohl für den Mieter als auch für den ursprünglichen Käufer.

Wichtige Rechte zusammengefasst:

  1. Recht auf detaillierte Informationen über den Verkaufsfall.
  2. Zwei Monate Frist zur Entscheidungsfindung.
  3. Übernahme des Kaufvertrages zu gleichen Konditionen.

Bei Nichtbeachtung können sich Schadensersätze ergeben.

Mieterhöhungen kann er übrigens nur so hoch und zeitlich so angesetzt aussprechen, wie es der alte Vermieter gekonnt hätte, die entsprechenden Fristen muss er beachten. Auch Eigenbedarfskündigungen gehen erst nach drei Jahren.

Hört sich für mich nach Angstmacherei an, damit er dich leichter über den Tisch ziehen kann.
 
Ihr reitet viel zu stark auf diesen Vorkaufsrecht rum. Es ist am Ende doch völlig egal. Innerhalb dieser 2 Wochen ist es doch absolut kein Problem sich zu überlegen, OB man überhaupt die Bude kaufen wollen möchte, oder nicht. Wenn ja, kann man ja weiter gucken, ob die Bank einen Geld gibt (bei 20 Jahren in einer Bude ganz bestimmt) und wie die weitere Lage ist. Solange man keinen Notar bestellt (oder einen Kredit unterschreibt), kostet der ganze Spaß auch nichts. Ob die Bude in einen vernünftigen Zustand ist, sollte man nach einigen Jahren drin wohnen schon grob Wissen. Ob die Bude nun 240 oder 250 oder 260k kostet, ist am Ende nicht DAS Kaufkriterium.

@Cyrrel ich habe bisher kein Dokument, der neue Vermieter hat sich im persönlichen Gespräch vorgestellt und dabei gedropt das er plant einzelne Wohnungen in Eigentum umzuwandeln.
Das Haus hat aktuell keine Teilungserklärung und damit keine Hausgemeinschaft? Heißt, alles gehört 1 Person? Dann MUSS das vor dem Verkauf erstmal passieren und das wird dann auch richtig teuer für den Verkäufer. Ohne Teilungserklärung ist kein Teilverkauf möglich! Sicher, das es keine Teilungserklärung gibt?

Das Haus ist 60 Jahre alt, dieHeizung, Anlage mit neuem Brenner, aber altem Kessel, Ölheizung. Dach -angeblich- in Ordnung. Aber außer das es die letzten Jahre immer mal wieder teilsaniert wurde -nie komplett neu gemacht- weiß ich da nicht mehr. Es ist leider nicht ohne weiteres Möglich den Dachboden ohne Schutzkleidung zu betreten, da der 30cm mit Glaswolle befüllt ist.
Das letzte Mal als ich "oben" war, war die Dachstruktur in Ordnung, aber auch schon 2 Jahre her.

Die Renovierung der einzelnen Komponenten ist schon wichtig zu wissen und was ggf. ansteht. In einen Mehrfamilienhaus gibt es auch Dinge, die dich nicht unbedingt direkt betreffen, zb ein Fahrstuhl, wenn man im EG wohnt. Bei einer Renovierung davon wärst du aber genau so mit dran wie neue Balkone, wenn du gar keinen hast - wenn die Balkone Gemeinschaftseigentum sind, was sie normal wären - da Außen. Was wem genau gehört und was allen gehört, ist ein Teil der Teilungserklärung. Da steht auch drin, wem zb welcher Parkplatz oder Außenbereich (meistens die im EG) gehört und wem welcher Kellerteil usw...

Wenn das Dach von 1960 ist, wird es irgendwann mal in baldiger Zukunft teuer werden. Wenn der Wärmeerzeuge 19xx stehen hat, wird es auch nicht günstig.
Wenn er aktuell keine Hausgemeinschaft gibt, gibt es auch keine Rücklagen. Wenn es eine gibt, dann gibt es auch Rücklagen. Diese erwirbt man automatisch mit, sind aber nicht deins, aber bei Kosten am Haus wird das immer zuerst verwendet.

Im Gegenteil wurde abgelehnt und darauf verwiesen die Immobilie nicht zu zerschlagen und unnötig für einzelne Parteien zu verteuern - es sollte günstig bleiben.
Wenn es keine Teilungserklärung gibt, dann stimmt die Aussage. Die Teilungserklärung wird richtig saftig teuer. Wahrscheinlich will er am Ende dann doch eher komplett verkaufen oder lässt es ganz sein.

Es stand dabei im Raum ungefähr 3-5 von 9 Wohneinheiten zu verkaufen, je nachdem wie die bisherigen Mieter reagieren.
Das würde dann danach heißen, das dein jetziger Vermieter danach dann auch ein Miteigentümer im Sinne der Hausgemeinschaft bleibt. Hier ist die Teilungserklärung wichtig, wie die Stimmverteilung erfolgt. Ob jede Partei ein Stimmrecht hat oder jeder Eigentümer selbst nur 1. Im 1 Fall könnte er alleine alles bestimmen, wenn er 5 von 9 Parteien hält, die 2 Variante würde ihn aber auch massiv benachteiligen, wenn ihn zwar über die Hälfte gehört, aber auf euch angewiesen ist.

