chefrocker
Neuling
Spätestens wenn ein kleines Kind dabei auf der Strecke bleibt, ist es Beihilfe zum Totschlag. Auch ein Beifahrer hat eine Verpflichtung.
Ähm, Beihilfe zum Totschlag mit Sicherheit nicht. Eine "Verpflichtung" hat der Beifahrer auch nicht.
Allenfalls kommt für den Fahrer fahrlässige Tötung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung unter der Bedingung, dass kein Alkohol im Spiel war, in Betracht.
Gruß,
Chefrocker