Wurde ich etwa geblitzt????

Spätestens wenn ein kleines Kind dabei auf der Strecke bleibt, ist es Beihilfe zum Totschlag. Auch ein Beifahrer hat eine Verpflichtung.

Ähm, Beihilfe zum Totschlag mit Sicherheit nicht. Eine "Verpflichtung" hat der Beifahrer auch nicht.
Allenfalls kommt für den Fahrer fahrlässige Tötung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung unter der Bedingung, dass kein Alkohol im Spiel war, in Betracht.

Gruß,
Chefrocker
 
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In dieser Pauschalität ist das unzutreffend ;)
Der Konsum von Alkohol bedeutet in keinster Weise, dass immer von Vorsatz auszugehen ist :fresse:
 
Kenn diese Dinger auch... die hängen hier in der Gegend rum...

Manchmal sogar mit Zettel drunter geklebt, da steht dann so was wie "Susi 63 km/h" :d
 
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