Kein Glücksspiel: Österreich entscheidet zu Gunsten von Lootboxen

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Seit Jahren entbrennen immer wieder Diskussionen darum, ob bestimmte Spiele Glücksspielmechaniken enthalten. Insbesondere steht diese Frage häufig bei Lootboxen im Raum. In Österreich hatte ein Spieler gegen Sony und Electronic Arts geklagt. Grund dafür war eine Rückforderung von rund 20.000 Euro. Diese Summe hatte der Kläger in Lootboxen und EA Sports FC, früher FIFA, investiert. Da weder Sony noch EA eine Glücksspiel-Konzession haben, wollte der Spieler durch die Klage seinen Einsatz zurückerhalten.
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Kein Glücksspiel???
 
Tut mir leid Österreich, das ihr an Hardwareluxx-Gewinnspielen nicht teilnehmen dürft :ROFLMAO:
 
Ich veranstalte einen Bücherabend mit Buchvorstellungen, Diskussionsrunden uuuuuund man kann Lose kaufen, mit denen man Bücher gewinnen kann.

Die Lose sind definitiv kein Glücksspiel, weil die Verlosung ist ja nicht Hauptbestandteil des Bücherabends. Man kann da ja auch Teilnehmen ohne Lose zu kaufen. :rolleyes2:
 
Herrlich!!!! :ROFLMAO: :ROFLMAO:

An der Stelle ist scheinbar Kinder- und Jugendschutz völlig egal.... Das Eine ist eben das Eine... und das Andere eben das Andere...
 
An der Stelle ist scheinbar Kinder- und Jugendschutz völlig egal....

Wobei das bei 20k fix kein Kind ist, und das Problem ist ja einfach handzuhaben, einfach nicht dem Kind die Kreditkarte in die Hand drücken und fertig, gibt man halt das Taschengeld ganz normal auf die Hand, die Aufladekarten für digitale Plattformen gibts ja mittlerweile eh überall.

Das Eine ist eben das Eine... und das Andere eben das Andere...

Und doch ist alles gleich, ich sehe Lootboxen nicht anders als das Panini Sticker Album oder Sammelkartenspiele(der OGH stellt Fifa mit diesen praktisch gleich), und selbst wenn Lootboxen gebannt werden, dann werden halt Seasonal Passes "verschärft", ghupft wie ghatscht, wichtig ist wie man als Person agiert und seinen Kindern guten Umgang mit Geld beibringt.
 
Bier, Wein und Sekt ist in Österreich ab 16 Jahren legal erwerbbar.
Das ist der viel größere Skandal. Generell Alkohol ab 16 (nicht nur in Österreich).
 
Schön zu sehen wie Geld arbeitet - ehm ich meinte natürlich die lobby.... .
 
Wie fragwürdig Entscheidungen aus Österreich sind hat erst der Fall Skywind gezeigt.
 
Loot Boxes sind dann Glücksspiel, wenn sie einen Vorteil verschaffen (Profit). Wenn nicht ist es halt ein Sammelspiel. Ein Panini Sticker ist erstmal kein Geldwert.

Ich sehe es Cosmetics aus Loot boxes ist wie eine Tombola. Das ist nur ferner ein Glücksspiel. Einsatz vs Gegenwert.
Aber wenn jemand Loot Boxen zieht um seinem Charakter ein Schwert mit Göttlicher Macht auszustatten oder ebene Scherben davon sammelt zum schmieden... ist es ausnutzen. (Klar du brauchst es theoretisch nicht, aber rs bringt dich weiter).

Da würde ich ansetzen zu differenzieren. Ist die Erwartung an dem gezogenen zufälligem ein Mehrwert dann ist es Glücksspiel, ist es ein sentimentaler Wert (Plüsch Hasen Kostüm/Skins ohne in-game Mehrwert(stats) dann geht das durchaus klar.
 
Loot Boxes sind dann Glücksspiel, wenn sie einen Vorteil verschaffen (Profit). Wenn nicht ist es halt ein Sammelspiel. Ein Panini Sticker ist erstmal kein Geldwert.

