Kostenlose Beratung und Kaufhilfe ist bei Kleinanzeigen nicht gewünscht...

Athires

Neuling
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31.12.2025
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Hallo,

also heute habe ich echt mal den Kopf schütteln müssen. Mein Bruder und ich haben auf Kleinanzeigen eine "Anzeige "gehabt, in dem wir kostenfrei eine Beratung für potenzielle private PC Käufer angeboten haben, potenzielle Kaufangebote zu prüfen, oder auch für Verkäufer eine Bewertung Ihres Systems zu machen. Wir machen das schon seit Jahren, weil wir finden, das es zu viele Betrüger, Skalper und komische Angebote in diesen Systemen unterwegs sind. Leider kann ich euch das Angebot nicht zeigen, aber seid euch sicher, das im Text klar ausgeschlossen ist, das wir etwas verkaufen, oder für den Dienst Geld verlangen. Irgeneinem rechtlich fragwürdigen Anbieter muss das wohl aufgestossen sin, und der hat uns gemeldet, wir würden "Provisionen" verlangen, und so sollen wir nun einen Gewerblichen Account machen... Was abstrus ist.
Will Kleinanzeigen hier absichtlich Kritiker von der Plattform holen, weil sie an den rechtlich fragwürdigen Angeboten auch Geld verdienen?

Deine Anzeige bleibt gelöscht
Hallo,

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit bzw. Dienstleistung um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung ein aussagekräftiges Impressum: - deinen vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname) - komplette postalische Anschrift. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. - eine gültige E-Mail-Adresse - für die schnelle Kontaktaufnahme, beispielsweise: eine Telefonnummer oder Faxnummer Wichtige Hinweise findest du hier: https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe. Zudem möchten wir dich bitten, zur Aktualisierung des Angebotes die Anzeige zu bearbeiten, anstatt sie zu löschen und neu einzustellen. Vielen Dank für dein Verständnis. Mit freundlichen Grüßen XXX

Solltest du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, kannst du folgendermaßen dagegen vorgehen:
Du kannst dich mit deinem Anliegen an eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Zudem steht es dir frei, gegen unsere Entscheidung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Dein Team von Kleinanzeigen
Freu mich von Leuten zu hören, die die gleichen oder ähnlichen Erfahrungen gemacht haben, danke für die netten Hinweise, das ich das hier mit rein bringen soll! Das habe ich wirklich versäumt.
 
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Sehr komisch. Warum beschwert man sich, wenn man ein "sauberes" Anegbot hat...? Wir haben ja nichts anderes gemacht, als unsere Erfahrung an die "unbedarften" Privatleuten zu transportieren?
 
Dienstleistungen darf man nur mit einem gewerblichen Account anbieten.
Private Anzeigen können bei der Überprüfung (wenn das überhaupt gemacht wird) durchrutschen, werden aber dann gelöscht, sobald ein User sie manuell meldet.
Fazit: Beschwer dich nicht.
 
Sehr komisch. Warum beschwert man sich, wenn man ein "sauberes" Anegbot hat...?
Wie in der E-Mail von KA schon stand, das Angebot ist nicht "sauber". Wohl mindestens nach den AGB von Kleinanzeigen nicht.

Man darf keine Dienstleistungen "privat" anbieten. In der E-Mail ist auch mit keinem einzigem Wort erwähnt, ob du das kostenlos anbietest oder Geld dafür verlangen würdest. Das spielt nämlich auch keine Rolle, dein Angebot ist eine Dienstleistung und die darf eben nicht "privat" angeboten werden.

Da hilfts auch nicht, das dein Angebot nett gemeint ist und du denkst du wärst alleine schon dadurch sauber raus, weil du eben kein Geld dafür verlangst.

