BGH-Urteil setzt höhere Anforderungen: Quellen-TKÜ darf nicht gesamten Chat-Verlauf auswerten

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Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Bewertung von Chatüberwachungen durch Ermittlungsbehörden neu definiert und damit den Zugriff auf Nachrichten in Messengerdiensten eingeschränkt. Nach einem aktuellen Beschluss (3 StR 495/25) dürfen Polizeibehörden bei einer sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) künftig nur noch neue Nachrichten auswerten, die nach einer richterlichen Anordnung entstehen. Bereits zuvor gespeicherte Chats auf dem Gerät eines Verdächtigen fallen nicht mehr unter diese Form der Überwachung.
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Bei dieser Verschlüsselungsmethode werden Nachrichten auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Gerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Anbieter der Plattform können die Inhalte während der Übertragung nicht lesen.

Das ist eine glatte Lüge. Zumindest bei Whatsapp werden die Schlüssel beim Anbieter erzeugt und gespeichert. Also hat der im Zweifelsfall auch Zugriff. Vielleicht nich jeder Geheimdienst, aber die "wichtigen" ganz sicher.
 
Bei WhatsApp sollte es hinlänglich bekannt sein, dass seit Einführung der Verschlüsselung der Schlüssel dem Unternehmen bekannt ist, weil es amerikanischen Behörden entschlüsselte Chatverläufe in kurzer Zeit bereitstellen kann (siehe z. B. https://www.stern.de/digital/smartp...en-der-nutzer-quasi-in-echtzeit-30973374.html).

Welcher Messenger eine echte Ende-zu-Ende Verschlüsselung hat erkennt man am besten, wenn eine Regierung versucht, den Anbieter dazu zu zwingen, Chatverläufe im Klartext heraus zu geben, oder sie verbieten/blockieren den Dienst. Jüngstes Beispiel: Telegram in Russland ab 01.04.2026
 
Als ob das einen Unterschied in der Praxis machen würde.
 
Als ob das einen Unterschied in der Praxis machen würde.
Ja, macht es. Für eine Verurteilung muss die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei eine Schuld anhand der vorliegenden Daten nach dem Beschluss der TKÜ nachweisen.

Ich weiß, es ist nicht en Vogue bei all der momentanen Staatsfeindlichkeit (analog zur ebenfalls vorherrschenden Wissenschaftsfeindlichkeit - ein jeder weiß es irgendwie besser, scheint's), aber dem eigentlichen Rechtsstaat vertraue ich da schon noch.
 
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Wird innerhalb der Gruppenmitglieder ausgehandelt. Was bei Theerma / Signal passiert ist wohl eine "Verschleierung" der Identitäten bei der auf dem Server abgelegten Gruppe des Chats.



 
Sofern du überhaupt ein unverschlüsseltes Backup anlegst
Sofern die Schlüssel tatsächlich bei WA vorliegen -> wo wir wieder ->
Ja, aber das ist dann eine Frage der Implementierung, und kein Problem von E2Eencryption. Schlüsselaustausch sicher zu machen ist die ganz hohe Kunst. Hier zeigt sich extrem die alte Regel "Sicherheit ist der Todfeind der Benutzerfreundlichkeit". Wenn dann nebenbei Zugriff für 5eyes rausfällt...
Nichts desto trotz war das eben genau mein Punkt: Keiner der Sätze war falsch und erst recht keine Lüge. Jemanden anderen der Lüge bezichtigen obwohl man es besser weiß entpsricht dem Straftatbestand der Verleumdung.
 
Ja, macht es. Für eine Verurteilung muss die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei eine Schuld anhand der vorliegenden Daten nach dem Beschluss der TKÜ nachweisen.

Ich weiß, es ist nicht en Vogue bei all der momentanen Staatsfeindlichkeit (analog zur ebenfalls vorherrschenden Wissenschaftsfeindlichkeit - ein jeder weiß es irgendwie besser, scheint's), aber dem eigentlichen Rechtsstaat vertraue ich da schon noch.
Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden.
Nur weil die Regierung sich für den Staat hält, ist Regierungskritik noch lange keine Staatskritik. Eine Staatsfeindlichkeit, wie auch eine Wissenschaftsfeindlichkeit gibt es praktisch nicht. Beides sind dümmliche Regierungsnarrative.
 
Dann basiert es auf einem dümmlichen Regierungsnarrativ, wenn z.B. eine Frau von Storch behauptet, der Klimawandel werde von der Sonne verursacht, verstehe.

Aber gut zu wissen, danke.
 
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