Einblicke in Wirtschaftspläne, Baujahr etc. habe ich mir notiert, werde ich anfragen.

Ohne Hausgemeinschaft gibt es das alles nicht

Den Preis den er mir dann per Taschenrechner genannt hat sehe ich so nicht, muss aber ehrlicherweise auch sagen - hier werde ich meine Hausbank interviewen und mir einen Unabhängigen suchen (wen?) in meine Wohnung lassen der die taxiert.
Wir wären bei diesem mündlich vorgeschlangene Preis bei ~290 x Kaltmiete. Ich sehe das ganze eher bei 240 x Kaltmiete.
Die Unterlagen werden mir laut Vermieter zur Verfügung gestellt, der Sachbearbeiter wurde mir genannt der auch bei meiner Bank dann Zugriff hätte.
Den Preis kann man immer verhandeln. 240 Kaltmieten ist schon ein vernünftiger Preis. Du solltest rausbekommen, was ähnliche Objekte kosten und dann gucken, was eigentlich bei dir in der Bude gemacht werden müsste. Elektrik, Fenster, Bad sind da die 3 großen Posten. Wenn alles 3 in diesen Jahrtausend mal was ernsthaftes passiert ist, wäre das nett. Elektrik von 1960 muss mal erneuert werden, das kostet für ne 3 Zimmer Bude locker 15k, neue Fenster ebenfalls so 15k und neues Bad ab 25k. So kann man den Kaufpreis natürlich drücken.

Dadurch entsteht hier bei mir natürlich auch ein gewisses Unbehagen was der Sache nicht förderlich ist, denn einen Auszug hatte ich eigentlich nicht geplant.
Wenn du nicht kaufst, wird sich ja erstmal nichts ändern. Erstmal muss er jemanden finden, der die Hütte von 1960 kaufen will. Dann muss ihn klar sein, das er Teile des Hauses nicht so ohne weiteres einfach verkaufen kann. Dann wird er merken, das es für ihn teuer wird. Die Teilungserklärung ist ganz alleine sein Teil, denn er ist ja jetzt Eigentümer.

Eigenbedarf Anmelden ist auch quatsch. Niemand kauft so eine Bude, um dort selbst einzuziehen. Selbst dann wird es nicht einfach, in allen anderen Fällen quasi unmöglich. Wenn du nicht kaufen willst, wäre ggf. der Abschluss einer Rechtsschutz für Mietrecht eine sehr gute Idee.

Bitte kauf die Bude nicht nur deshalb, weil dir die Wohnung gefällt und du Angst hast, aus der Bude zu fliegen. Die Wohnung ist ein ernsthafter Klotz und der jetzige Vermieter bleibt auch danach noch immer ein Teil von dir, solange er Teile des Hauses hält. Also auch beim Kauf immer nett bleiben :)
 
Ob die Bude nun 240 oder 250 oder 260k kostet, ist am Ende nicht DAS Kaufkriterium.

Wenn es keine Teilungserklärung gibt, dann stimmt die Aussage. Die Teilungserklärung wird richtig saftig teuer. Wahrscheinlich will er am Ende dann doch eher komplett verkaufen oder lässt es ganz sein.

Also im Vergleich zu den 20k Kaufpreisdifferenz ist die Teilungserklärung doch Peanuts.
 
Vielen Dank! Ich werde berichten, es ist einfach sehr viel, mit dem ich mich nun beschäftige, da sind alle bisherigen Antworten hier eine große Hilfe!
Eigentum verpflichtet halt...
 
Ihr reitet viel zu stark auf diesen Vorkaufsrecht rum. Es ist am Ende doch völlig egal. Innerhalb dieser 2 Wochen ist es doch absolut kein Problem sich zu überlegen, OB man überhaupt die Bude kaufen wollen möchte, oder nicht. Wenn ja, kann man ja weiter gucken, ob die Bank einen Geld gibt (bei 20 Jahren in einer Bude ganz bestimmt) und wie die weitere Lage ist. Solange man keinen Notar bestellt (oder einen Kredit unterschreibt), kostet der ganze Spaß auch nichts. Ob die Bude in einen vernünftigen Zustand ist, sollte man nach einigen Jahren drin wohnen schon grob Wissen. Ob die Bude nun 240 oder 250 oder 260k kostet, ist am Ende nicht DAS Kaufkriterium.

Nun, wenn ein Vorkaufsrecht bestünde, hätte der neue Käufer potentiell seine Rechte beschnitten und genau davor würde ich jeden warnen wollen.

Das Haus hat aktuell keine Teilungserklärung und damit keine Hausgemeinschaft? Heißt, alles gehört 1 Person? Dann MUSS das vor dem Verkauf erstmal passieren und das wird dann auch richtig teuer für den Verkäufer. Ohne Teilungserklärung ist kein Teilverkauf möglich! Sicher, das es keine Teilungserklärung gibt?

Den Satz von ihm habe ich übersehen. Wenn das ein MFH ist und es in einem Stück verkauft wurde, besteht natürlich kein Vorkaufsrecht. Wenn es der Käufer aber umwandelt und dann verkaufen möchte, bestünde eins.
 
