Das stimmt auf gar keinen Fall. Du begehst genauso eine Amtsanmassung wenn du als Polizist im Ruhestand meinst, als Polizist aufzutreten und entsprechende Handlungen durchzuführen. Dazu gehört auch schon das vorzeigen des ehemaligen Ausweises als vermeintlichen Nachweis der Rechtmässigkeit. Dazu gibts nicht nur einen Richterspruch, anscheinend "kranken" einige ehemalige Polizisten daran zu meinen, auch im Ruhestand sich noch als Polizist fühlen zu dürfen. Aber interessant zu hören, wie so diejenigen Gesetze handhaben, die sie eigentlich ordentlich umsetzen sollten. Auch bezüglich Androhung einer Anzeige, die es gar nicht geben kann, weil die Tat gar nicht begangen wurde...