Ich wäre übrigens auch mit öffentlichen Angeboten so einer Art generell vorsichtig. Da kommt nämlich auch ganz schnell eine Haftungsfrage auf. Wenn du jetzt jemandem irgendwas empfiehlst, der das dann (wo auch immer) kauft und dann funktionierts nicht... im worst case stellt sich sogar noch raus, das du irgendwas empfohlen hast, was nicht zusammen funktioniert, wer ist dann Schuld? Auch wenn du kein Geld verlangst, du hast die Beratung öffentlich angeboten... Du bist hier nach meine Einschätzung, egal ob bezahlt oder unbezahlt, sehr nahe an der Grenze eines gewerblichen Angebots.
Also alleine schon das Angebot auf Kleinanzeigen. Du bewirbst damit deine Dienstleistung ja quasi. Und durch die Anzeige willst du ja bewusst "fremde" Leute ansprechen, alleine das schließt ja schon aus, das die Dienstleistung "privat" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hä? Also bei der Logik ich darf dann auch nicht am Zebrastreifen warten, und alten Menschen über die Straße helfen, weil mir daran etwas liegt, das es anderen gut geht....
Dienstleistungen darf man nur mit einem gewerblichen Account anbieten.
Private Anzeigen können bei der Überprüfung (wenn das überhaupt gemacht wird) durchrutschen, werden aber dann gelöscht, sobald ein User sie manuell meldet.
Fazit: Beschwer dich nicht.
 
Hä? Also bei der Logik ich darf dann auch nicht am Zebrastreifen warten, und alten Menschen über die Straße helfen, weil mir daran etwas liegt, das es anderen gut geht....
Darfst du schon. Aber du darfst keine Flyer verteilen, in denen steht, das du am Montag von 12 bis 14 Uhr an diesem Zebrastreifen stehst um Menschen über die Strasse zu helfen.
 
Wie in der E-Mail von KA schon stand, das Angebot ist nicht "sauber". Wohl mindestens nach den AGB von Kleinanzeigen nicht.

Man darf keine Dienstleistungen "privat" anbieten. In der E-Mail ist auch mit keinem einzigem Wort erwähnt, ob du das kostenlos anbietest oder Geld dafür verlangen würdest. Das spielt nämlich auch keine Rolle, dein Angebot ist eine Dienstleistung und die darf eben nicht "privat" angeboten werden.

Da hilfts auch nicht, das dein Angebot nett gemeint ist und du denkst du wärst alleine schon dadurch sauber raus, weil du eben kein Geld dafür verlangst.

Ich wäre übrigens auch mit öffentlichen Angeboten so einer Art generell vorsichtig. Da kommt nämlich auch ganz schnell eine Haftungsfrage auf. Wenn du jetzt jemandem irgendwas empfiehlst, der das dann (wo auch immer) kauft und dann funktionierts nicht... im worst case stellt sich sogar noch raus, das du irgendwas empfohlen hast, was nicht zusammen funktioniert, wer ist dann Schuld? Auch wenn du kein Geld verlangst, du hast die Beratung öffentlich angeboten... Du bist hier nach meine Einschätzung, egal ob bezahlt oder unbezahlt, sehr nahe an der Grenze eines gewerblichen Angebots.
Also alleine schon das Angebot auf Kleinanzeigen. Du bewirbst damit deine Dienstleistung ja quasi.
Du hast da was falsch verstanden. ich meinte die fragwürdigen Angebote der potenziellen Verkäufer, die mich gemeldet haben. Nicht mein "Angebot", das nach Kleinanzeigen fragwürdig sein soill.. Nach (online)Anwalt ist Beratung kein Haftungsgrund. Sonst dürfte jemand im Laden dich auch nicht beraten.
Meiner Meinung nach hinkt Ihr/Dein Argument aber stark. Und hier das Forum wird dann auch schnell zum Knackpunkt, wenn man die Beratungen durchliest. Kann ich hier danna uch einfach jemand verklagen, weil man hier "falsch" beraten hat? Wir machen das schon seit 30 Jahren in einem Verein, Sicherheitsberatung und Kaufberatung, und das war bisher das einzige mal, das wir da so abge"mahnt" werden. Und achja, Deine Aussage impliziert das "Kleinanzeigen" das Recht für sich gepachtet hat, zumindest entlastest Du die damit... Bist Du ehrlich der Meinung das Du da richtig liegst?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Äpfel und Birnen.
Befass dich mit den Regeln auf Kleinanzeigen. Vielleicht bist du dann einsichtig (ich schätze aber mal nicht).
Also hat Kleinanzeigen das Recht für sich gepachtet... Das willst Du mir damit sagen? AGBS sind nicht unbedingt gültig... Finde die Aussage auch grenzwertig, als wäre ich eine Verbrecherin, die was falsch gemacht hat.
 
Also hat Kleinanzeigen das Recht für sich gepachtet... Das willst Du mir damit sagen? AGBS sind nicht unbedingt gültig... Finde die Aussage auch grenzwertig, als wäre ich eine Verbrecherin, die was falsch gemacht hat.
Kleinanzeigen hat Hausrecht. Wenn du gegen ihre AGB (ohne s) verstößt, können sie dich ausschließen.
Sei froh, dass nur deine Anzeige gelöscht wurde.
Wenn du dort weiter Stress machst, sperren sie dich sicherlich auch gerne (dürfen sie übrigens auch ohne irgendeinen Grund).
Einsicht = 0
 
Wer bist Du? der Forengott, der Die Meinung für sich gepachtet hat und alle nach Deiner Pfeiffe tanzen sollen?

Ich finde das Verhalten von Kleinanzeigen falsch, was hat das mit "Einsicht" zu tun? Du reitest auf einer AGB rum, die ich grundlegend für falsch halte. was hat das mit Einsicht zu tun. Argumentier doch bitte richtig und nicht mit der Holzhammermethode.
 
Du hast da was falsch verstanden. ich meinte die fragwürdigen Angebote der potenziellen Verkäufer, die mich gemeldet haben.
Dein Angebot wurde von irgendjemandem gemeldet. Wird hier zumindest vermutet, wirklich wissen tun wir es nicht. Und schon gleichdreimal nicht wer dein Angebot gemeldet hat.
Selbst wenn es jemand gemeldet hat, hat die Meldung nichts damit zu tun, was der Melder vielleicht selber auf Kleinanzeigen anbietet.

Sonst dürfte jemand im Laden dich auch nicht beraten.
Der im Laden macht das beruflich. Er ist mindestens angestellt und wird dafür bezahlt. Damit ist er auch (mindestens über den Laden) versichert.

Und hier das Forum wird dann auch schnell zum Knackpunkt, wenn man die Beratungen durchliest.
Hier im Forum wird nach Beratung gefragt. Die Berater antworten dann darauf. Niemand hier bietet Beratung ins Blaue rein an und wartet dann darauf das er Anfragen für Beratung bekommt.

Wir machen das schon seit 30 Jahren in einem Verein, Sicherheitsberatung und Kaufberatung, und das war bisher das einzige mal, das wir da so abge"mahnt" werden.
Ach, jetzt isses auf einmal von einem Verein aus? Dann könntest du das ja wahrscheinlich über den Verein sogar als gewerbliche Anzeige schalten lassen?

Und achja, Deine Aussage impliziert das "Kleinanzeigen" das Recht für sich gepachtet hat, zumindest entlastest Du die damit... Bist Du ehdliche der Meinung das Du da richtig liegst?
Ich in der Meinung, das dein Angebot gut gemeint ist, dein Rechtsverständnis aber offensichtlich sehr weit von der Realität entfernt ist. Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig verschiedene Dinge. Dagegen hilft auch "gut gemeint" nichts.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du reitest auf einer AGB rum, die ich grundlegend für falsch halte. was hat das mit Einsicht zu tun. Argumentier doch bitte richtig und nicht mit der Holzhammermethode.
Du argumentierst hier überhaupt nicht, sondern du wiederholst nur deine Meinung.
Kleinanzeigen hat keine Angebotspflicht, aber Hausrecht. Du bist dort der Gast, nicht Kleinanzeigen dein Sklave. Kleinanzeigen kann beinahe alles durchsetzen, solange es nicht rechtswidrig ist. Da kannst du irgendwas für "falsch" halten, bis du schwarz wirst. Und wenn Kleinanzeigen meint, das man keine Bälle verkaufen darf, wenn diese Rosa sind, dann macht Kleinanzeigen das halt so und wirft dich raus, wenn du rosa Bälle anbietest. Spielt keine Rolle was du davon hältst und ob dir das schmeckt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ach, jetzt isses auf einmal von einem Verein aus?"
Schließt das eine das andere aus? Wo sind die Argumente? Auch Holzhammertaktik?
Wie oben geschrieben, habe ich meine Möglichkeiten genutzt, mich rechtlich beraten zu lassen, bevor ich hier gepostet habe. Ich versteh solche Holzhammermethoden nicht. Argumente sind keine Haudrauf Aussagen zu machen, bisher habe ich wenig davon gelesen. Ich prangere Methoden eine Plattform und deren User an und Ihr stellt euch schützend vor diese Plattformen , mit den fragwürdigen AGB wedelnd und als hättet nur Ihr Recht. Wo ist der Konsens? Falls jemand dazu bereit ist, freu ich mich, ich bin hier zum diskutieren und nicht um mich von euch runter machen zu lassen. Wenn euch das nicht passt, dann antwortet bitte auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ach, jetzt isses auf einmal von einem Verein aus?"
Schließt das eine das andere aus? Wo sind die Argumente? Auch Holzhammertaktik?
Siehe oben (das Edit): Dann mach eine gewerbliche Anzeige über den Verein draus.

Wie oben geschrieben, habe ich meine Möglichkeiten genutzt, mich rechtlich beraten zu lassen, bevor ich hier gepostet habe.
Was willst du dann hier mit dem Thread eigentlich?

Ich prangere Methoden eine Plattform und deren User an und Ihr stellt euch schützend vor diese Plattformen , mit den fragwürdigen AGBS wedelnd und als hättet nur Ihr Recht.
Das ist meine persönliche Einschätzung, das Kleinanzeigen damit durchaus recht haben könnte. Das hat nichts mit "Kleinanzeigen schützen" zu tun, sondern damit was Recht ist.

Falls jemand dazu bereit ist, freu ich mich, ich bin hier zum diskutieren und nicht um mich von euch runter machen zu lassen. Wenn euch das nicht passt, dann antwortet bitte auch nicht.
Du willst nicht diskutieren, du willst nur Zustimmung. Es macht dich auch niemand runter. Der einzige der keine Argumente genannt hat bist du. Von anderen wurden dir diverse Argumente genannt, warum Kleinanzeigen da druchaus im Recht sein könnte. Wenn die dir nicht passen, ist das dein Problem.
Und wer in ein Internetforen vorallem solche kontroversen Fragen stellt, muss mit Antworten rechnen. Auch mit welchen die dir vielleicht nicht passen.
 
Der im Laden macht das beruflich. Er ist mindestens angestellt und wird dafür bezahlt. Damit ist er auch (mindestens über den Laden) versichert.
Ich glaube, hier werden gerade 3 Dinge vermischt:
(1) Kleinanzeigen-Regeln/Hausrecht, (2) “Gewerbe” im rechtlichen Sinn, (3) Haftung für kostenlose Hinweise.


Zu (1): Klar – wenn Kleinanzeigen in seinen Regeln sagt “Dienstleistungen nur gewerblich”, dann können sie das plattformseitig durchsetzen. Das ist dann eine Policy-Frage, keine Moral-Frage.


Zu (2): Was mich stört, ist die Formulierung “anmeldepflichtiges Gewerbe”. “Gewerblich” wird (auch von Kleinanzeigen selbst in ihren Infos) typischerweise als planmäßig/dauerhaft gegen Entgelt beschrieben – und hier ging’s explizit um kostenlose Hilfe ohne Verkauf/Provision. Das kann man zumindest differenzierter begründen.


Zu (3) Haftung: Nur weil man kostenlos Tipps gibt, ist man nicht automatisch haftbar. § 675 Abs. 2 BGB stellt klar, dass ein Rat/eine Empfehlung grundsätzlich nicht automatisch schadensersatzpflichtig macht – unbeschadet anderer Haftungsgründe.


Und: “Hersteller vs Verkäufer” ist beim Kaufrecht eh getrennt – Gewährleistungsrechte bei Mängeln laufen regelmäßig über den Verkäufer (§ 437 BGB), Produkthaftung (ProdHaftG) ist wieder eine andere Baustelle.


Am Ende: Wenn Kleinanzeigen das als “Dienstleistung” im privaten Account nicht will, kann man das akzeptieren – aber man sollte’s sauber begrifflich trennen und nicht so tun, als wäre kostenlose Hilfe automatisch “Gewerbe + Haftungsfalle”.

Genug Argumente?
 
Ich glaube, hier werden gerade 3 Dinge vermischt:
(1) Kleinanzeigen-Regeln/Hausrecht, (2) “Gewerbe” im rechtlichen Sinn, (3) Haftung für kostenlose Hinweise.


Zu (1): Klar – wenn Kleinanzeigen in seinen Regeln sagt “Dienstleistungen nur gewerblich”, dann können sie das plattformseitig durchsetzen. Das ist dann eine Policy-Frage, keine Moral-Frage.


Zu (2): Was mich stört, ist die Formulierung “anmeldepflichtiges Gewerbe”. “Gewerblich” wird (auch von Kleinanzeigen selbst in ihren Infos) typischerweise als planmäßig/dauerhaft gegen Entgelt beschrieben – und hier ging’s explizit um kostenlose Hilfe ohne Verkauf/Provision. Das kann man zumindest differenzierter begründen.


Zu (3) Haftung: Nur weil man kostenlos Tipps gibt, ist man nicht automatisch haftbar. § 675 Abs. 2 BGB stellt klar, dass ein Rat/eine Empfehlung grundsätzlich nicht automatisch schadensersatzpflichtig macht – unbeschadet anderer Haftungsgründe.


Und: “Hersteller vs Verkäufer” ist beim Kaufrecht eh getrennt – Gewährleistungsrechte bei Mängeln laufen regelmäßig über den Verkäufer (§ 437 BGB), Produkthaftung (ProdHaftG) ist wieder eine andere Baustelle.


Am Ende: Wenn Kleinanzeigen das als “Dienstleistung” im privaten Account nicht will, kann man das akzeptieren – aber man sollte’s sauber begrifflich trennen und nicht so tun, als wäre kostenlose Hilfe automatisch “Gewerbe + Haftungsfalle”.
Warum verwendest du ChatGPT für deine Kommentare?
Du willst diskutieren? Dann schreib deine Texte selbst.

Dennoch: Thema ist durch. Es ist nicht erlaubt. Punkt.
 
Warum verwendest du ChatGPT für deine Kommentare?
Du willst diskutieren? Dann schreib deine Texte selbst.

Dennoch: Thema ist durch. Es ist nicht erlaubt. Punkt.
@Bienenstichl / @Liesel Weppen: Ihr nutzt hier mehrere „Diskussion beenden“-Sätze („Fazit: Beschwer dich nicht“, „Einsicht = 0“, „du argumentierst nicht“, „Gast nicht Sklave“, "Dennoch: Thema ist durch. Es ist nicht erlaubt. Punkt."), aber das sind keine Argumente, sondern Wertungen.

Ich bestreite nicht, dass Kleinanzeigen Regeln/Hausrecht hat. Der Punkt ist: In der Mail wird nicht nur eine Plattform-Policy genannt, sondern „anmeldepflichtiges Gewerbe“ + Impressumforderung. Das ist eine rechtliche Einstufung, und die kann man diskutieren, gerade wenn explizit unentgeltlich und ohne Verkaufsabsicht angeboten wurde.
Außerdem: „dürfen ohne Grund“ ist so pauschal nicht richtig – der DSA verlangt bei Restriktionen grundsätzlich eine klare Begründung („statement of reasons“), und Kleinanzeigen verweist selbst auf DSA Art. 21 als Rechtsbehelf.
Wenn ihr sagt „Regeln sagen das eindeutig“: dann bitte konkret den Passus verlinken/zitieren, aus dem folgt, dass jede kostenlose Hilfestellung als „gewerblich/anmeldepflichtig“ zu behandeln ist. Alles andere ist nur ein Abwürgen der Debatte.
Wenn euch mein Stil stört: fair. Aber das ist kein inhaltliches Gegenargument.

Ob ich Copilot oder ChatGPT nutze, um Rechtsbezüge/Rechtschreibung/Lesbarkeit in Kommentaren zu verbessern, ist völlig nebensächlich. Das ist Qualitätssicherung, vergleichbar mit Rechtschreibprüfung-Review, und ändert weder Inhalt noch rechtliche Einordnung. Das als Argument zu nutzen, um die Diskussion abzuwürgen, ist ein Themenwechsel – lasst uns bei der eigentlichen Frage bleiben.

Vielleicht hat ja jemand etwas zum Thema zu sagen, ohne auf meine Handlungsweise zu kritisieren.
 
"In den AGB (noch immer ohne s) steht, dass du als Privatperson keine Dienstleistungen anbieten darfst.
Damit ist das Thema erledigt."

Dann bitte ich um den konkreten Passus als Zitat/Link.

Denn die öffentlich einsehbaren Nutzungsbedingungen sagen vor allem:
  • Man muss sein Konto als privat oder gewerblich/freiberuflich führen, und
  • es ist untersagt, ein privates Konto für gewerbliche/freiberufliche Zwecke zu nutzen.
Das ist eine Zweck-/Einordnungsregel – aber nicht automatisch der Satz „jede Dienstleistung = gewerblich/anmeldepflichtig“, erst recht nicht, wenn ausdrücklich unentgeltlich und ohne Provisions-/Verkaufsabsicht.

Zusätzlich beschreibt Kleinanzeigen in den Hilfeseiten selbst „gewerblich“ im gesetzlichen Sinn typischerweise als planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt.
Auch das heißt nicht „kostenlos = immer erlaubt“, aber es zeigt: „kostenlos ist völlig egal“ ist keine Selbstverständlichkeit.

…und genau dafür sind Foren wie dieses hier doch da: Dinge hinterfragen, einordnen, Quellen/Passagen nachreichen – nicht nur „Punkt, Ende“ drunterzuschreiben. Wenn du das Thema für dich als erledigt siehst, ist das okay – dann lass den Thread bitte einfach stehen und mich mit Leuten in den Konsens gehen, die von der Handlungsweise (von allen hier) nicht abgeschreckt werden, statt ihn mit Abbruchfloskeln zuzumachen. Beiträge, die nur das Diskutieren selbst abwerten, helfen weder mir noch den Mitlesenden.
 
Wenn den Herrschaften hier ihre zutreffenden Punkte nicht geglaubt werden bestünde ja immer noch die Möglichkeit die Wege die KA angeführt hat zu gehen zum erfolgreichen Lernprozess. Die da wären Streitschlichtung oder Gerichtlicher Rechtsschutz. Man sollte sich aber auf diesem doch recht dünnen Eis über eines im klaren sein: in der Juristerei sind Recht haben und Recht bekommen nur selten das gleiche.
 
Ich werde das jetzt offiziell klären lassen, weil es mir in der aktuellen Begründung zu schwammig ist: Kleinanzeigen verweist selbst auf eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle – genau diesen Weg werde ich nutzen. Einen Anwalt könnte ich das übernehmen lassen, aber dafür meine Rechtsschutz zu belasten, finde ich (noch) übertrieben. Ich will einfach eine belastbare Klärung. Wenn ich eine Antwort/Entscheidung habe, poste ich sie hier – dann haben Mitlesende künftig auch etwas Konkretes statt „Thema erledigt“.

Würd mich aber auch gerne über Meinungen anderer freuen und Danke "enteryourenamehere" für den konstruktiven Einwurf.
Falls jemand mitliest und den konkreten AGB/Nutzungsbedingungen-Passus dazu parat hat (oder eigene Erfahrungen mit ähnlichen Löschungen bei Kleinanzeigen): gern verlinken. Ich will das hier einfach sauber einordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne zu wissen wo genau die Anzeige geschaltet wurde und zu welchem Betrag ist da guter Rat teuer. Ich sehe hier aber auch nur bedingt chancen auf erfolg da, wie schon korrekt angemerkt wurde, Hausrecht und AGB so manches noch so wohlwollend gemeintes Argument zunichte machen werden. Kurz und knapp:

Wenn man vor hat auf der Plattform weiter aktiv zu sein würde ich von einem dagegen vorgehen keinen gebrauch machen. Früher gab es wohl mal die Möglichkeit solche dinge wie Nachhilfe etc als Anzeige zu schalten um anderen Menschen zu helfen, aber anscheinend wird dies nicht mehr gewünscht, oder aber es ist die falsche Plattform.

Edit: Vielleicht wäre es ratsamer eine solche Anzeige in der Lokalen Zeitung, oder im Gemeindeblatt zu schalten. Nur als Idee.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den genauen Wortlaut der Anzeige kann ich leider nicht mehr nachschauen, weil sie entfernt wurde und mein Bruder sie eingestellt hatte. Inhaltlich war’s aber eindeutig: Wir wollten dafür kein Geld, es ging wirklich nur um Beratung für Privatpersonen. Und das haben wir auch bei jeder Anfrage so gesagt: Wir verkaufen nichts, keine Provision, kein „Kauf bei uns“, gar nichts.
Ich hab mir dazu für 30 € eine kurze Online-Anwalt-Ersteinschätzung geholt (von einem zugelassenen Vollanwalt). Trotzdem will ich das nicht überbewerten und lasse es jetzt erstmal über die von Kleinanzeigen genannte Schlichtungs-/Streitbeilegungsstelle klären, einfach damit man mal was Handfestes hat.
Mir geht’s nicht darum, Kleinanzeigen „anzugreifen“. Ich will nur verstehen: Wo steht genau in den Nutzungsbedingungen/AGB, dass so ein kostenloses, rein beratendes Angebot im Privatkonto grundsätzlich nicht okay ist oder automatisch als „gewerblich/anmeldepflichtig“ zählt? Ich hab dazu bisher keine Stelle gefunden, die das so klar sagt.
Und eine Kontosperre fände ich dafür ehrlich gesagt ziemlich drüber, weil ich ja gerade nur versuche, die Grundsatzfrage sauber zu klären. Meinem Bruder ist das am Ende auch egal, der verkauft da eh nichts, aber für Mitlesende wäre eine klare Einordnung schon hilfreich.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Edit: Vielleicht wäre es ratsamer eine solche Anzeige in der Lokalen Zeitung, oder im Gemeindeblatt zu schalten. Nur als Idee.
PS: Wie gesagt, unsere etwas grössere Gruppe mit Reparaturcafe usw. macht das auch im Verein organisiert schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist halt an Aussenstehende schwer vermittelbar das man für lau einen Service an wildfremde anbietet und dann noch Geld für einen Anwalt aufwendet.


Checkliste: Muss ich ein Gewerbe anmelden?​

Folgende Fragen helfen bei der Einschätzung:

  • Wird die Tätigkeit regelmäßig oder dauerhaft ausgeübt?
  • Erfolgt sie öffentlich?
  • Erfolgt sie mit Werbung oder einer gezielten Ansprache von Kunden??
  • Besteht die Möglichkeit, dass Kunden oder Dritte einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten?
  • Könnte die Tätigkeit theoretisch Einnahmen generieren (Imagegewinn, Spenden, zukünftige Einnahmen)?
  • Wird sie in Konkurrenz zu bestehenden gewerblichen Angeboten ausgeübt?
  • Ist die Tätigkeit nicht freiberuflich oder ehrenamtlich?

