Simson kommt darauf an wann man seine Pappe gemacht hat, die alten dürfen die noch mit dem Autoführerschein fahren auch wenn die 60 laufen. (Habe ne Schwalbe 😍)
Nö, beim B ist der AM automatisch dabei (*) und mit dem AM darf man eine Simson fahren, obwohl die eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h im Brief stehen hat. Das ist quasi eine Sonderregelung. Man darf auch die alten Roller fahren, die noch 50km/h eingetragen haben. Muss halt nur vor der Führerscheinänderung gebaut (oder zugelassen?) worden sein.
Funfact nebenbei: Die Mindestgeschwindigkeit für Autobahnen wurde von "ab 60km/h" auf "über 60km/h" geändert, weil man sonst mit den DDR-Mopeds auf die Autobahn hätte dürfen.
(*) Genauso war der 4er Führerschein (50er (bezieht sich übrigens auf den Hubraum, nicht auf die Höchstgeschwindigkeit) früher beim 3er (Auto) dabei. Und noch früher war sogar der 1A (125er) beim 3er dabei.
Mit ~6,5PS von LangTuning läuft die gut, das darf aber keiner wissen!

(Sind mehr so 4 ohne laut)
Die dürfteste dann aber mit dem AM nichtmehr fahren, weil der auch auf 4PS begrenzt ist. Da gilt die Sonderregelung/Bestandsschutz afaik nichtmehr, vorallem weil die ja original ohnehin weniger als 4PS hatten.
Edit: Bin mir nichtmehr ganz sicher. Der alte 1A war glaube ich 125ccm ohne Geschwindigkeitsbeschränkung? Mit 16 hat man aber den 1B gemacht (125ccm, maximal 80km/h), der aber automatisch zum 1A wurde, sobald man 18 wurde?
Oder war beim 1A der Hubraum unbeschränkt, aber maximal 34PS, der dann zum (uneingeschänktem) 1er wurde, sobald die Probezeit rumwar?
Edit2: Ich hab damals zum Glück den BE gleich zum B dazu gemacht. Hat damals nur ~300€ mehr gekostet und ganz am Anfang der Führerscheinumstellung war man ohne BE ja noch hart auf 750kg Anhänger beschränkt. Das wurde ja mit diversen Änderungen wieder gelockert. Damit darf ich jetzt aber mit dem BE insgesamt mehr Gewicht bewegen, als ich eigentlich dafür geschult wurde.
