[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

Bitte beachten Sie, dass wir mit dem Schreiben im Anhang nur den Eingang Ihrer Kündigung bestätigen können. Ihre Kündigung wird nun von uns geprüft und weiterbearbeitet.
Ähm nein, O2
Lt. deutschen Gesetzen ist eine Kündigung ab Eingang automatisch gültig, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt ❗

Damit habt ihr quasi die Kündigung schon bestätigt :rofl:
 
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Gegenfrage; was ist wenn deine Kündigung falsch ist ? z.B. kündigt jmd. grundlos, fristlos.
Dann ist die Kündigung ja nicht (zwingend) rechtens obwohl sie eingegangen ist.
 
Eben, die Formulierung ist doch korrekt von denen. Sie bestätigen erstmal den Eingang und die Inhaltliche Prüfung wird im nächsten Schritt gemacht. Dass sie die Kündigung nicht einfach grundlos ablehnen können ist ja logisch, aber dass sie aus rechtlichen gründen nicht sofort die Kündigung bestätigen ist auch klar.
 
Gegenfrage; was ist wenn deine Kündigung falsch ist ? z.B. kündigt jmd. grundlos, fristlos.
Dann ist die Kündigung ja nicht (zwingend) rechtens obwohl sie eingegangen ist.
Dann wäre die Kündigung gültig bis zu dem Zeitpunkt wo der Fehler auffällt.
Wobei die Kündigung in meinem Fall fristgerecht über den Kündigungsbutton mit entsprechenden Abfragen erfolgt ist

@Tundor
Mit der Eingangsbestätigung ist die Kündigung automatisch gültig, das Thema hatten die Verbraucherzentralen oft genug durchgekaut.
Da diese über den Kündigungsbutton erfolgt ist.

Bei Vodafone z.B. (wohl aktuell die einzigsten die es richtig machen), bekommst du nach dem Klick auf den Bütten direkt eine Mail mit der bestätigten erfolgreichen Kündigung, inkl. Datum des Vertragsendes.
 
Geil,
demnach könnte ich alle Verträge (nach deiner Auffassung) mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn allein schon die Eingangsbestätigung zählt.
Die Eingangsbestätigung wird nämlich nahezu ohne Zeitverzug, automatisch zugestellt.

Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das klappt.
 
Geil,
demnach könnte ich alle Verträge (nach deiner Auffassung) mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn allein schon die Eingangsbestätigung zählt.
Die Eingangsbestätigung wird nämlich nahezu ohne Zeitverzug, automatisch zugestellt.

Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das klappt.
Nein eben nicht, du verstehst das falsch 😉

Am besten lässt du dich Mal in einer Verbraucherzentrale dazu beraten.
 
Morgen schon wieder mit meinem wurzelbehandelten Zahn zum Zahnarzt ... ich hab so keinen Bock mehr :heul:
 
Nein eben nicht, du verstehst das falsch 😉
Gilt Zustellung = Kündigung denn auch bei Email/Brief/Kutsche, oder nur bei Kündigungen die man online per Button durchführt ?
Bei Letzterem sollten doch alle Fristen und nötige Daten vorliegen, sodass der Vertragspartner direkt entscheiden können müsste, ob es eine gültige Kündigung ist oder nicht.
Am besten lässt du dich Mal in einer Verbraucherzentrale dazu beraten.
Nicht nötig, aber danke.
Hab' einen guten Überblick über laufende Kündigungsfristen, sodass ich da bisher keinen Support gebraucht hab.
 
Vorgestern doof abgerutscht und mit halben Meter Anlauf an Kante Vordach mit Rippe links eingeschlagen.
Komischerweise weitergerarbeitet ging irgendwie. Gestern war halt unangenehm (nicht Lachen/Husten oder Arm belasten)
Heute fühl ich mich, als wäre ich vom LKW überrollt worden oder vom Motorrad gefallen :rolleyes2: (Highsider)
Rippe und Rücken...
Und will mit Junior eigentlich mit Werkstatt schonmal umziehen.
 
Auf dem üblichen Wege, geht natürlich auch per Post. Mit Eingang ist sie wirksam.
... Sofern die Kündigung gültig ist: verstehe ich.
Was ist aber wenn deine Kündigung ungültig ist du aber direkt eine automatisierte Bestätigung bekommst ?

Ist zwar vermutlich eine eher akademische Sichtweise, aber so unrealistisch schätze ich das nicht ein.
 
Du gehst davon aus dass die Kündigung ordentlich ist.
Das ist aber genau der Knackpunkt.
Nur weil du, ich, wir hier wissen wie man ordentlich kündigt, bedeutet das ja nicht dass das jeder macht/kann ;)

Beispiel:
Ich will meinen Handyvertrag kündigen.
Frist: 1 Monat
Nun schick' ich eine Mail mit der sofortigen Kündigung raus (was ja eine ungültige Kündigung wäre)
Bekomme direkt die Bestätigung.

Ist die Kündigung nun gültig oder nicht ?
Ich sage: nein.
Nach o.g. Aussage: ja

Ich sollte aber hier dann auch aufhören, sonst schwappt das in Rechtsberatung über.
 
Auf dem üblichen Wege, geht natürlich auch per Post. Mit Eingang ist sie wirksam.
Genau so steht es im Gesetz 👍
Alles andere ist erstmal irrelevant, notfalls müssen Gerichte klären.