Da es sehr viele am Markt gibt die in dem Segment Dienstleistung (Sprich, Verkauf von PCs) für Geld anbieten, kann ich mir schon vorstellen das da einige was dagegen haben. Gerade weil es in dem Bereich eh schon schwer ist überhaupt davon leben zu können und dann sieht man solche Angebote als Konkurrenz. Auch dürfte es etliche geben die so ihr Bürgergeld aufstocken ohne was zu versteuern.
Bei sehr vielen Privatleuten herrscht sowieso die Meinung das es nichts kosten darf und dann Schüler, Kinder etc. herhalten müssen.
 
Ja die Checkliste ist ja klasse.. Top das auch welche mit mir gleich denken! Und ich kann grad mal ein Ja bei Öffentlich machen. Beim Rest kann ich klar nein Sagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

ah danke für die Reaktion, erhöht meine Reputation hier im Forum :)
 
Sehe ich etwas anders.
Du nutzt KA als Werbeplattform. Dritte haben durch die Beratung einen Vorteil und du stehst in Konkurrenz zu anderen Anbietern.
 
habe hier ein paar "nettigkeiten" entfernt.

wenn man verstanden werden möchte, sollte man das auch entsprechend formulieren und nicht mit irgendwelchen sprüchen kommen.
das gilt für alle seiten!

und an dinge "glauben" hilft hier auch nicht weiter.

hier wird dir keiner eine fundierte antwort geben können.
kläre das mit KA oder geh den weg den KA dir aufgezeigt hat.
 
Und ich kann grad mal ein Ja bei Öffentlich machen. Beim Rest kann ich klar nein Sagen.
Sehe ich anders:

  • Wird die Tätigkeit regelmäßig oder dauerhaft ausgeübt? -> reparaturcafe also ja
  • Erfolgt sie öffentlich? -> Jop
  • Erfolgt sie mit Werbung oder einer gezielten Ansprache von Kunden?? -> ist die Anzeige Werbung? Gute Frage.
  • Besteht die Möglichkeit, dass Kunden oder Dritte einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten? -> Ja, natürlich. Sonst wäre deine Beratung sinnlos.
  • Könnte die Tätigkeit theoretisch Einnahmen generieren (Imagegewinn, Spenden, zukünftige Einnahmen)? -> klar, man kann dafür Geld verlangen.
  • Wird sie in Konkurrenz zu bestehenden gewerblichen Angeboten ausgeübt? -> definitiv!
  • Ist die Tätigkeit nicht freiberuflich oder ehrenamtlich? -> Nein.
Ansonsten:
Was genau erwartest du hier? Ich denke dies ist der falsche Ort für diese Diskussion… Schlag dich bitte direkt mit EKA und nicht mit uns hier im Forum…
 
Na die AGB`s sagen un §4 Absatz -

§ 2 Registrierung, Nutzerkonto

5. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer anzugeben, ob das jeweilige Nutzerkonto ausschließlich für die private Nutzung oder ausschließlich für eine gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung (“gewerbliche Nutzer”) verwendet wird. Es ist ausdrücklich untersagt, ein privates Nutzerkonto für gewerbliche bzw. freiberufliche Zwecke oder ein gewerbliches bzw. freiberufliches Nutzerkonto für private Zwecke zu nutzen. Jeder Nutzer darf sich für die private Nutzung und für eine gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung der Kleinanzeigen-Dienste jeweils nur einmal bei den Kleinanzeigen-Diensten registrieren

§ 4 Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen

Nutzer, die die Kleinanzeigen-Dienste als gewerbliche Anbieter oder sonst geschäftsmäßig nutzen, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben. Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf der Hilfeseite von Kleinanzeigen. Kleinanzeigen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort zusammengefassten Angaben.

Hilfeseite von Kleinanzeigen

Verstehe die aufregung nicht. Einfach die AGB`S lesen. Auch wenn mann Dienstleistung gratis bei Ka anbietet, das können die von Ka nicht prüfen. Und als Privatperson - keine Garantie oder Gewehrleistung. Und ob du die Ka AGB`s für falsch oder richtig hällts ist vollkommen irelevant.
 
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