Blackwell Smalltalk Thread (RTX 5000er Reihe)

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 102156
  • Erstellt am
Für mich sind die Preise reine Verarsche, wie auch beim RAM. Alles angeblich Einzelstücke oder so, aber am Ende alles kaufbar. Hier machen sich einfach Großhändler und Einzelhandel auf der Welle der Hysterie die Taschen voll. Ganz einfach. So groß ist die Nachfrage nicht ganz plötzlich gestiegen, und noch ist auch gar nichts knapp.
Joa, imho gehört da mal der "Verbraucherschutz" (oder wie auch immer das bei euch heisst) ran, aber leider ist das Thema zu sehr "special interrest"...

Das geht einfach nicht, was die mit den Preisen machen.
Dann sollen sie gleich ne Auktion machen.


btw:
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Für mich sind die Preise reine Verarsche, wie auch beim RAM. Alles angeblich Einzelstücke oder so, aber am Ende alles kaufbar. Hier machen sich einfach Großhändler und Einzelhandel auf der Welle der Hysterie die Taschen voll. Ganz einfach. So groß ist die Nachfrage nicht ganz plötzlich gestiegen, und noch ist auch gar nichts knapp.
Sehe ich genauso. Ein Beispiel: Ich konnte letzte Woche doch tatsächlich eine Karte zu einem „normalen“ prae-hysterischen Kurs bestellen. Halbe Stunde später kam Storno, ausverkauft, nicht mehr lieferbar, bla bla. Kurz drauf war dann ein und dasselbe Modell plötzlich doch wieder verfügbar, allerdings für schlappe 1.300 mehr. :stupid: Total absurd und unglaubwürdig.
 
Der Vertragsabschluss sollte ab Kauf button klicken gelten.
 
Ist das dann die weltweite Halbleiter Knappheitsverschwörung? Cool story.
 
Das geht einfach nicht, was die mit den Preisen machen.
Das ist halt freie Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und diese Preisgestaltung ist jedem Händler selbst überlassen. Es gibt hier keine staatlichen Eingriffe. Es gilt auch das Prinzip der freien Preisbildung. Das heißt, dass ein Händler gewinnorientiert arbeitet und die Preise selbst festlegt - wohlwissend, dass es auch Mitbewerber gibt, die einen gewissen Druck auf die Preisbildung ausüben. Und da mittlerweile die Händler völlig frei drehen in Sachen Preisbildung, kommen auch diese krassen Preisschwankungen zustande.
 
So in etwa.

Am Ende wirds dem Handel aber mehr schaden als nutzen, das treibt die Leute nur noch mehr in den Direktvertrieb, direkt aus China bzw. direkt zu Herstellershops.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist halt freie Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und diese Preisgestaltung ist jedem Händler selbst überlassen. Es gibt hier keine staatlichen Eingriffe. Es gilt auch das Prinzip der freien Preisbildung. Das heißt, dass ein Händler gewinnorientiert arbeitet und die Preise selbst festlegt - wohlwissend, dass es auch Mitbewerber gibt, die einen gewissen Druck auf die Preisbildung ausüben. Und da mittlerweile die Händler völlig frei drehen in Sachen Preisbildung, kommen auch diese krassen Preisschwankungen zustande.
Das stimmt so nicht bzw. nur teilweise.

Es gibt sehrwohl gewisse "Regeln", die auch notwendig sind, damit eine Volkswirtschaft irgendwie funktionieren kann.
Ein Mindestmaß an "Vertragssicherheit" ist schon nötig, sonst kann ja keiner mehr mit keinem irgend ein Geschäft machen und alles kommt zum Erliegen.

Es geht nicht darum, dass der Händler sich keinen Preis frei aussuchen darf.
Es geht darum, dass er den abgeschlossenen Vertrag auch einhält.
 
Das ist halt freie Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Und diese Preisgestaltung ist jedem Händler selbst überlassen. Es gibt hier keine staatlichen Eingriffe. Es gilt auch das Prinzip der freien Preisbildung. Das heißt, dass ein Händler gewinnorientiert arbeitet und die Preise selbst festlegt - wohlwissend, dass es auch Mitbewerber gibt, die einen gewissen Druck auf die Preisbildung ausüben. Und da mittlerweile die Händler völlig frei drehen in Sachen Preisbildung, kommen auch diese krassen Preisschwankungen zustande.
Verarsche gehört zur Marktwirtschaft. :)
 
Ein (Kauf)-Vertrag hat eine rechtlich bindende Wirkung.

Hier regelmäßig die Ausnahme-Regeln anzuwenden ist wohl gewerbsmäßiger ...... ja was ist es denn? Kein Plan, darf sich jemand vom Fach überlegen, aber irgendwas unlauteres ist es mit ziemlicher Sicherheit.
 
Wie gesagt, ein Vertrag ist ein Vertrag und diverse Rücktrittsklauseln bzw. Möglichkeiten lt. Gesetz sind für Ausnahmesituationen gedacht.


