Dann klage mal ohne auf Sanktions"recht" spezialisierten Anwalt!
"Sanktionsrecht" gibt es nicht. Eine Nichtigkeitsklage ist ein typisches Werkzeug im Verwaltungsrecht. Wie gesagt,
ganz simpel aufgebaut, dafür braucht man keinen Juristen, bloß ChatGPT. Die Zulässigkeit ist quasi geschenkt, wie gesagt, die unmittelbare und individuelle Betroffenheit wird automatisch angenommen.
Come on, jetzt denk du mal bitte ein bisschen mit: Natürlich gegen die Sanktion. Das sagt doch auch schon der Name der Klageart:
Nichtigkeitsklage
Und wovon lebst du in den Jahren die die Klage läuft?
Das spielt für die Klage keine Rolle. Wenn man im Gefängnis sitzt, wird man ja auch nicht freigelassen, nur weil gegen die Inhaftierung oder den Prozess juristisch vorgegangen wird. Sanktionierte können sich frei bewegen, bei Tafeln eindecken, Suppenküchen, kostenlose Rechtsberatung, bei Verwandten leben usw.
Nochmal: es gab kein rechtsstaatliches Verfahren
Doch! Die Rechtsgrundlage habe ich explizit mit
Art. 215 AEUV angeführt. Das ist absolut rechtsstaatlich, es ist kodifiziert! Was soll das bitte sonst sein, wenn nicht rechtsstaatlich? Weißt überhaupt, was das Wort bedeutet?
Und die EU hat keine Bürger von EU-Staaten zu bestrafen, das fällt gar nicht in ihren Kompetenzbereich!
Das tut sie ja auch nicht, sie sanktioniert sie! Das sind Wirtschaftssanktionen und exakt diese Kompetenz hat die EU ausdrücklich.
Du willst es nicht verstehen
Ich verstehe was von Recht. Und du?
Wir haben das Recht auf freie Meinungsäußerung! Art.5 GG, UN-Menschenrechtskonvention, EU-Menschenrechtserklärung etc. pp. Oder?
Der Schutzbereich endet aber bei falschen Tatsachenbehauptungen! Du kannst sogar sagen, dass du den Überfall gut findest, dass Russland die Ukraine in Schutt und Asche legt, kein Thema, deine persönliche Wertung. Aber sobald du sagst, dass Russland damit im Recht ist, weil XYZ, ist das keine schutzwürdige Meinung mehr, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung. Schlimmer noch, es ist das Aufgreifen und Verbreiten von russischen Narrativen, sprich Propaganda.
Und das heißt nicht, daß eine geäußerte Meinung korrekt sein muß oder irgendeinem EU/NATO-Narrativ entsprechen muß. Es kann der größte Blödsinn sein, man darf es sagen!
Ja, kannst du. Aber Tatsachenbehauptungen sind keine Meinung, und falsche Tatsachenbehauptungen sind von vornherein nicht schutzwürdig. Das ist seinerseits unstrittig und juristischer Konsens!
Aber NIEMAND dürfte dir deswegen die Konten sperren, deine Reisefreiheit aufheben und Erwerbsarbeit verbieten! Sprich, deine physische Existenz mit einem Federstrich vernichten!
Doch, wenn man sich damit in den Zielbereich von wirtschaftlichen Sanktionen gegen eine kriegstreibende Nation begibt, die die EU-Verträge eindeutig vorsehen, schon.
So mögen Diktaturen mit ihren Untertanen umgehen, aber keine Demokratie mit ihren Bürgern.
In einer Diktatur bräuchte es keine Rechtsgrundlage, es gäbe keine Rechtsmittel und man wäre schon längst in einem Foltergefängnis mit 40 anderen in einer Zelle interniert.
Ist Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat oder ist es keiner (mehr)?
Natürlich, es wird demokratisch gewählt und die Handlungsoptionen von Staat und EU sind strikt normiert und stimmen mit der Verfassung überein (Rechtsstaat).
Du weißt aber schon, dass alleine hunderte Vollzeitmitarbeiter vom sogenannten Verfassungsschutz in Foren aktiv sind?
So ein Unsinn
Daß ich jemanden nicht "überzeugen" kann, der eine Sanktionierung in die völlige Mittellosigkeit allen Ernstes als "keine Strafe" bezeichnet, ist mir klar.
Du hast ja auch garkeine Argumente, sondern nur deine Meinung. Nichts juristisch handfestes, nur das repetitive Gejammer, dass das alles unrecht sei, ohne einen einzigen Beleg. So kann man niemanden überzeugen, der nicht bereits in der eignen Meinungsblase unterwegs ist.
Sowas schreiben Leute mit Agenda, empathielose Volljuristen mit gut gefülltem Kühlschrank und regelmäßigem Geldeingang und ... naja...
Kannst du dir sparen, ich bin im Recht, und das habe ich belegt. Nur darum geht es. Deine Meinung in allen Ehren, aber die ist halt ziemlich wert- und nutzlos.