Autonomes- & Teil- Autonomes Fahren in Europa

BUG.

Urgestein
Thread Starter
Mitglied seit
22.01.2005
Beiträge
988
Ort
BW
Einleitung zum Diskussionsthread: Autonomes & Teil-Autonomes Fahren in Europa – Systeme verschiedener Hersteller

Autonomes und teil-autonomes Fahren entwickelt sich in Europa stetig weiter. Zahlreiche Hersteller bieten bereits Assistenz- und Autonomie-Systeme an, die – abhängig von EU-Vorgaben und nationalen Zulassungen – unterschiedlich weitreichende Funktionen ermöglichen. Dieser Thread soll einen leicht verständlichen Überblick über die in Europa verfügbaren Systeme schaffen und zum Austausch eigener Erfahrungen und Einschätzungen einladen. Hinweis: Mit der Verordnung (EU) 2018/858 gibt es seit einiger Zeit einen klaren Rahmen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und technischen Einheiten. Gerade neue Technologien, die über bestehende Normen hinausgehen — etwa teil- oder vollautonome Fahrfunktionen — können über Artikel 39 dieser Verordnung genehmigt werden. Dieser rechtliche Mechanismus ist besonders relevant für Automobilhersteller, die mit modernen Autonomie- oder Assistenzsystemen experimentieren und diese in Europa zulassen wollen — bevor die klassischen Vorschriften entsprechend angepasst sind.

Übersicht der relevanten Systeme für Europa:
  • Audi: Adaptive Drive Assist
  • BMW: Driving Assistant, Driving Assistant Professional
  • Ford: BlueCruise (in mehreren EU-Ländern verfügbar)
  • Hyundai / Kia / Genesis: Highway Driving Assist (HDA / HDA2)
  • Mercedes-Benz: Drive Pilot (Level 3 in Deutschland zugelassen), Distronic/Driving Assistance Package
  • Polestar / Volvo: Pilot Assist, Highway Assist
  • Tesla: Autopilot, Enhanced Autopilot (*FSD bis jetzt nur eingeschränkt in der EU freigegeben, Änderung über Artikel 39 ab 2026 möglich).
  • Volkswagen-Konzern (VW, Skoda, Cupra, Seat): Travel Assist
  • COMMAI / OpenPilot: Open-Source-Software mit ADAS Basis um Fahrzeuge mit dem OpenPilot nachzurüsten
Wie zuverlässig sind diese Systeme im Alltag und bei unterschiedlichen Wetter Bedingungen? Welche Einschränkungen gibt es durch EU-Regulatorik und nationale Gesetzgebung? Und wie unterscheiden sich die verschiedenen Ansätze der Hersteller?

Ich freue mich auf eure Erfahrungen, Einschätzungen und eine lebhafte Diskussion! Es dürfen gern auch Video Clips geteilt werden, welche das System demonstrieren!
Es soll hier nicht um die primitive Assistenzsysteme gehen wie Start-Stop, Geschwindigkeitswarner, ACC (Adaptive Cruise Control), ISA (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent), Schildererkennung, Licht- oder Scheibenwischer Assistent, sondern eher um die Systeme, die auch z.B. automatisierte Spurwechsel beherrschen und eine Rettungsgasse bilden können also alles ab L2+ und höher.

Begrifflichkeiten: ADAS, DCAS, SIM, GRVA, UNECE, .... und um was geht es hierbei.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich bin selber etwas vorbelastet, meine eigenen Erfahrungen basieren auf dem Tesla AutoPilot -> AP1.0 (ab 2014) und AP3.0 (ab 2018) sowie dem COMMAI Produkt OpenPilot. In den Fahrzeugen des Arbeitgebers (eher VAG Lastig aber gibt auch ABM und Opel) kommt gelegentlich auch der Travel Assist zum Einsatz. Privat bin ich aber die letzten Jahre eher mit der Marke mit dem T unterwegs.

Tesla bereitet aktuell die Einführung von überwachten Selbst Fahren (sFSD) in der EU über den Artikel 39 vor. Erste Videos von Kunden auf dem Beifahrersitz sind aus FR, I und DE seit heute online.

