wo steht das mit der zweckentfremdung?
wir haben sowohl garage, als auch stellplatz, aber kein auto.
wen gehts etwas an?
Art. 2 Abs. 8 BayBO
S. 1 Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen.
S. 2 Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Art. 79 Abs. 1 BayBO
S. 1 Mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]
Nr. 8. entgegen Art. 55 Abs. 1, Art. 63 Abs. 1 Satz 1 oder Art. 70 bauliche Anlagen errichtet, ändert
oder benutzt [...].