Nochmals zu meiner Kündigung:
Diese war eine ordentliche und Fristgerechte Kündigung.
Letzte Möglichkeit zu Kündigen ist lt. Unterlagen Ende September. Ich habe es halt jetzt schon gemacht, damit die Frist gewahrt bleibt 😉
 
@meph!sto

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Welches Szenario stellst du dir denn bei einem Handyvertrag vor? Ordentlich, fristgerecht oder Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung)
 
2. Mal beim gleichen Händler auf eBay bestellt. Der schickt es nicht an die Packstation wie beim ersten Mal, sondern an meine Hausadresse - blöd, aber geht ja auch. Tracking ist schon wieder erste Sahne:

  • Ihr Paket kommt früher! Noch 3 Zustellstopps (Wagen ist aber laut Tracking noch am anderen Ende der Stadt)
  • Jetzt gerade: Leider war eine Zustellung der Sendung nicht möglich. Gründe hierfür können sein: Empfänger verzogen, Empfänger unter den Adressangaben auf der Sendung nicht gefunden, keine Beschriftung der Klingel.
:poop:
 
@meph!sto

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Welches Szenario stellst du dir denn bei einem Handyvertrag vor? Ordentlich, fristgerecht oder Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung)

Ich stelle mir eine ordentliche Kündigung, die aber nicht fristgerecht ist, vor.
Diese wäre dann ja ungültig (da nicht fristgerecht).
Diese schicke ich nun per Email zum Vertragspartner und bekomme eine automatisierte Bestätigung.
Die Kündigung ist ja ungültig (da nicht fristgerecht), wird aber ohne inhaltliche Prüfung, automatisiert bestätigt.

In so einem Szenario beißen sich imo meine und o.g. Annahme/Aussage.

(Ich sagte ja, ziemlich akademische Sichtweise)
 
Mein Geh/Radweg (ein Weg in beide Richtungen) zum Bahnhof ist gesperrt und man muss eine Umleitung fahren.
Der Umweg ist nicht sehr lang und sogar breiter als der ursprüngliche Weg, aber er ist nur als Gehweg ausgeschildert 😑
 
Ich stelle mir eine ordentliche Kündigung, die aber nicht fristgerecht ist, vor.
Diese wäre dann ja ungültig (da nicht fristgerecht).
Diese schicke ich nun per Email zum Vertragspartner und bekomme eine automatisierte Bestätigung.
Die Kündigung ist ja ungültig (da nicht fristgerecht), wird aber ohne inhaltliche Prüfung, automatisiert bestätigt.

In so einem Szenario beißen sich imo meine und o.g. Annahme/Aussage.

(Ich sagte ja, ziemlich akademische Sichtweise)

Die Kündigung ist gültig und wirksam, dann aber eben zum korrekten Termin (fristgerecht).

Wenn mein Vertrag noch 20 Monate läuft, ich jetzt aber schon kündige und eine (automatisierte) Bestätigung erhalte ist die Kündigung wirksam (zum Termin in 20 Monaten)
 
Mein Geh/Radweg (ein Weg in beide Richtungen) zum Bahnhof ist gesperrt und man muss eine Umleitung fahren.
Der Umweg ist nicht sehr lang und sogar breiter als der ursprüngliche Weg, aber er ist nur als Gehweg ausgeschildert 😑
Was gilt denn jetzt?

1. Der Gehweg wird automatisch zum Rad - und Gehweg, da die Umleitung das "nur Gehweg Schild" aufhebt.
2. Der Radfahrer muss als Fußgänger agieren und das Rad schieben.
 
Die Kündigung ist gültig und wirksam, dann aber eben zum korrekten Termin (fristgerecht).

Wenn mein Vertrag noch 20 Monate läuft, ich jetzt aber schon kündige und eine (automatisierte) Bestätigung erhalte ist die Kündigung wirksam (zum Termin in 20 Monaten)
Ahhh ok,
die Kündigung als Ganzes bleibt also wirksam, nur zum entsprechenden/richtigen Termin.
Hatte ich gar nicht dran gedacht, dass der Vertragspartner in dem Fall das Kündigungsdatum (Datum zu dem die Kündigung wirksam wird) einfach anpasst/abändert.
Danke.
 
Gerade von meiner Sparkasse eine Nachricht bekommen, dass mein Giro Free bald abläuft (geht nur bis zum 27. Lebensjahr, und ich werde bald 28). Sie wollen mir deswegen mein Konto auf das Giro Gold umstellen mit 9,50€/Monat Grundgebühr. Falls ich nicht will, soll ich mich melden.
Dann melde ich mich mal.
 
Falls ich nicht will, soll ich mich melden.
Ich dachte sowas dürfen die Banken nichtmehr?
War da nicht erst vor wenigen Jahren ein riesen Trara und es hieß jetzt, das sie bei sowas eine explizite Zustimmung einholen müssen?
 
2. Mal beim gleichen Händler auf eBay bestellt. Der schickt es nicht an die Packstation wie beim ersten Mal, sondern an meine Hausadresse - blöd, aber geht ja auch. Tracking ist schon wieder erste Sahne:

  • Ihr Paket kommt früher! Noch 3 Zustellstopps (Wagen ist aber laut Tracking noch am anderen Ende der Stadt)
  • Jetzt gerade: Leider war eine Zustellung der Sendung nicht möglich. Gründe hierfür können sein: Empfänger verzogen, Empfänger unter den Adressangaben auf der Sendung nicht gefunden, keine Beschriftung der Klingel.
:poop:

Und es stellt sich heraus, dass der eBay-Händler sich scheinbar einfach eine Adresse für mich ausgedacht hat. Ein Mix aus meiner PLZ, einer völlig anderen Straße und die DHL-Kundennummer wurde weggelassen.
 
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