SchneeLeopard
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Wischwasser ist für mich für die Front & Heckscheibe, Scheinwerfer haben nur extrem selten Wischwasser.Es geht um die Wischwasser Pumpe
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Wischwasser ist für mich für die Front & Heckscheibe, Scheinwerfer haben nur extrem selten Wischwasser.Es geht um die Wischwasser Pumpe

Alles was über 2000 Lumen pro Scheinwerferseite hat, braucht die Scheinwerferwaschanlage und automatischen Niveauausgeich. Funktioniert eins von beiden nicht bekommst du keinen TÜV.Scheinwerfer haben nur extrem selten Wischwasser
Jupp,Alles was über 2000 Lumen pro Scheinwerferseite hat, braucht die Scheinwerferwaschanlage und automatischen Niveauausgeich. Funktioniert eins von beiden nicht bekommst du keinen TÜV.
H4 um 850 Lumen
H7 um 1500 Lumen
Xeon/LED >2200 lumen
Ist beim Nachrüsten übrigens auch.(Halogen auf HID)
Vorschriften für Xenon- und LED-Scheinwerfer
Die hellen Xenon- oder LED-Scheinwerfern haben klare Vorteile. Es muss aber sichergestellt werden, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich bei allen Frontscheinwerfern eine klare Hell-Dunkel-Grenze vor, die unterhalb der Augen von entgegenkommenden Fahrern liegt.
Die maximalen Blendlichtwerte sind für alle Lichtsysteme gleich. Bei besonders hellen Lichttypen wie Xenon oder LED, sind jedoch ab 2000 Lumen zusätzlich eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.
Die automatische Leuchtweitenregulierung stellt sicher, dass die Hell-Dunkel-Grenze auch bei beladenem Auto automatisch immer in vorgeschriebener Höhe ist, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Die Scheinwerferreinigungsanlage soll sicherstellen, dass die Scheinwerfer möglichst sauber sind, weil Verschmutzung Streulicht verursacht, das wiederum andere Verkehrsteilnehmer blenden kann.
Daher sind die H7/H4 legalen LED Nachrüstlampen von Osram und Philips knapp unter 2000 Lumen.
Inzwischen auch für einige Motorräder legal. Tolle Sache eigentlich.

Das sehe ich nicht so tragisch. Wichtig ist, dass der Wille zum Aufhören da ist und dann kann man auch einen Weg finden.Habe 24 Stunden nicht geraucht. Gerade doch wieder eine angesteckt 😢
Daumendrück, vielleicht ist das jetzt die letzte Pyro. Kopf hoch.Habe 24 Stunden nicht geraucht. Gerade doch wieder eine angesteckt 😢
Das würde ich vlt. mal rechtlich prüfen lassenDer neue Wagen wird also nur mit der Standardsoundanlage geliefert, ist aber nicht günstiger geworden.
. Nur weil der Verkäufer das behauptet, ist das noch lange nicht legal. Du hast ja schließlich nen Vertrag mit denen und dafür Aufpreis bezahlt.Würde ich vlt. wirklich 200€ für nen Anwalt investieren der das vernünftig aufsetzt. Die nehmen ein doch sonst eh nicht ernst.Würden denen ein Brief schreiben das es nett ist eine alternative bekommen zu haben
Das ist ja vermutlich das Kalkül des Händlers. Weil nen verfügbaren Neuwagen kriegt er an den nächsten Dummen ja verkauft auch wenn das Soundsystem fehlt, der wird den Auftrag also vermutlich nichtmal stornieren.Man kann doch vom Vertrag zurücktreten.
Die 8000 Klauseln im Vertrag sehen leider unter anderem vor, dass jederzeit Änderungen bis zum Zeitpunkt der Auslieferung möglich sind. Ich habe der BMW-Group mal eine saftige E-Mail geschrieben. Mein bester Freund ist Geschäftsführer des Hauses und selbst er konnte mir nichts anderes empfehlen, als diesen Weg zu gehen. Er hört dann mal in einer Woche in München nach. Andere Besteller sind noch schlechter dran, da werden teilweise Pakete im Wert von 5000 Euro gestrichen und das Fahrzeug wird nicht günstiger.Das würde ich vlt. mal rechtlich prüfen lassen. Nur weil der Verkäufer das behauptet, ist das noch lange nicht legal. Du hast ja schließlich nen Vertrag mit denen und dafür Aufpreis bezahlt.