Ich sehe es Cosmetics aus Loot boxes ist wie eine Tombola. Das ist nur ferner ein Glücksspiel. Einsatz vs Gegenwert.
Aber wenn jemand Loot Boxen zieht um seinem Charakter ein Schwert mit Göttlicher Macht auszustatten oder ebene Scherben davon sammelt zum schmieden... ist es ausnutzen. (Klar du brauchst es theoretisch nicht, aber rs bringt dich weiter).

Da würde ich ansetzen zu differenzieren. Ist die Erwartung an dem gezogenen zufälligem ein Mehrwert dann ist es Glücksspiel, ist es ein sentimentaler Wert (Plüsch Hasen Kostüm/Skins ohne in-game Mehrwert(stats) dann geht das durchaus klar.

:ROFLMAO:

Ich denke in der Klammer liegt genau der Unterschied zwischen Deiner und der gerichtlichen Bewertung:

(Klar du brauchst es theoretisch nicht, aber rs bringt dich weiter)

Irgendwie scheint das Gericht es so zu sehen, dass einen ein Schwert mit göttlicher Macht womit man seinen Charakter in einem Computerspiel ausstatten kann - selbst mir sehr guten Werten - nicht weiterbringt. Geld hingegen schon
 
traurig....
sage ich als Österreicher.
Dem möchte ich in beiden Belangen zustimmen. Im Endeffekt ein Urteil, ebenfalls typische österreichisch, erst einmal den Status Quo erhält .
 
In Deutschland gibt es ja den Wucher Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher​

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Und hier kann man durchaus bei minderjährigen von auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen. Selbst bei Erwachsenen, den eine Lootboxen für 20€ für ein Mystisches Schwert steht halt definitiv nicht im Verhältnis. Weil du keine Möglichkeit hast irgendwas zu vergleichen...
Es ist ja nicht so das man das Schwert am ende besitzt oder Eigentümer wird.

Das Virtuelle Schwert ist ein Vermögensvorteil der definitiv in auffälligem Missverhältnis zur der Leistung steht. Das Problem ist hier versucht man ja nicht direkt das Schwert zu verkaufen sondern nur das Los.
Für mich ist das ganze Freemium Zeug halt Glückspiel durch die Hintertür. Siehe auch Böhmermann & Coinmaster.
 
Ich veranstalte einen Bücherabend mit Buchvorstellungen, Diskussionsrunden uuuuuund man kann Lose kaufen, mit denen man Bücher gewinnen kann.

Die Lose sind definitiv kein Glücksspiel, weil die Verlosung ist ja nicht Hauptbestandteil des Bücherabends. Man kann da ja auch Teilnehmen ohne Lose zu kaufen. :rolleyes2:
Wenn ALLE loose irgendein Buch gewinnen, auch wenns ein günstiges ist, klingt das jedenfalls für mich in Ordnung und bedarf keines Verbotes...

Bzw. ist das nicht auch in DE so?
Hab auf conventions an sowas teilgenommen und kann mich an sowas sogar auf nem Schulevent erinnern.
 
alles ist in de legal, solange du nicht erwischt wirst.
Deswegen geht es ja seit Jahren so steil Berg ab...
 
Seltsame Argumentation, die der Oberste Gerichtshof an den Tag legt. Wenn ich eine Kaffeemaschine wünsche, bin ich alles andere als amüsiert, wenn ich beim ansässigen Elektronik Händler Lose ziehen muss, so wenig wie ich beim allabendlichen TT auch keine Lose an der Bar ziehen würde, nur um ein Getränk zu erhalten.
 
Wenn ALLE loose irgendein Buch gewinnen, auch wenns ein günstiges ist, klingt das jedenfalls für mich in Ordnung und bedarf keines Verbotes...
Selbstverständlich gewinnen nicht alle Lose. Da sind 95% Nieten drin. Wie aufm Jahrmarkt.

