Tundor
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@BF2-Gamer Du musst aber schon genau schauen, ob der Radfahrer nicht vielleicht über den Zebrastreifen "rollert" anstatt zu "fahren" 

Kurios: Mit dem Rad rollern ist erlaubt
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn aber sein Rollern (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03).