Ich bin kein Fan des Kanals EFIEBER, aber er hat ein recht gut Dokumentiertes Video gemacht:


Es gibt aktuell auch noch nicht so viele Quellen, bin mir aber sicher, es gibt noch weitere gute. Hinweis: Das ist aktuell nur eine Preview für geschultes Personal und einer geschlossenen Nutzergruppe. Für Endkunden gibt es das Produkt im Moment noch nicht in Europa! Man strebt aber eine Zulassung für Februar 2026 über die RDW (das ist das Niederländische KBA) an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Das Thema ist spannend, aber es gibt noch so viele Probleme zu lösen. Selbst bei Tesla die mit FSD wohl am Weitesten sind. https://x.com/Project_RCC/status/1993888577026138141

In Deutschland sehe ich autonomes Fahren eher im ÖPNV Bereich, bzw. ist ja auch schon für Level 4 freigegeben. https://www.heise.de/news/Autonomes...-zum-Testbetrieb-in-Deutschland-11076433.html

csm_HOLON_Mover_front_23a1610f93.jpg
csm_Interior.urban_9cf7feb35b.png


"Meilenstein für die Einführung autonomer Mobilität im ÖPNV"​

Holon-Manager Flavio Friesen sagte, die bundesweite Genehmigung für die Erprobung des autonomen Level-4 Shuttles sei ein Meilenstein für die Einführung autonomer Mobilität im ÖPNV. "Die Genehmigung des KBA bereitet den Weg für autonome Transportlösungen in Deutschland und zeigt: Unser Fahrzeugsystem überzeugt sowohl technisch als auch regulatorisch. Wir gehen mit großen Schritten auf eine neue Ära der Mobilität zu."
 
Autopilot, Enhanced Autopilot (*FSD bis jetzt nur eingeschränkt in der EU freigegeben, Änderung über Artikel 39 ab 2026 möglich).
Was bedeutet das genau? Was ist Artikel 39?
 
Gerade neue Technologien, die über bestehende Normen hinausgehen — etwa teil- oder vollautonome Fahrfunktionen — können über Artikel 39 dieser Verordnung genehmigt werden. Dieser rechtliche Mechanismus ist besonders relevant für Automobilhersteller, die mit modernen Autonomie- oder Assistenzsystemen experimentieren und diese in Europa zulassen wollen
Hatte es im Einganspost schon stark verkürzt zusammen gefasst. Reicht dir das so? Sonnst such ich das Änderungs Protokoll der letzten ADAS Task Force nochmal heraus.
 
Was bedeutet das genau? Was ist Artikel 39?
Eine google suche führte mich zu Auto, Motor, Sport, in dem Artikel steht:
"Artikel 39" ist dabei keine gesetzliche Norm, sondern eine Bezeichnung für Verfahren im UN‑System zur Fahrzeugregulierung (UNECE/WP.29)

Warum UNECE/WP.29 scheinbar auch als Artikel 39 bezeichnet werden kann hab ich nicht versanden/nichts zu rausbekommen. Auf der Website zum Verfahren Norm stehen keine Artikel.
 
Ich hab jetzt mal die Ki gefragt, ist im Grunde eie freiwillige Regelung (die Staaten nicht übernehmen müssen) der UN für das Thema Cybersicherheit und Softwareupdates.

Diese soll auch die Verkehrssicherheit verbessern, den Umweltschutz fördern und den internationalen Automobilmarkt besser integrieren.

Aber ob man damit ein nach anderen Regelungen nicht zertifizierbares System in einen Markt drücken kann, wage ich zu bezweifeln. Außer diese wird irgendwann doch zur Pflicht.
 

die Karre fährt einfach mal durch München durch. Echt wild das zu sehen finde ich
 
Warum UNECE/WP.29 scheinbar auch als Artikel 39 bezeichnet werden kann hab ich nicht versanden/nichts zu rausbekommen. Auf der Website zum Verfahren Norm stehen keine Artikel.
Artikel 39 beschreibt wohl einen Zulassungspfad für neue Technologien (Exemptions for new technologies or new concepts), die über bestehende Normen hinausgehen, ich habe folgendes dazu gefunden: Der EU-Zulassungspfad läuft über Art. 39 VO (EU) 2018/858 via nationale Behörde (z. B. RDW/NL). Im TCMV-Protokoll vom 17.06.2025 ist unter AOB vermerkt, dass die Genehmigungsfähigkeit eines Art-39-Antrags geprüft wird (ohne Details). --> https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/858/2024-07-01/eng

