seelenkrank
Urgestein
Loch in die Wand und Edelstahlkamin an die Fassade und fertig...
(Wenn kein freier Kamin verfügbar is).
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Beim Schornsteinfeger brauchst du keine bedenken haben, der wird dir das schon abnehmen, und wen nicht, dann suchst du dir einen anderen.
Hätte ich die Möglichkeit hier, würde ich aber auch sofort wieder einen Kamin einbauen.
Ich habe Vergleichspreise durch Suchen in den letzten Monaten, da der Eigentümerwechsel meine Nachbarn und mich dazu bewegte zu schauen.
Es wurde ein Preis in den Raum gestellt, der im mittleren Drittel der Vergleichspreise liegt.
Allerdings alles auf Verhandlungsbasis, da lässt sich noch was machen.
@Icke das Interesse wurde bekundet, allerdings unter Vorbehalt der Informationsbeschaffung und Bankberatung.
@plutoniumsulfat Der neue Eigentümer hat das Haus mit mehreren Parteien übernommen, seinen Kaufpreis wollte er nicht nennen.
Um dieser Pflicht gerecht zu werden, muss der Mieter über den gesamten Inhalt des Kaufvertrages informiert werden – in der Regel ist hierfür die Übersendung einer Kopie des Kaufvertrages an den Mieter zwingend erforderlich.
Naja spätestens wenn die Bude inseriert wird, wirst du deren Preis ja sehen. Damit das Vorkaufsrecht erfüllt werden kann, muss der Verkäufer natürlich schon seine Preisvorstellung nennen. Wir sind doch nur auf dem Basar mit der "was sind Sie denn bereit zu zahlen" Methode, welche sowieso nie klappt, da man einfach viel zu tief ansetzt.Alles andere würde ja nur dazu führen, dass der neue Eigentümer den Preis absurd hoch ansetzt, damit der Mieter vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.
Für die nächsten 14 Tage haben wir Mieter jetzt mündlich gesagt bekommen:
"Ihr habt Vorkaufsrecht."
schichtel-partner.de
3. Frist zur Entscheidung
Bei Grundstücken und Wohnungen beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich zwei Monate. Beim öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrecht ist eine längere Frist von drei Monaten vorgesehen.
Die muss durch diese Teilverkäufe eh gebildet werden. Mit allen Hausverwalter und Co Folgen.Und es ohne Eigentümergemeinschaft dann nichts wird?
Wir hatten bei unserer Hauskaufnummer nen Bausachverständigen beauftragt. Hatte uns bei zwei infrage kommenden Einfamilienhäusern je ca. 900 bis 1000 € gekostet. Keine Ahnung, was die bei Wohnungen aufrufen. Letztlich müssten sie ja auch teils die restliche Substanz des MFH bewerten. Vielleicht einfach mal 1-2 in Deiner Region unverbindlich anfragen:und mir einen Unabhängigen suchen
@plutoniumsulfat der alte Besitzer hat bei mehreren Nachfragen durch andere Parteien und mich immer die Möglichkeit ausgeschlossen die Wohnungen zu übernehmen.
Es gab vor dem Eigentümerwechsel keinerlei Beteiligung oder Frage an die bisherigen Mieter ob dort Interesse bestehen würde. Im Gegenteil wurde abgelehnt und darauf verwiesen die Immobilie nicht zu zerschlagen und unnötig für einzelne Parteien zu verteuern - es sollte günstig bleiben.
Das der neue Vermieter natürlich erstmal die Kaltmiete hochschrauben möchte und mit Zahlen um sich wirft wo einem als langjähriger Mieter schlecht werden kann... ja, wurde vom alten Besitzer verneint, der neue machts trotzdem - aber gleichzeitig bietet er an einen Kaufpreis zu finden mit dem er und ich leben können. Was auch immer das bedeutet.
Nach dem Gespräch drehte sich dann aber auch erstmal mein Kopf.
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Vorkaufsrecht des Mieters: Rechte und Pflichten im Detail
Das Vorkaufsrecht des Mieters - Rechte und Pflichten im Detail. Umfassender Artikel zur rechtlichen Situation für Mieter und Vermieter.kanzlei-herfurtner.de
Informationsrecht des Mieters
Zu den wichtigsten Rechten gehört das Informationsrecht des Mieters. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Mieter über den Verkaufsfall und die Modalitäten des Verkaufs umfassend zu informieren. Das bedeutet, dass der Vermieter dem Mieter den gesamten Kaufvertrag vorlegen muss. Nur so kann der Mieter eine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob er sein Vorkaufsrecht ausüben möchte oder nicht.
- Bereitstellung des gesamten Kaufvertrages.
- Offenlegung aller Verkaufsmodalitäten und -bedingungen.
- Information über den geplanten Verkauf und den Kaufpreis.
Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts
Ein weiteres wichtiges Recht des Mieters ist die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Nach Erhalt der vollständigen Informationen über den Verkaufsfall hat der Mieter zwei Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Mieter der vollständige Kaufvertrag vorgelegt wurde. Innerhalb dieser Frist muss der Mieter schriftlich erklären, dass er sein Vorkaufsrecht ausüben möchte.
Gleichwertiger Kaufvertrag
Wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt, tritt er in den bestehenden Kaufvertrag mit denselben Bedingungen und Konditionen ein, die auch für den Dritten gelten würden. Das bedeutet, dass der Mieter keinen nachteiligen oder vorteilhaften Vertrag aushandeln kann – er übernimmt den Vertrag zu den bereits vereinbarten Bedingungen. Dies gewährleistet einen fairen und transparenten Prozess sowohl für den Mieter als auch für den ursprünglichen Käufer.
Wichtige Rechte zusammengefasst:
- Recht auf detaillierte Informationen über den Verkaufsfall.
- Zwei Monate Frist zur Entscheidungsfindung.
- Übernahme des Kaufvertrages zu gleichen Konditionen.
Das Haus hat aktuell keine Teilungserklärung und damit keine Hausgemeinschaft? Heißt, alles gehört 1 Person? Dann MUSS das vor dem Verkauf erstmal passieren und das wird dann auch richtig teuer für den Verkäufer. Ohne Teilungserklärung ist kein Teilverkauf möglich! Sicher, das es keine Teilungserklärung gibt?@Cyrrel ich habe bisher kein Dokument, der neue Vermieter hat sich im persönlichen Gespräch vorgestellt und dabei gedropt das er plant einzelne Wohnungen in Eigentum umzuwandeln.
Das Haus ist 60 Jahre alt, dieHeizung, Anlage mit neuem Brenner, aber altem Kessel, Ölheizung. Dach -angeblich- in Ordnung. Aber außer das es die letzten Jahre immer mal wieder teilsaniert wurde -nie komplett neu gemacht- weiß ich da nicht mehr. Es ist leider nicht ohne weiteres Möglich den Dachboden ohne Schutzkleidung zu betreten, da der 30cm mit Glaswolle befüllt ist.
Das letzte Mal als ich "oben" war, war die Dachstruktur in Ordnung, aber auch schon 2 Jahre her.
Wenn es keine Teilungserklärung gibt, dann stimmt die Aussage. Die Teilungserklärung wird richtig saftig teuer. Wahrscheinlich will er am Ende dann doch eher komplett verkaufen oder lässt es ganz sein.Im Gegenteil wurde abgelehnt und darauf verwiesen die Immobilie nicht zu zerschlagen und unnötig für einzelne Parteien zu verteuern - es sollte günstig bleiben.
Das würde dann danach heißen, das dein jetziger Vermieter danach dann auch ein Miteigentümer im Sinne der Hausgemeinschaft bleibt. Hier ist die Teilungserklärung wichtig, wie die Stimmverteilung erfolgt. Ob jede Partei ein Stimmrecht hat oder jeder Eigentümer selbst nur 1. Im 1 Fall könnte er alleine alles bestimmen, wenn er 5 von 9 Parteien hält, die 2 Variante würde ihn aber auch massiv benachteiligen, wenn ihn zwar über die Hälfte gehört, aber auf euch angewiesen ist.Es stand dabei im Raum ungefähr 3-5 von 9 Wohneinheiten zu verkaufen, je nachdem wie die bisherigen Mieter reagieren.
Einblicke in Wirtschaftspläne, Baujahr etc. habe ich mir notiert, werde ich anfragen.
Den Preis kann man immer verhandeln. 240 Kaltmieten ist schon ein vernünftiger Preis. Du solltest rausbekommen, was ähnliche Objekte kosten und dann gucken, was eigentlich bei dir in der Bude gemacht werden müsste. Elektrik, Fenster, Bad sind da die 3 großen Posten. Wenn alles 3 in diesen Jahrtausend mal was ernsthaftes passiert ist, wäre das nett. Elektrik von 1960 muss mal erneuert werden, das kostet für ne 3 Zimmer Bude locker 15k, neue Fenster ebenfalls so 15k und neues Bad ab 25k. So kann man den Kaufpreis natürlich drücken.Den Preis den er mir dann per Taschenrechner genannt hat sehe ich so nicht, muss aber ehrlicherweise auch sagen - hier werde ich meine Hausbank interviewen und mir einen Unabhängigen suchen (wen?) in meine Wohnung lassen der die taxiert.