Der Wagen ist bereits im Zulauf und wird vermutlich nächste Woche eintreffen. Natürlich habe ich gestern meinen alten Countryman verkauft und bin momentan ganz ohne Auto.Das ist ja vermutlich das Kalkül des Händlers. Weil nen verfügbaren Neuwagen kriegt er an den nächsten Dummen ja verkauft auch wenn das Soundsystem fehlt, der wird den Auftrag also vermutlich nichtmal stornieren.
Ja schon, wobei die richtig fetten Zeiten so langsam vorbei sind.Weil nen verfügbaren Neuwagen kriegt er an den nächsten Dummen ja verkauft auch wenn das Soundsystem fehlt, der wird den Auftrag also vermutlich nichtmal stornieren.
Ich werde jetzt erst mal abwarten was München dazu sagt und mir dann die weitere Vorgehensweise überlegen.Das würde ich vlt. mal rechtlich prüfen lassen. Nur weil der Verkäufer das behauptet, ist das noch lange nicht legal. Du hast ja schließlich nen Vertrag mit denen und dafür Aufpreis bezahlt.
Das ist nicht überraschend, man kennt das ja auch von anderen Dingen, dass es möglich ist, dass andere aber vergleichbare Teile verbaut werden können.Die 8000 Klauseln im Vertrag sehen leider unter anderem vor, dass jederzeit Änderungen bis zum Zeitpunkt der Auslieferung möglich sind.
1. Klauseln sind toll, aber deshalb nicht gleich rechtlich stets Gesetz. Die können auch schlicht ungültig sein.Die 8000 Klauseln im Vertrag sehen leider unter anderem vor, dass jederzeit Änderungen bis zum Zeitpunkt der Auslieferung möglich sind.
Sehr milde ausgedrückt. Bei sowas kriege ich heftigen Würgereiz.Was sind das denn bitte für kranke Arschlöcher.
Wie gesagt, ich warte jetzt erst einmal die Antwort aus München ab und werde dann schauen, ob ich rechtliche Schritte einleite. Mein bester Freund hat damit nichts zu tun, weil das zentralseitig entschieden wurde und ich werde ihn auch bestimmt nicht vor den Kadi ziehen. Dank Ihm habe ich immerhin 20% Rabatt auf den Neupreis erhalten.1. Klauseln sind toll, aber deshalb nicht gleich rechtlich stets Gesetz. Die können auch schlicht ungültig sein.
2. Diese spezielle Klausel ist nicht neu und durchaus okay, da der Kunde ggf. den Hersteller bis auf Ewigkeiten festnageln könnte, wenn irgendwas nicht lieferbar ist, worauf der Hersteller ggf. nicht mal Einfluss hat. Was die Klausel hingegen NICHT sagt ist, dass man etwas ändern darf ohne dafür dann die entsprechende Kompensation zu geben. Es fällt was weg? Fein, das Geld dafür behalten ist aber nicht drin.
Auch wenn es dein bester Freund ist, erzählt er dir da Unsinn, warum auch immer. Er ist dein Händler, dein Vertragspartner, er ist dafür zuständig und ganz sicher würde ich seine Aussage rechtlich prüfen lassen. Ich behaupte mal, laut dem Vertrag ist ein Auto mit dieser Soundanlage geschuldet. Wird dies nicht geliefert, hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.
Geh zum Anwalt. Ich wette mit dir, dein "bester" Freund bewegt sich ganz schnell wenn das Anwaltschreiben kommt. Ich würde mich auch nicht an BMW verweisen lassen, aber das kann dir auch dein Anwalt dann erklären.
Dein Vertragspartner ist dennoch der Händler, mit BMW hast du keinen direkten Vertrag. Oder ist das ein Autohaus, was direkt von BMW geführt wird?weil das zentralseitig entschieden
Was zum f... das mag jetzt übertrieben sein, aber imho wäre da zumindest ne kurze Zeit Jugendknast teiweise ggf. gar nicht mal so verkehrt. Ich mein das ist ja nochmal n ganz anderes Niveau als mal im Supermarkt was mitgehen lassen oder so. Um welche Altersklasse gehts da? Freu mich jetzt schon wenn meiner Schulzeit hat...Was sind das denn bitte für kranke Arschlöcher. Man weiß wohl wer es war, aber konkret gibts noch nichts.