JerryMaSon
Legende
Das schon. Aber es gibt z. B. auch keine Winterreifenpflicht und wenn bei einem Unfall der Beamte Vorort einen schlechten Tag hat und entscheidet, dass deine 5+ Jahre alten Reifen der Situation nicht angemessen waren, hast du ein Problem.
Der kann da gar nichts entscheiden. Im Falle eines Unfalls unter Umständen ein Gutachter. Mehr als festzustellen dass es mit neueren Reifen unter Umständen hätte anders kommen können kommt dabei aber nicht raus. Darfst es halt (Sinnvoll ist es natürlich nicht)


Daher weiß ich, das es eine 51J und keine 51H ist. Die 51J bekommst du wohl recht einfach auf die offene Leistung - sofern überhaupt notwendig. 