Wir wären bei diesem mündlich vorgeschlangene Preis bei ~290 x Kaltmiete. Ich sehe das ganze eher bei 240 x Kaltmiete.
Die Unterlagen werden mir laut Vermieter zur Verfügung gestellt, der Sachbearbeiter wurde mir genannt der auch bei meiner Bank dann Zugriff hätte.
Wenn du nicht kaufst, wird sich ja erstmal nichts ändern. Erstmal muss er jemanden finden, der die Hütte von 1960 kaufen will. Dann muss ihn klar sein, das er Teile des Hauses nicht so ohne weiteres einfach verkaufen kann. Dann wird er merken, das es für ihn teuer wird. Die Teilungserklärung ist ganz alleine sein Teil, denn er ist ja jetzt Eigentümer.Dadurch entsteht hier bei mir natürlich auch ein gewisses Unbehagen was der Sache nicht förderlich ist, denn einen Auszug hatte ich eigentlich nicht geplant.

Ob die Bude nun 240 oder 250 oder 260k kostet, ist am Ende nicht DAS Kaufkriterium.
Wenn es keine Teilungserklärung gibt, dann stimmt die Aussage. Die Teilungserklärung wird richtig saftig teuer. Wahrscheinlich will er am Ende dann doch eher komplett verkaufen oder lässt es ganz sein.
Ihr reitet viel zu stark auf diesen Vorkaufsrecht rum. Es ist am Ende doch völlig egal. Innerhalb dieser 2 Wochen ist es doch absolut kein Problem sich zu überlegen, OB man überhaupt die Bude kaufen wollen möchte, oder nicht. Wenn ja, kann man ja weiter gucken, ob die Bank einen Geld gibt (bei 20 Jahren in einer Bude ganz bestimmt) und wie die weitere Lage ist. Solange man keinen Notar bestellt (oder einen Kredit unterschreibt), kostet der ganze Spaß auch nichts. Ob die Bude in einen vernünftigen Zustand ist, sollte man nach einigen Jahren drin wohnen schon grob Wissen. Ob die Bude nun 240 oder 250 oder 260k kostet, ist am Ende nicht DAS Kaufkriterium.
Das Haus hat aktuell keine Teilungserklärung und damit keine Hausgemeinschaft? Heißt, alles gehört 1 Person? Dann MUSS das vor dem Verkauf erstmal passieren und das wird dann auch richtig teuer für den Verkäufer. Ohne Teilungserklärung ist kein Teilverkauf möglich! Sicher, das es keine Teilungserklärung gibt?
Schon klar. Die grundsätzliche Frage ist aber trotzdem erstmal, ob man überhaupt kaufen wollen würde, völlig davon ab, ob man Vorkaufsrecht hat oder nicht und was das eigentlich bedeutet. Wenn man die Bude wirklich will, dann kann man sich auch näher informieren, inwieweit das mit den Vorkaufsrecht wirklich ist. So ganz einfach ist die ganze Sache nämlich auch nicht. Und verschenkt wird hier auch nichts. Da ist der Eigentümer nämlich nicht zu verpflichtet. Außerdem gilt das Vorkaufrecht häufig auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen.Nun, wenn ein Vorkaufsrecht bestünde, hätte der neue Käufer potentiell seine Rechte beschnitten und genau davor würde ich jeden warnen wollen.
Wenn du nicht kaufen willst, wäre ggf. der Abschluss einer Rechtsschutz für Mietrecht eine sehr gute Idee.
Also im Vergleich zu den 20k Kaufpreisdifferenz ist die Teilungserklärung doch Peanuts.
Die grundsätzliche Frage ist aber trotzdem erstmal, ob man überhaupt kaufen wollen würde, völlig davon ab, ob man Vorkaufsrecht hat oder nicht und was das eigentlich bedeutet. Wenn man die Bude wirklich will, dann kann man sich auch näher informieren, inwieweit das mit den Vorkaufsrecht wirklich ist. So ganz einfach ist die ganze Sache nämlich auch nicht
Die Preise fallen pro Wohnung ein. Das wird locker 5 Stellig der ganze Spaß.