Naja, solange dieser Key von einem von Microsoft lizensierten Distributoren stammt, darf man diesen schon verwenden.
So steht es zumindest in den aktuellen Microsoft Softwarelizenzbedingungen.
Wenn Sie ein Volumenlizenzkunde sind, unterliegt die Verwendung dieser Software Ihrem Volumenlizenzvertrag.
Sie sind nicht zur Verwendung dieser Software berechtigt, wenn Sie nicht von Microsoft oder deren lizenzierten Distributoren ordnungsgemäß eine Lizenz für die Software erworben haben.
Jetzt kann man natürlich darüber streiten, was dieses "ordnungsgemäß" beinhalten darf und was nicht (die Rechtslage ist da sehr schwammig) und ob VL auch an Zweitnutzer weiter veräußert werden dürfen.
Momentan ist das eher eine Grauzone, da MS bei Verkauf einer VL sämtliche Nutzungsrechte und damit auch den Weiterverkauf an den (Erst)Käufer abtritt.
Wozu MS aber verpflichtet ist, die zu lizensierende Software (also Windows) für jedermann zugänglich zu machen. Von daher braucht es nicht die "in_a_box" Version mit Datenträger.
Derzeitige Praxis ist eher seitens MS: Wenn eine VL und deren gekaufte Kapazität überschritten wurde, dann werden darüber hinaus aktivierte Keys einfach nicht mehr aktiviert. Ist der einfachste Weg.
Heißt, wenn man z.b. 2023 einen Key aus einer VL erworben hat und 2025 seine Hardware neu konfiguriert, kann es passieren, dass sich Windows über diesen Key nicht mehr aktivieren lässt da das VL ausgeschöpft wurde. Oder man hat halt Glück und der Key funktioniert immer noch. Die Chance ist halt 50:50.