Es ging mir um die Begründung. Das Gericht hat das so verargumentiert, das die Lootbosen nicht als Glücksspiel gelten, weil man das Spiel ja auch ohne die Nutzung von Lootboxen spielen kann. Sozusagen: Das gesamte Spiel hat Glücksspielelemente, aber wir Stufen deswegen nicht das komplette Spiel als Glücksspiel ein (in einem Aufsatz im Deutschunterricht wäre das eine 5 wegen Themaverfehlung, denn das war nicht die Frage). D.h. für mich, wenn ich Glücksspiel betreiben/anbieten/verkaufen will, muss ich nur irgendwas aussenrum stricken, damit ich nachher sagen kann, das Glücksspielemelemnt ist ja nur ein nicht wesentlicher Bestandteil des gesamten Spiels.

Die Losstände auf Jahrmärkten sind afaik in Deutschland auch als Glücksspiel eingestuft, fallen aber wegen Geringfügigkeit (wie du schon sagtest, die Lose dürfen nicht allzuteuer sein) bzw. Wohltätigkeit, wenn die Erlöse nachher gespendet werden (z.B. bei Vereins/Schultombolas) wohl unter eine vereinfachte Regelung, sind aber wohl trotzdem anmeldepflichtig, weil ist trotzdem Glücksspiel. Ansonsten gilt natürlich auch, wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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Selbstverständlich gewinnen nicht alle Lose. Da sind 95% Nieten drin. Wie aufm Jahrmarkt.

Es ging mir um die Begründung. Das Gericht hat das so verargumentiert, das die Lootbosen nicht als Glücksspiel gelten, weil man das Spiel ja auch ohne die Nutzung von Lootboxen spielen kann.
Denke das die Sache dass es keine Nieten gibt bei Lootboxen spielt schon eine Rolle...
 
Denke das die Sache dass es keine Nieten gibt bei Lootboxen spielt schon eine Rolle...
Wurde aber zumindest nicht in der Meldung erwähnt. Oder hab ichs überlesen? War also zumindest in diesem Urteil wohl eher nicht relevant.
 
Wurde aber zumindest nicht in der Meldung erwähnt. Oder hab ichs überlesen? War also zumindest in diesem Urteil wohl eher nicht relevant.
Naja wenn man sich sehr weit aus dem Fenster lehnt könnte man argumentieren selbst ein Los ist keine Niete, das Papier das du erhalten hast hat auch einen Wert und wenn es nach heutiger Betrachtung ein Co2 Footprint Wert hat den man als Argument nehmen könnte. Ich weiß sehr weit ausgeholt.
 
Meinem Empfinden nach liest sich das so, dass das Gericht einfach nur keine Lust hatte, sich detailliert und nuanciert mit der Verbindung des vorliegenden Falls und des gesamten restlichen Gesetzeswerks auseinanderzusetzen. Die hier bereits erwähnten Beispiele der Tombola oder Jahrmarktlosen würden, obwohl diese unter Bagatelle fallen dürften, ja gleich mit hineingezogen werden.
Das Gericht hat schließlich einen glücksspielartigen Charakter des Angebots angemerkt, aber letztlich kein entsprechendes Urteil gesprochen und ist so effektiv der (immensen) Arbeit aus dem Weg gegangen.
 
Meinem Empfinden nach liest sich das so, dass das Gericht einfach nur keine Lust hatte, sich detailliert und nuanciert mit der Verbindung des vorliegenden Falls und des gesamten restlichen Gesetzeswerks auseinanderzusetzen. Die hier bereits erwähnten Beispiele der Tombola oder Jahrmarktlosen würden, obwohl diese unter Bagatelle fallen dürften, ja gleich mit hineingezogen werden.
Das Gericht hat schließlich einen glücksspielartigen Charakter des Angebots angemerkt, aber letztlich kein entsprechendes Urteil gesprochen und ist so effektiv der (immensen) Arbeit aus dem Weg gegangen.
Naja das Standard Argument zu Glückspiel ist man brauch Geld und kann Geld gewinnen.
Das ist das Hauptaugenmerk beim Pokern, Casino, Lotto., Slot Maschine, Wetten, Pferderennen etc..
Wohingegen bei einem Sachpreis der Wert volatil ist.
Heute kostet das Auto 40.000 in einer Woche nur noch 35.000 oder weil es aktuell von der Nachfrage getrieben ist (siehe "RAM Krise") vielleicht 60.000 in einem Monat.

Vielleicht waren die Richter der Ansicht, das man dort kein Geld verdienen kann und auch kein Geld verliert (man bekommt irgendwas als Gegenwert) das es kein Glückspiel wäre.
Aber für mich stehen die möglichen Gegenwerte nicht gegenüber dem Einsatz. Weil das nur virtueller mist ist und den Hersteller dort selbst den Marktpreis definieren kann (Er hat ein Monopol selbst zu Entscheiden Schwert XY ist mindesten 30€ Wert).
Da gibt es für mich nicht mal das Argument der Dienstleistung die damit bezahlst den genau das ist das Problem... die Richter meinten ja die Dienstleistung ist kostenfrei grundsätzlich und ich muss nichts extra kaufen.
Im Prinzip haben die Richter hier auch meiner Ansicht nach den Vergleich zur Kaffeefahrt gezogen. Die Fahrt war zumindest früher kostenlos.. und die hat sich querfinanziert durch Verkäufe...
 
In Deutschland gibt es ja den Wucher Paragraphen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher​

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Und hier kann man durchaus bei minderjährigen von auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stehen. Selbst bei Erwachsenen, den eine Lootboxen für 20€ für ein Mystisches Schwert steht halt definitiv nicht im Verhältnis. Weil du keine Möglichkeit hast irgendwas zu vergleichen...
Es ist ja nicht so das man das Schwert am ende besitzt oder Eigentümer wird.

Das Virtuelle Schwert ist ein Vermögensvorteil der definitiv in auffälligem Missverhältnis zur der Leistung steht. Das Problem ist hier versucht man ja nicht direkt das Schwert zu verkaufen sondern nur das Los.
Für mich ist das ganze Freemium Zeug halt Glückspiel durch die Hintertür. Siehe auch Böhmermann & Coinmaster.

keine Ahnung wie die Gesetze in Österreich sind, in Deutschland kann ein Kind sein Geld nur rechtssicher für Lootboxen ausgeben, wenn die Eltern es erlauben. Gehe mal davon aus, dass es in Österreich genauso ist. Verbieten die Eltern dem Kind, Lootboxen zu kaufen, können sie sich das Geld vom Verkäufer zurückholen.

Ich bin dagegen, dass Erwachsene ständig vom Staat beschützt werden. Ich kaufe zwar keine Lootboxen, aber warum soll man es wegen ein paar Idioten, die sich nicht im Griff haben, für alle verbieten o.Ä,? Ich bin immer für Eigenverantwortung und wer damit nicht umgehen kann, hat eben Pech. Verbietet man alles, haben alle Eigenverantwortlichen Pech. Das finde ich schlimmer.
 
Ich bin dagegen, dass Erwachsene ständig vom Staat beschützt werden. Ich kaufe zwar keine Lootboxen, aber warum soll man es wegen ein paar Idioten, die sich nicht im Griff haben, für alle verbieten o.Ä,? Ich bin immer für Eigenverantwortung und wer damit nicht umgehen kann, hat eben Pech. Verbietet man alles, haben alle Eigenverantwortlichen Pech. Das finde ich schlimmer.
Also nehmen wir die Gewährleistung raus, soll der Käufer das Risiko eingehen einem Verkäufer oder Produkt zu vertrauen.
In den USA funktioniert es auch nicht, deshalb gibt es dort neuerdings immer mehr Verbraucherschutz und die sind da sehr liberal.
Wenn du dir die Zutatenlisten in US Produkten anschaust brauchst du ein Chemiker Studium um zu identifizieren was wirklich drin ist.... Der Staat muss dort eingreifen wo Leute die keine Ahnung haben ausgenutzt werden. Das Problem ist die Anbieter/Firmen sind am Ende immer skrupellos. Money First, bedenken second. Es passiert lug und trug und kaum aufklärung.