Article 39

Exemptions for new technologies or new concepts
1.
The manufacturer may apply for an EU type-approval in respect of a type of vehicle, system, component or separate technical unit that incorporates new technologies or new concepts that are incompatible with one or more regulatory acts listed in Annex II.
2.
The approval authority shall grant the EU type-approval referred to in paragraph 1 where all of the following conditions are met:
(a)
the application for the EU type-approval states the reasons why the new technologies or new concepts make the vehicles, systems, components or separate technical units incompatible with one or more regulatory acts listed in Annex II;
(b)
the application for the EU type-approval describes the safety and environmental implications of the new technology or new concept and the measures taken in order to ensure at least an equivalent level of safety and environmental protection to that provided by the requirements in respect of which an exemption is sought;
(c)
test descriptions and results are presented proving that the condition in point (b) is met.
3.
The granting of EU type-approvals exempting new technologies or new concepts shall be subject to the authorisation by the Commission.
The Commission shall adopt implementing acts to decide whether to grant the authorisation referred to in the first subparagraph of this paragraph. Those implementing acts shall be adopted in accordance with the examination procedure referred to in Article 83(2).

4.
Pending adoption of implementing acts referred to in paragraph 3, the approval authority may grant a provisional EU type-approval, valid only in the territory of the Member State of that approval authority, in respect of a type of vehicle covered by the exemption sought. The approval authority shall inform the Commission and the other Member States thereof without delay by means of a file containing the information referred to in paragraph 2.
The provisional nature and the limited territorial validity of the EU type-approval shall be apparent from the heading of the EU type-approval certificate and the heading of the certificate of conformity.

5.
Approval authorities of other Member States may accept the provisional EU type-approval referred to in paragraph 4 within their territory, provided they inform the approval authority that granted the provisional EU type-approval of their acceptance in writing.
6.
Where appropriate, the implementing acts referred to in paragraph 3 shall specify whether authorisations are subject to any restrictions, in particular with regard to the maximum number of vehicles covered. In all cases, the EU type-approval shall be valid for at least 36 months.
7.
Where the Commission adopts implementing acts referred to in paragraph 3 to refuse to grant the authorisations, the approval authority shall immediately inform the holder of the provisional EU type-approval referred to in paragraph 4 that the provisional EU type-approval approval shall be revoked six months after the date of the implementing act.
However, vehicles that have been manufactured in conformity with the provisional EU type-approval before it ceased to be valid may be placed on the market, be registered or enter into service in any Member State that has accepted the provisional EU type-approval in accordance with paragraph 5.
 
die Karre fährt einfach mal durch München durch. Echt wild das zu sehen finde ich
Machen die das immer noch nur mit Kameras? Wird geil, wenn da jemand einen Tunnel an die Wand malt und das Ding voll dagegen fährt :d
 
Schwäbische Alb & Dorfstraßen
Eher unspektakulär langweilig, es funktioniert einfach.

Es gibt inzwischen sogar bei eher Tesla skeptischen Medien positives Feedback.
Bild / Autobild, Golem, etc..
 

Hier sind viele Ausschnitte zu sehen, sowohl USA als auch EU. Finde das ist eine ganz gute Zusammenstellung, bis auf das unnötige gebashe zum Schluss.

Machen die das immer noch nur mit Kameras? Wird geil, wenn da jemand einen Tunnel an die Wand malt und das Ding voll dagegen fährt :d

Sowas dürfte für die FSD kein Problem sein. Die Verarbeitung finden auf auf der Ebene der Rohdaten der Sensorpixel statt, es hat also relativ "wenig" mit der für die Menschen optimierten Darstellung zu tun, z.B. wie die auf dem Monitor. Stark reflektierende Oberflächen stellten ja in der Vergangenheit ein Problem dar, das wurde aber in der V12 schon gefixt. Da war die neue FSD V14 bis jetzt auch komplett unauffällig.
 
BMW Driving Assistant (neue Klasse)

Hyundai / Kia / Genesis: Atria AI - Versuchsträger (Kamara Basiert)
*die Visualisierung erinnert aber imo irgednwie stark an Teslas Ansatz.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh