kachiri
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Also beim Lesen hier bin ich ja leicht amüsiert. Es ist ja scheinbar nicht einmal ein Mangel nachweisbar. Wie man da auf das Thema "Beweislastumkehr" kommt, verstehe ich nicht. Die greift doch noch gar nicht. Wir können auf den Bildern nichts erkennen und die Werkstatt beim Blick auf das vor sich liegende Board auch nicht.
Kommt dann natürlich auch wieder darauf an, wie die Fehlerbeschreibung war. Aber ich gehe mal davon aus, dass man das Problem auch beim Namen benennt: Grafikkarte läuft nur mit einem Bruchteil der Lanes, vermutlich aufgrund defekter CPU-Anbindung.
Das wird dann getestet: PINs alle wie sie sein sollte oder zumindest mal im Toleranzbereich. Eigene GPU eingebaut, Fehler auch nicht nachvollziehbar. Und dann sind wir bei: Kein Mangel erkennbar.
Der Händler ist nicht in der Pflicht das Setup des Kunden mit seiner Hardware zu testen sondern nur die von ihm laut Kunden scheinbar mangelhaft gelieferte Hardware-Komponente. Und dieser Mangel kann hier aber scheinbar nicht reproduziert werden. Und damit sind wir noch gar nicht beim Thema "Beweislastumkehr". Ich wiederhole: Wenn ein Mangel vorhanden ist, dass ist die Grundvoraussetzung, dann müsste der Händler ggfs. nachweisen, wenn er den Anspruch ablehnen möchte, dass der Mangel erst durch den Kunden entstanden ist.
Aber auf Hersteller und Händler zu schimpfen ist natürlich immer einfach. Und welche "Rechte" man hat, kennt man dann nur zu gut. Wenn das bei "Pflichten" nur auch so wäre...
Kommt dann natürlich auch wieder darauf an, wie die Fehlerbeschreibung war. Aber ich gehe mal davon aus, dass man das Problem auch beim Namen benennt: Grafikkarte läuft nur mit einem Bruchteil der Lanes, vermutlich aufgrund defekter CPU-Anbindung.
Das wird dann getestet: PINs alle wie sie sein sollte oder zumindest mal im Toleranzbereich. Eigene GPU eingebaut, Fehler auch nicht nachvollziehbar. Und dann sind wir bei: Kein Mangel erkennbar.
Der Händler ist nicht in der Pflicht das Setup des Kunden mit seiner Hardware zu testen sondern nur die von ihm laut Kunden scheinbar mangelhaft gelieferte Hardware-Komponente. Und dieser Mangel kann hier aber scheinbar nicht reproduziert werden. Und damit sind wir noch gar nicht beim Thema "Beweislastumkehr". Ich wiederhole: Wenn ein Mangel vorhanden ist, dass ist die Grundvoraussetzung, dann müsste der Händler ggfs. nachweisen, wenn er den Anspruch ablehnen möchte, dass der Mangel erst durch den Kunden entstanden ist.
Aber auf Hersteller und Händler zu schimpfen ist natürlich immer einfach. Und welche "Rechte" man hat, kennt man dann nur zu gut. Wenn das bei "Pflichten" nur auch so wäre...

sind ja ohne korrekte Abstützung prädestiniert für Ausfälle.