Ich glaub die wenigsten lesen sich die AGB zu den Lootboxen zu, ich hab mal spaßhalber welche gelesen. Dort stand drinnen das es keine Gewähr gibt über die Dauer der Nutzung dieses Gegenstandes.
Das heißt heute gezogen und morgen vom Account durch den Anbieter entfernt. Ich zahl heute 10€ und morgen ist es weg (ohne jegliche Haftung durch den Anbieter)

Wenn ich durch eine Lootbox Bei MediaMarkt/Saturn kaufe oder beim Händler XY für 200€, ist möglicherweise viel Elektro Plunder drin. Das wichtigste aber: Ich hab Gewährleistung & oder Garantie je nach Hersteller der Geräte aus der Lootbox. Digital hab ich am ende vielleicht nicht mal mehr heiße Luft.

Dann lassen wir doch die Hütchenspieler legal werden lassen. Ist doch der Spieler schuld und nicht der Spieler der die Leute bescheißt. Als Kunde hat man keinerlei Einsicht in die Gewinnchance, genauso kann der Anbieter die Chancen nach belieben täglich anpassen. Es ist völlig ohne Regeln und Moral und ich finde da sollte schon der Gesetzesgeber Bedingungen setzen.

Ist wie bei Rauschmitteln, klar ist der Konsument schuldig zu konsumieren. Aber der Dealer vertickt Ware die süchtig macht und manche verlieren die Kontrolle, weil ihre Biologie das nicht schafft.
Also nicht alles Verbieten, aber saubere Spielregeln aufstellen und Probleme die ziemlich offensichtlich sind müssen angegangen werden.

Für die Lootbox Geschichte kann man das ganz leicht machen: Minderjährige müssen einen zweiten Faktor der wie TOTP generiert den Code von Eltern bekommen um eine Lootbox zu kaufen... Dann haben die Eltern die Kontrolle darüber...
Bei Erwachsenen setzt man ein tägliches/monatliches Kauflimit, klar kann man nicht kontrollieren ob XY bei 10 verschiedenen Apps lootboxen kauft, aber durch das Limit verhindert man Missbräuche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nehmen wir die Gewährleistung raus, soll der Käufer das Risiko eingehen einem Verkäufer oder Produkt zu vertrauen.
In den USA funktioniert es auch nicht, deshalb gibt es dort neuerdings immer mehr Verbraucherschutz und die sind da sehr liberal.
Wenn du dir die Zutatenlisten in US Produkten anschaust brauchst du ein Chemiker Studium um zu identifizieren was wirklich drin ist.... Der Staat muss dort eingreifen wo Leute die keine Ahnung haben ausgenutzt werden. Das Problem ist die Anbieter/Firmen sind am Ende immer skrupellos. Money First, bedenken second. Es passiert lug und trug und kaum aufklärung.

Ich glaub die wenigsten lesen sich die AGB zu den Lootboxen zu, ich hab mal spaßhalber welche gelesen. Dort stand drinnen das es keine Gewähr gibt über die Dauer der Nutzung dieses Gegenstandes.
Das heißt heute gezogen und morgen vom Account durch den Anbieter entfernt. Ich zahl heute 10€ und morgen ist es weg (ohne jegliche Haftung durch den Anbieter)

Wenn ich durch eine Lootbox Bei MediaMarkt/Saturn kaufe oder beim Händler XY für 200€, ist möglicherweise viel Elektro Plunder drin. Das wichtigste aber: Ich hab Gewährleistung & oder Garantie je nach Hersteller der Geräte aus der Lootbox. Digital hab ich am ende vielleicht nicht mal mehr heiße Luft.

Dann lassen wir doch die Hütchenspieler legal werden lassen. Ist doch der Spieler schuld und nicht der Spieler der die Leute bescheißt. Als Kunde hat man keinerlei Einsicht in die Gewinnchance, genauso kann der Anbieter die Chancen nach belieben täglich anpassen. Es ist völlig ohne Regeln und Moral und ich finde da sollte schon der Gesetzesgeber Bedingungen setzen.