Ich bin für ne Wall of Shame wo solche Shops per Screenshot rein kommen.
Ob man dort dann noch was bestellen will, darf jeder für sich entscheiden.
Gibt ja genug Shops auf GH, juckt mich wenig, wenn ich wo anders 2% mehr bezahle.
 
Müsstest du dann nicht alle Shops da mit aufnehmen? Gefühlt hat jeder sowas in den letzten Wochen abgezogen. "Ups, hätte die Karte für viel mehr verkaufen können, schnell als nicht verfügbar stornieren" Lächerlich.
 
Wie gesagt, ein Vertrag ist ein Vertrag und diverse Rücktrittsklauseln bzw. Möglichkeiten lt. Gesetz sind für Ausnahmesituationen gedacht.


Ich bin für ne Wall of Shame wo solche Shops per Screenshot rein kommen.
Ob man dort dann noch was bestellen will, darf jeder für sich entscheiden.
Gibt ja genug Shops auf GH, juckt mich wenig, wenn ich wo anders 2% mehr bezahle.
Du bist da leider gedanklich auf der falschen Fährte. Aber der Kaufvertrag kommt nicht schon mit deiner Bestellung zustande, sondern erst mit der Annahme durch den Shop.
Wenn du im Checkout auf bestellen klickst, gibst du ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag selbst entsteht erst wenn der Händler dein Angebot annimmt.
Das ist also kein "abuse" einer Rücktrittsklausel sondern des Shops gutes Recht.

Und das Shops maximalen Profit rausholen wollen ist jetzt auch keine Überraschung. Es gibt ja genug zur Auswahl, kauft man halt woanders, wenn der ein besseres Angebot machen kann. Das ist eine ziemlich simple Sache.
 
Die "Wall of Shame" nennt sich doch bereits "Preisvergleich" - oder irre ich da? ;)
 
Grundsätzlich korrekt aber aktuell wird es seitens der Shops einfach missbraucht. Biete ne Karte gerne für den Preis an, den du haben willst. Aber wenn einer auf kaufen klickt solltest du sie ihm dafür auch schicken.

Wozu sonst überhaupt noch Preise nennen? Einfach auf verfügbar setzen und wenn einer auf kaufen klickt nennst du den Preis. Mal sehen wie viele Kunden dann noch beim Kauf bleiben. ;)
 
Ein (Kauf)-Vertrag hat eine rechtlich bindende Wirkung.
In den AGBs der meisten Shops steht sinngemäß, dass der Kunde zwar eine verbindliche Bestellung abgeben darf 😏, der Händler sich aber vorbehält, diese Bestellung erst durch ausdrückliche Bestätigung anzunehmen (oder auch abzulehnen), bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Da kommt Freude auf.
 
Da bin ich ganz bei dir. Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Und hier könnte man juristisch tatsächlich einschreiten - sofern man hier Beweise sammeln würde (z.B. nach der Storno aufgrund mangelnder Verfügbarkeit wird die Ware zu einem höheren Preis als sofort versandfertig anzgezeigt, etc. p.p.).
 
Hier darf aber das eine mit dem anderen nicht vermischt werden. Nur durch die Knappheit erhöhen sich die verarsche Preise alle auf ein ähnlich exorbitantes Hoch. Ansonsten würde man sich bei genug Ware doch gegenseitig unterbieten.

Was den Kaufvertrag angeht machen die shops garantiert keine rechtlich bindende Angebote. Der Käufer kann online jederzeit per Fernabsatzgesetz nach dem Kauf zurück treten und bis 14 Tage zurücksenden, aber für die shops soll es ab Knopfdruck bindend sein?
Dann auch für den Käufer? Fänd ich ehrlich gesagt doof. So ist es einigermaßen Fair für beide Seiten.
Will nicht wissen wie oft Leute was bestellt haben paar Tage später ein günstigeres Angebot entdecken und dann zurücksenden.

Bin ja generell für den Konsumenten aber irgendwo muss man auch fair bleiben. Dass mit zu hohen Gewinnmargen ist klar oft ne Schweinerei, aber zum Schluss bleibt einem immer noch die Enthaltsamkeit. Oder gehts hier nur um stumpfes bashing?
 
Wenn du im Checkout auf bestellen klickst, gibst du ein verbindliches Kaufangebot ab.
... ja, auf das Kauf-Angebot des Händlers, der hat schließlich einen Preis ausgewiesen und somit ein Angebot erstellt.

Ein verbindliches Kaufangebot gebe ich bei "Preis vorschlagen" bei ebay ab.

Ich mach seit >10 Jahren techn. Vertrieb...
In den AGBs der meisten Shops steht sinngemäß,
Kannst reinschreiben was du magst, wenns gegen geltendes Recht ist, isses ungültig.
Gerade im Einzelhandel Online ist das "geltende Recht" ein relativ enges Korsett, siehe 14 Tage Rückgaberecht etc...
Die "Wall of Shame" nennt sich doch bereits "Preisvergleich" - oder irre ich da? ;)
... oder in die Händlerbewertungen auf GH, bin gespannt, ob das gelöscht wird.
 