Eine "mit Mietern belastete" Immobilie bringt beim Verkauf an einen Investor teilweise 20% weniger, als man von einem privaten "Selbstnutzer" erhalten kann.
Soetwas interessiert einen Hausflipper natürlich nicht, dort ist nur der Ertrag nach Steuern interessant.
 
Am Ende interessiert eigentlich jeden nur die Rendite, ob selbst genutzt oder nicht. Auch als selbst genutzte Bude will man doch irgendwie einen Gewinn daraus ziehen. Alte Mietverträge schmelzen den Verkaufspreis enorm. Deshalb steht im Inserat auch immer die aktuelle Kaltmiete drin. Und die mal 240-250 rum und mehr gibt es normal einfach nicht zu holen. Bei Buden mit Renovierungsstau auch eher 200, im Neubau 300+.

Nun, wenn ein Vorkaufsrecht bestünde, hätte der neue Käufer potentiell seine Rechte beschnitten und genau davor würde ich jeden warnen wollen.
Schon klar. Die grundsätzliche Frage ist aber trotzdem erstmal, ob man überhaupt kaufen wollen würde, völlig davon ab, ob man Vorkaufsrecht hat oder nicht und was das eigentlich bedeutet. Wenn man die Bude wirklich will, dann kann man sich auch näher informieren, inwieweit das mit den Vorkaufsrecht wirklich ist. So ganz einfach ist die ganze Sache nämlich auch nicht. Und verschenkt wird hier auch nichts. Da ist der Eigentümer nämlich nicht zu verpflichtet. Außerdem gilt das Vorkaufrecht häufig auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Ansonsten spekulieren wir hier massiv, weil selbst ihn nicht klar ist, was das ganze da eigentlich wird. Und dann gibt er ja auch keine Details bekannt. Größe Preis, Lage usw... Je mehr man hat, desto besser die Aussagen. Aktuell ist das einfach mal ins blaue Schießen.

Meine Vermutung ist, das er eigentlich gar nicht kaufen will, möchte aber auch nicht ausziehen und hat angst um seine Wohnung.

Und da sind wir dann wieder bei meinen Tipp:

Wenn du nicht kaufen willst, wäre ggf. der Abschluss einer Rechtsschutz für Mietrecht eine sehr gute Idee.

Mit der Rechtschutz kannst du dann Mieterhöhungen dann prüfen, ggf. gegen an gehen.

Also im Vergleich zu den 20k Kaufpreisdifferenz ist die Teilungserklärung doch Peanuts.

Die Preise fallen pro Wohnung ein. Das wird locker 5 Stellig der ganze Spaß. Wenn man mit der Teilung anfängt, kann man ja nicht ein Teil teilen, sondern dann alles auf einmal. Und ab dann MUSS man auch einen Verwalter haben. Macht man das nicht selbst, kostet das auch richtig Geld. Und selbst machen geht eigentlich nur, solange man alle Anteile hält. Sobald jemand anderes dabei ist, kann er das auch ablehnen, bzw. eine Neuwahl verlangen und wenn dann mehrere Stimmen zu einen echten Verwalter (Firma) wollen, wird die Miete mal fix ganz schön gekürzt. Wir zahlen aktuell 40€ Verwalter pro Monat und Partei.
 
Die grundsätzliche Frage ist aber trotzdem erstmal, ob man überhaupt kaufen wollen würde, völlig davon ab, ob man Vorkaufsrecht hat oder nicht und was das eigentlich bedeutet. Wenn man die Bude wirklich will, dann kann man sich auch näher informieren, inwieweit das mit den Vorkaufsrecht wirklich ist. So ganz einfach ist die ganze Sache nämlich auch nicht

Völlig klar, bin da bei dir. Nur wäre hier (oder überall anders) ein potentielles Vorkaufsrecht eben genau erst die Option, kaufen zu können, woraufhin man erst ins überlegen kommt.

Ich habe mir die Frage hier heute auch mal hypothetisch gestellt, aber da hier kein Verkauf stattfindet, ist das nicht mehr als ein "mal drüber nachdenken, wie es wäre". Konkret wird es erst, wenn ich ein Vorkaufsrecht hätte.
 
Die Preise fallen pro Wohnung ein. Das wird locker 5 Stellig der ganze Spaß.

Ich bin mir echt unsicher, ob das so stimmt. Wir haben in der Familie ein Mehrfamilienhaus, das in 8 Wohneinheiten aufgeteilt wurde. Es waren keine Umbauten erforderlich und die Gesamtkosten (Immobilienwert geschätzt ~1Mio.) lagen bei etwas über 7000€.
Notar, Grundbuch und Abgeschlossenheitsbescheingung fielen fürs gesamte Objekt einmalig! an nicht pro Wohnung.
Das teure war der Architekt, dessen Kosten von der Anzahl der Einheiten indirekt - durch die Fläche beeinflusst wurde.

Wenn man das jetzt auf die einzelnen Wohnungen aufteilt ist es doch sehr human.
 
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