Ist wie bei Rauschmitteln, klar ist der Konsument schuldig zu konsumieren. Aber der Dealer vertickt Ware die süchtig macht und manche verlieren die Kontrolle, weil ihre Biologie das nicht schafft.
Also nicht alles Verbieten, aber saubere Spielregeln aufstellen und Probleme die ziemlich offensichtlich sind müssen angegangen werden.

Für die Lootbox Geschichte kann man das ganz leicht machen: Minderjährige müssen einen zweiten Faktor der wie TOTP generiert den Code von Eltern bekommen um eine Lootbox zu kaufen... Dann haben die Eltern die Kontrolle darüber...
Bei Erwachsenen setzt man ein tägliches/monatliches Kauflimit, klar kann man nicht kontrollieren ob XY bei 10 verschiedenen Apps lootboxen kauft, aber durch das Limit verhindert man Missbräuche.
Ich muss mich auf jeden Fall korrgieren.

1. Lootboxen sind nicht einmal ein Gegenstand. Nur ein digitales Konstrukt.
2. Ich bin nicht gegen jeglichen Verbraucherschutz. Aber das hier geht ja weit über den Verbraucherschutz hinaus. Meinetwegen kann der Gesetzgeber Anbieter zwingen, Wahrscheinlichkeiten anzugeben oder Statistiken zu Gewinnen zu veröffentlichen, die dann auch ehrlich sein müssen.

Aber wenn Hütchenspieler nicht betrügen und Steuern zahlen, habe ich mit ihnen keinerlei Probleme. Das selbe gilt für Drogen. Ich bin für die komplette Legalisierung aller Drogen. Jeder darf sich tot fressen - was ich gut finde - da soll sich auch jeder den goldenen Schuss setzen können. Die Leute sind erwachsen. Gekifft wird seit der Legalisierung wohl weniger. Aber warum soll der Staat uns vorschreiben, wie wir unser Geld ausgeben, was wir mit unseren Köpern machen?

Wenn jemand Dummes tun will, soll er es tun. Ist sein gutes Recht, solange er dabei niemandem außer sich selbst schadet.

Nur woher nimmst Du dir das Recht, anderen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben? Ich sehe da einfach keine Berechtigung bei dir. Hast Du noch nie etwas Dummes getan und es hat verdammt Spaß gemacht? One Night Stand ohne Kondom zum Beispiel?


PS: Übrigens die Menschen, von denen Du dir Schutz erhoffst, nutzen im Wahlkampf selbst jedes mögliche Mittel der Manipulation gegen dich
 
Wie bitte?



Zumal n3cron dir verdeutlicht hat, wohin das führen würde...
Wie gesagt, Kinder können jetzt schon nur kaufen, was ihre Eltern ihnen erlauben. Kaufen sie etwas anderes, ist der Kaufvertrag nichtig und die Eltern können das Geld immer wieder einklagen. Wenn Du deinem Kind sein Taschengeld gibst und ihm sagst, dass es keine Lootboxen davon kaufen darf, dann ist ihm es auch nicht möglich, damit rechtsgültig Lootboxen zu kaufen.

Verkaufst Du einem solchen Kind jetzt eine Lootbox, können die Eltern das Geld, sobald sie Kenntnis davon haben, zurückverlangen. Das klappt auch in der Realität recht gut.


Findest du hier auf Seite 20:

Zum Schutz vermögensrechtlicher Belange von Minderjährigen sind Kinder nach §§ 104 Nr. 1,105 Abs. 1 BGB bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres geschäftsunfähig und ihre Willenserklärungen nichtig. Für einen beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 106, 2 BGB) ist der Kauf einerLootbox nie lediglich rechtlich vorteilhaft und die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters deshalb gem. § 107 BGB erforderlich.81

Und Erwachsene braucht der Staat hier wirklich nicht schützen. Wer einen 700 PS Lambo mit 300 km/h auf der Autobahn bewegen darf, sollte wohl auch in der Lage sein, sich bei Lootboxen im Griff zu haben
 
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