Was genau ist Dein Problem? Es geht darum dass Shops Karten direkt nach Kauf stornieren und dann direkt für einen höheren Preis wieder einstellen.. Das hat nichts mit dem Recht der Käufer auf Widerruf (dass ich übrigens selbst in seiner jetzigen Form sehr kritisch sehe) zu tun.

Mach dir einfach Gedanken über den Preis den du haben willst und stell die Karte dafür ein. Sonst machen doch alle Preisangaben keinen Sinn mehr wenn sie bei Klick schon nicht mehr gelten.

Edit: man das nervt dass sich hier immer einer zwischen schiebt. :d
 
Ich glaube die aktuelle Situation kommt eher daher, weil viele Händler noch eine Charge vor Wochen/Monaten beim Distributor (Großhändler) zu einem niedrigeren Preis gekauft haben. Dadurch kann er sie theoretisch günstiger anbieten als heutige Marktpreise. Dann kommt es dazu, dass man erst mit üblichen Preisen die Ware im Shop anbietet und es dann kurz darauf auf Marktpreis Niveau anhebt.
So grottig wie viele Shopsysteme sind unterstelle ich denen (teilweise) nichtmal Absicht.
 
Da bin ich ganz bei dir. Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Und hier könnte man juristisch tatsächlich einschreiten - sofern man hier Beweise sammeln würde (z.B. nach der Storno aufgrund mangelnder Verfügbarkeit wird die Ware zu einem höheren Preis als sofort versandfertig anzgezeigt, etc. p.p.).
Sehe ich auch so.

Aber wer soll ne GPU um 3000€ einklagen, die man mal für ~2000€ bekommen hat (bzw. bekommt, FE)?

Dazu kommt, dass das vom Richter als Luxuxproblem abgetan wird...
Wenn der Hartz4er sein Brötchen-Sonderangebot einklagt, findet das mehr Anklang.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sonst machen doch alle Preisangaben keinen Sinn mehr wenn sie bei Klick schon nicht mehr gelten.
Genau darum gehts, geanu das ist das Problem.
 
... ja, auf das Kauf-Angebot des Händlers, der hat schließlich einen Preis ausgewiesen und somit ein Angebot erstellt.

Ein verbindliches Kaufangebot gebe ich bei "Preis vorschlagen" bei ebay ab.

Ich mach seit >10 Jahren techn. Vertrieb...
Tut mir leid aber dann hast du die entspreche Weiterbildung verpasst.
Man nennt das auch "invitatio ad offerendum" (Aufforderung an den Käufer ein Angebot zu machen).
Die Warenpräsentation im Online-Shop ist normalerweise kein bindendes Angebot, sondern nur Einladung zur Bestellung.
 
Vertragsrechtlich ist das korrekt. Aber deswegen schreibe ich ja, totale Verarsche. Wenn das immer so wäre (Kauf mit dem Grund stornieren Produkt sei nicht mehr verfügbar, dann wenige Minuten oder Stunden später wieder mit einem höheren Preis einstellen) ist das doch kein Fehler im System.

Hab nix gegen hohe Preise, wie Du sagst, man muss ja nicht kaufen. Aber der angezeigte Preis sollte doch bitte Gültigkeit haben. Sonst ist das ganze System Online Handel doch für'n Poppes.
 
Ich kenn diese Kunstgriffe.

Selbst wenn... und wenns schon ne Bestellbestätigung gegeben hat? :d
Auch eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. Die ist fast immer nur eine Eingangsbestätigung, noch keine Annahme. Außer da steht explizit "Wir nehmen hiermit Ihre Bestellung an" oder sowas.
Bei den allermeisten Shops ensteht der Kaufvertrag daher erst mit Versand der Ware und das ist 100% legitim.
 
Kannst reinschreiben was du magst, wenns gegen geltendes Recht ist, isses ungültig.
Gerade im Einzelhandel Online ist das "geltende Recht" ein relativ enges Korsett, siehe 14 Tage Rückgaberecht etc...
Ja, aber die Shops werden wohl kaum rechtlich unwirksame Passagen bezüglich des Vertragsabschlusses in ihren AGBs haben.
 
Bei den allermeisten Shops ensteht der Kaufvertrag daher erst mit Versand der Ware und das ist 100% legitim.
Bei Vorkasse? Also mal Geld abziehen und dann überlegen, ob man auch liefern mag?

Lol.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ja, aber die Shops werden wohl kaum rechtlich unwirksame Passagen bezüglich des Vertragsabschlusses in ihren AGBs haben.
Wenn du wüsstest...
 
Warum regt man sich über die Preise auf? Es sind Grafikkarten, kein Mensch wird deswegen verhungern.

Es geht hier nicht um Brot oder Wasser, wo man dann wirklich von sittenwidrig etc reden kann.

Ich versteh das drama nicht.

Ist es aktuell schön? Nein.
Wird man gezwungen was zu kaufen? Nein.
Ist die Aufregung übertrieben? Ja.

In nem Jahr habt ihrs doch eh wieder vergessen und kauft bei CK, MF usw...
 
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