sidewinderdxii
Legende
Kann man mit einem entsprechenden Mittel und einer Spritze auch reinigen 😉
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Ich zitiere mal einen meiner Berufsschullehrer: "Der Kunde weiß nicht, was er will, weshalb wir dafür sorgen müssen, dass er bekommt, was er eigentlich möchte."Dass Handwerker nicht einfach mal das machen können, was man ihnen sagt.![]()

Ähh, wir sind hier in Deutschland, hier kann man keine "virtuellen" Schäden ansetzen.Könntest dir wirklich überlegen das anzufechten mit anwaltlicher Hilfe. Wenn du das Teil jetzt teurer beschaffen musst, ist dir ja ein Schaden entstanden und mit Unterschrift + Überweisung ist evlt. sogar der Vertrag zustande gekommen.
Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt und jetzt ziemlich sicher einen höheren Preis bezahlen muss. Es gab dafür ja sogar schon einen Vertrag mit Bezahlung. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.Es ist ja kein Schaden entstanden. Das Geld wurde ja vollständig zurücküberwiesen, oder?
Erstberatung kann man natürlich immer mal machen.Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.
Ahso, ja DAS wäre dann vielleicht ein Punkt an dem man ansetzen kann.Also Einwilligung von mir gab es keine, ich hatte ja schon ein vorläufiges Liefertermin, Ende November und sonst nichts mehr gehört, wenn die Postbank Mail nicht gekommen wäre, hätte ich gar nichts mitbekommen, Storno kam ja auch erst nach dem ich angerufen habe, um zu fragen was da los ist.
Kann aber eben mit Einvertändnis beider Parteien auch aufgehoben werden. Haben nicht beide Parteien zugestimmt, wie es hier ja jetzt noch erläutert wurde, dann kann man natürlich auf seiner Seite bestehen bleiben und der Händler muss erfüllen.Er hat einen ordentlichen Kaufvertrag mit Rechnung, oder? Vertrag ist bindend.
Dafür hat man eine Rechtsschutzversicherung.Aber nach euren Beiträgen, klingt es für mich eben wie Ärger und Zeit verschwenden
Die kümmern sich drum. Du selbst solltest da eigentlich keinen Ärger kriegen und der Zeitaufwand sollte für dich minimal sein. Aber das sagen die dir dann bei der Erstberatung schon.